Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
…ob der Einkommensteuerbescheid 2007, welcher eine Tangente bekämpfter Feststellungsbescheide einer KG bzw. Mitges (doppelstöckige Personengesellschaft) enthält, abgeändert werden muss oder nicht. Das Verfahren war aufgrund des Feststellungsverfahrens ausgesetzt. Strittig ist, ob aufgrund des Vorliegens von Nichtbescheiden und der darauffolgenden Erlassung eines "neuen" Feststellungsbescheides bei der…
Eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrundeliegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis E 19.1.1952, 2427/49, VwSlg 528 F/1952; E 4.6.1986, 83/13/0147, ÖStZB 1987, 124). Eine…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…DBA-Deutschland zur Steuerfreistellung verpflichtet. Das österreichisch-deutsche DBA lässt aber nicht zu, dass Deutschland die in den australischen Personengesellschaftsbetriebstätten generierten Einkünfte in die deutsche Besteuerungsgrundlage der österreichischen Anleger einbezieht. Es hat daher eine funktionale Trennung zwischen der Einkünfteerzielung in Australien und in Deutschland stattzufinden…
…Begründung siehe EAS 2807. Angesichts der steuerlichen Transparenz österreichischer Personengesellschaften geht die Beteiligungsertragsbefreiung im Fall einer doppelstöckigen Personengesellschaftskonstruktion nicht verloren; die Befreiung bleibt sonach erhalten, wenn zwischen die französische Kapitalgesellschaft und die inländische operativ tätige Personengesellschaft eine weitere zu 100% von der französischen Gesellschaft gehaltene…
…der steuerlichen Transparenz innerhalb dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben resultierenden Gewinne steuerlich der Ö-GmbH zuzurechnen sind. Denn nicht nur innerstaatlich, auch abkommensrechtlich sind alle Betriebstätten einer Personengesellschaft Betriebstätten der Gesellschafter der Personengesellschaft; dieser Grundsatz gilt für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß (BFH 16.10…
…Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft…
…II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
…für doppelstöckige Personengesellschaften sinngemäß; Betriebsstätten der Untergesellschaft sind abkommensrechtlich Betriebsstätten der Obergesellschaft (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl II 2003, 631; siehe auch EAS 3308 für doppelstöckige Personengesellschaften mit operativer und vermögensverwaltender Gesellschaft). Rz 376: Bei grenzüberschreitenden Beteiligungen an operativen Personengesellschaften kommt…
… 2 Abs. 2a EStG 1988 (doppelstöckige Personengesellschaft) - mit denselben agierenden Personen wurde dazu wörtlich Folgendes ausgeführt: "Das gesamte Beteiligungsmodell besteht aus dem Zusammenspiel zwischen den atypisch stillen Beteiligungen und den per Zeichnungsschein und Treuhandvertrag in die KG aufgenommenen Treugeberkommanditisten, wobei auch die Umgründungsschritte penibel aufeinander…
… 2 Abs. 2a EStG 1988 (doppelstöckige Personengesellschaft) - mit denselben agierenden Personen wurde dazu wörtlich Folgendes ausgeführt: "Das gesamte Beteiligungsmodell besteht aus dem Zusammenspiel zwischen den atypisch stillen Beteiligungen und den per Zeichnungsschein und Treuhandvertrag in die KG aufgenommenen Treugeberkommanditisten, wobei auch die Umgründungsschritte penibel aufeinander…
… 2 Abs. 2a EStG 1988 (doppelstöckige Personengesellschaft) - mit denselben agierenden Personen wurde dazu wörtlich Folgendes ausgeführt: "Das gesamte Beteiligungsmodell besteht aus dem Zusammenspiel zwischen den atypisch stillen Beteiligungen und den per Zeichnungsschein und Treuhandvertrag in die KG aufgenommenen Treugeberkommanditisten, wobei auch die Umgründungsschritte penibel aufeinander…
…doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional dem Betriebsvermögen einer inländischen (Personengesellschafts-)Betriebsstätte einer - in…
…inländischen Körperschaft. Weiters erfasst sind auch sämtliche Betriebsstätten einer in- oder ausländischen betrieblich tätigen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft), an der eine inländische Körperschaft beteiligt ist, weil alle Betriebsstätten der Mitunternehmerschaft Betriebsstätten der einzelnen Gesellschafter darstellen; dies gilt auch für doppelstöckige Personengesellschaften (siehe VPR 2010 Rz 276). In…
…Ein Veranlagungs- bzw. Abwicklungsbedarf kann sich auch als Ergebnis einer Außenprüfung ergeben, die in zeitlicher Hinsicht - gewöhnlich - erst nach Abschluss der zu prüfenden Zeiträume durchgeführt wird. Liegt - wie im gegenständlichen Fall - eine doppelstöckige Personengesellschaft vor, kann sich ein Abwicklungsbedarf selbst dann ergeben, wenn eine obere…
…Ein Veranlagungs- bzw. Abwicklungsbedarf kann sich auch als Ergebnis einer Außenprüfung ergeben, die in zeitlicher Hinsicht - gewöhnlich - erst nach Abschluss der zu prüfenden Zeiträume durchgeführt wird. Liegt - wie im gegenständlichen Fall - eine doppelstöckige Personengesellschaft vor, kann sich ein Abwicklungsbedarf selbst dann ergeben, wenn eine obere…
…Abs. 3 ErbStG 1955 gestützt werden können. Auch die in gleicher Richtung beurteilten Schenkungssteuerfälle der EAS 519 und EAS 1344 betrafen Gestaltungen einer doppelstöckigen Gesellschaftskonstruktion. Solange die Konzeption einer Durchgriffsbesteuerung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in der derzeitigen Verwaltungspraxis abgelehnt wird, ist es folgerichtig…
… 13 Abs 2 UmgrStG so zu verstehen, dass auch bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften eine Änderung der Gesellschafterstruktur zwischen Zusammenschlussstichtag und Vertragsabschlusstag für die Anwendung des Art IV UmgrStG schädlich sei. Gemäß des Grundsatzes der Stabilität der Vermögenszurechnung dürfe nämlich als Ausfluss der Bilanzbündeltheorie in diesem Zeitraum…