…befürchten lassen, sind in den in der Begründung des Sicherstellungsauftrages, auf dessen Ausführungen verwiesen wird, angeführten Umständen, insbesondere in der Einstellung der Betriebstätigkeit und der drohenden Insolvenzgefahr, zu erblicken. In Hinblick auf diese besonderen Umstände des Einzelfalles und des am Abgabenkonto der Bw. durch Verbuchung…
…Februar 2003 zu entnehmen. Hiezu kommt, dass das Finanzamt laut Aktenlage lediglich an die infolge massiver Liquiditätsprobleme drohende Insolvenzgefahr und nicht an eine bestimmte wirtschaftliche Situation (konkret dargelegte Einkommens- und Vermögenslage) anknüpft, sodass es ohne nähere Begründung auch nicht nachvollziehbar ist, dass die wohl keine…
…die Verbuchung von Belastungen auf dem Abgabenkonto der D GmbH zu vermeiden, da dies die ohnehin drohende Insolvenzgefahr entscheidend vergrößert hätte. Die von der Bf in der Beschwerde angesprochenen Fehlberechnungen betreffen die Monate 4-5/2002 und sind daher von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung. Gründe dafür…
…eines Konkursverfahrens aber unmittelbar bedroht gewesen wäre, ist aus diesen Schreiben nicht zu entnehmen. Eine unmittelbar drohende Insolvenzgefahr ergibt sich auch nicht aus dem ergänzenden Vorbringen (im Schreiben vom 19.5.2006), wonach der steuerliche Vertreter des Bw. in die Verhandlungen mit der Sparkasse und…
…nicht mit einer Begleichung der zu erwartenden Abgabenforderung in Millionenhöhe zu rechnen sei. Darüber hinaus wird vom Zollamt eine drohende Insolvenzgefahr wie auch die Gefahr einer Vermögenverschleppung näher ausgeführt. Die Erlassung von Sicherstellungsaufträgen liegt im Ermessen der Behörden. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert gemäß …
…Abgabe für die Partei mit erheblichen Härten verbunden, gleichzeitig aber die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Für eine Gefährdung sprechende Umstände sind insbesondere Überschuldung der Partei, drohende Insolvenzgefahr, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder voraussehbar geringes künftiges Einkommen. Darüber hinaus ist die Höhe des Abgabenrückstandes…
…in dem eine Tendenz erkennbar ist, dass die Abgabe nicht bezahlt werden wird. Für eine Gefährdung sprechende Umstände sind insbesondere Überschuldung der Partei, drohende Insolvenzgefahr, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder voraussehbar geringes künftiges Einkommen. Darüber hinaus ist die Höhe des Abgabenrückstandes insofern von wesentlicher Bedeutung…
…Kredit für die Zwecke der Betriebserweiterung (Errichtung eines neuen Standortes) zur Gewinnung neuer Marktanteile aufgenommen. Selbst eine drohende Insolvenzgefahr würde – wie oben ausgeführt – noch nicht für die Annahme einer Zwangsläufigkeit ausreichen. Die Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage eines nahen Angehörigen wurde nicht behauptet. Es mangelte sohin…
…GmbH kann somit nicht zum Tragen kommen. Aber auch eine auf dem Rechenwerk basierende Analyse der wirtschaftlichen Situation der Fa. V-GmbH&CoKG zeigt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine unmittelbar drohende Insolvenzgefahr, die einen steuerlich wirksamen Zufluss der Geschäftsführergehälter an den Bw. verhindert hätte…
…sei dieser niemals als Kaufpreis für die Firmenanteile gedacht gewesen. Nämliche Schlussfolgerung erhelle sich schon aus der auf eine aus dem Jahr 1996 stammende und auf eine der Bw. drohende Insolvenzgefahr hinweisende Korrespondenz der WT- Kanzlei SMi widrigenfalls man davon ausgehen müsste, dass sich Mag…
…in dem eine Tendenz erkennbar ist, dass die Abgabe nicht bezahlt werden wird. Für eine Gefährdung sprechende Umstände sind insbesondere Überschuldung des Abgabepflichtigen, drohende Insolvenzgefahr, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder voraussehbar geringes künftiges Einkommen. Darüber hinaus ist die Höhe des Abgabenrückstandes insofern von wesentlicher Bedeutung…
…in dem eine Tendenz erkennbar ist, dass die Abgabe nicht bezahlt werden wird. Für eine Gefährdung sprechende Umstände sind insbesondere Überschuldung des Abgabepflichtigen, drohende Insolvenzgefahr, schlechte Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder voraussehbar geringes künftiges Einkommen. Darüber hinaus ist die Höhe des Abgabenrückstandes insofern von wesentlicher Bedeutung…
…wies die Bw zunächst darauf hin, dass sie den Geschäftsanteil an der X im Jahr 1997 aus strategischen Gründen erworben habe und dass die Bw wegen des schlechten Geschäftsganges und der drohenden Insolvenzgefahr unbedingt eine rasche Kapitalzufuhr benötigt hätte, die die Gesellschafter selbst nicht hätten…
…Nachdem die steuerliche Vertreterin der ALB in einem Schreiben vom 24. Mai 2002 an Dr.K.D. die drohende Insolvenzgefahr der ALB dargestellt und neben anderen Maßnahmen einen Verzicht auf weitere Zinszahlungen und eine teilweise Forderungsabschreibung vorgeschlagen hatte, erklärte der Bw. mit Schreiben vom 5…
…Zahlungseingang von Großkunden um einige Wochen verzögern würde. Im Rahmen dieses Stundungsansuchens wurde daher der Abgabenbehörde erster Instanz die schlechte wirtschaftliche Situation der GmbH und die drohende Insolvenzgefahr, welche durch Verhandlungen mit der Hausbank mit dem Ziel der Erlangung weiterer Kredite abzuwenden versucht wurde, verschwiegen…
…des Bw. wegen drohender Insolvenzgefahr übernommenen Bürgschaftszahlung iHv € 55.273,80 als außergewöhnliche Belastung begehrt. Ergänzend dazu wurde vom Bw. ausgeführt, dass er vor Jahren Zahlungsversprechen (Bürgschaften) für den Betrieb seines Sohnes abgeben habe müssen. Dies sei notwendig gewesen, weil ansonsten ein Insolvenzverfahren, das…
…Vorstände) nur alleine bereit gewesen wären, neues Kapital in die Gesellschaft einzuschießen um die sonst drohende Insolvenz zu vermeiden. Neben zahlreichen organisatorischen und innerbetrieblichen Reformen hätten sich im Gesellschafterkreis und im Kreis der finanzierenden Banken folgende wesentliche Vereinbarungen ergeben: Der Mitgesellschafter Fa habe bereits im…
…Stifter der Y Privatstiftung, Vorstände) nur alleine bereit wären neues Kapital in die Gesellschaft einzuschießen um die sonst drohende Insolvenz zu vermeiden. Neben zahlreichen organisatorischen und innerbetrieblichen Reformen hätten sich im Gesellschafterkreis und im Kreis der finanzierenden Banken folgende wesentliche Vereinbarungen ergeben: Der Mitgesellschafter C…
…Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen sei grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehöre, abzunehmen. In gleicher Weise bestehe keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Abwendung einer solchen Konkursgefahr (VwGH 17…
…abweisliche Berufungsvorentscheidung, die es wörtlich wie folgt begründete: "Grundsätzlich ist niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur Abwendung einer solchen Gefahr. Die Verschuldung…