… 53 FinStrG von einer Gerichtzuständigkeit auszugehen. Vorsätzliches Handeln bzw. dessen Nachweis ergibt sich ganz allgemein aus der Größenordnung und der äußeren Erscheinungsform der Tat (dolus ex re). Vom Gesetzgeber wird nicht gefordert, dass es bereits zu Verfolgungshandlungen und damit zu Anzeigen an den Spruchsenat oder…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale offensichtlich erfüllt sind. Vorsätzliches Handeln bzw. dessen Nachweis ergibt sich ganz allgemein aus der Größenordnung und der äußeren Erscheinungsform der Tat (dolus ex re). Auch die in § 53 FinStrG für eine Gerichtszuständigkeit festgelegten Wertbeträge sind überschritten. Da es…
…die Telefonüberwachung erwiesen. Das Wissen um Unredlichkeit bzw. dessen Nachweis ergeben sich im Gegenstand ganz allgemein bereits aus der Größenordnung und der äußeren Erscheinungsform der Tat (dolus ex re). Der Bf hat gemäß der Telefonüberwachung gewusst, dass der "Sprit" aus Polen kommt, er muss gewusst…
…Mangels Vorliegens einer Abgabenverkürzung für 2005 ist diese Schlussfolgerung bedeutungslos. Sie ist aber auch für sich genommen, als Schlussfolgerung (dolus ex re) aufgrund der begründungslosen Behauptung einer Abgabenhinterziehung (siehe oben) ebenso begründungslos. Sie ist überdies ein unzulässiger Zirkelschluss (unrichtig = bewusst), somit nur begründungslose Leerformel…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…35 Abs. 2 FinStrG normierten objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Vorsatz, die Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer zu vereiteln, folgt zwingend aus der Tat selbst (dolus ex re), mithin daraus, dass der oder die Täter der Bf. für Zwecke der Einfuhr Unterlagen zur Verfügung stellten, die auf…
…müssen, dass Scheinaufwendungen nicht als Betriebsausgaben absetzbar seien, obwohl inhaltlich damit lediglich die Annahme einer sich offenbar für die Finanzstrafbehörde erster Instanz schon aus dem (bisher bekannten) objektiven Tatgeschehen erschließenden Vorsatzform des dolus ex re zum Ausdruck gebracht wird, für sich betrachtet unglücklich gewählt bzw.…
…wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Dass der Bf schuldhaft gehandelt hat, ergibt sich aus der Sache selbst, aus der Heimlichkeit und aus der erwiesenen Organisationsgewalt des Bf (dolus ex re). Bereits in der Systemrichtlinie hat der Verordnungsgeber zur Herstellung, zum Besitz, zur Beförderung und zur…
…entzogen. Dass der Bf in der Form einer Beteiligung schuldhaft gehandelt hat, ergibt sich aus der Heimlichkeit und aus der Sache selbst (dolus ex re). Der Bf war damit in allen Fällen der Entziehung als einer der Gesamtschuldner auch zum Steuerschuldner geworden und damit verpflichtet…
…der "Erfindungsreichtum" von Schmugglern thematisiert wird, so ist zu bemerken, dass in den vom Beschwerdeführer angeführten Beispielen der Vorsatz sich durchaus aus der Tat selbst ergeben kann (dolus ex re); dies ist aber für den Nachweis des Vorsatzes (bzw. hier: des Vorsatzverdachtes) nicht zwingend erforderlich…
…Dass der Bf schuldhaft gehandelt hat, ergibt sich aus der Sache selbst, aus der erwiesenen Organisationsgewalt des Bf (dolus ex re). AdD selbst hat anlässlich seiner Festnahme und Auslieferung aus der Schweiz nach Deutschland wegen Markenschutzverletzung am 8. November 2006 vor Beamten des Zollamtes Frankfurt…
…der eingeführten Uhr zu vereiteln, folgt zwingend daraus, dass er den "Grünkanal", welcher der Verbringung einfuhrabgabenfreier Waren vorbehalten ist, wählte, also aus der Tat selbst (dolus ex re; siehe u.a. VwGH vom 24.3.1994, Zl. 92/16/0092). Durch die Wahl des Grünkanals…
…Tat des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auf einen sich aus der wider besseren Wissens erfolgten Handlungsweise ergebenden Vorsatz (dolus ex re) geschlossen werden. Daran vermöchte im Übrigen auch eine in der Beschwerde ins Treffen geführte allfällige "Mitverantwortlichkeit" der Fa. NP Bilanzbuchhalter GmbH, dahingehend…
…Einstellung des Bf. hinsichtlich der (bisher) nicht erklärten bzw. offengelegten Einkünfte aus Provisionen (2000) und den ebenfalls bisher nicht bekannt gegebenen Mieteinnahmen (2000 - 2003) bereits aus dem nach außen hin in Erscheinung getretenen Bild der dargestellten Taten selbst (dolus ex re; vgl. zB VwGH vom…
…Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung L 1 nicht reagierte und die darin bestimmte Frist ungenutzt und ohne jedwede Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt verstreichen ließ. Damit ergibt sich aber ein entsprechender Tatvorsatz schon aus dem geschilderten Handlungsablauf (sog. dolus ex re, vgl. zB VwGH vom 29…
…-formen (Vorsatz, Fahrlässigkeit) entsprechende oder schuldlose (zB entschuldbarer Irrtum) Vorgangsweise ergeben sich, sofern nicht schon die Tat selbst darauf schließen lässt (dolus ex re), regelmäßig aus einer Erforschung des (inneren) Willensbildungsprozesses des Täters. Auf eine entsprechende Einstellung des objektiv tatbildlich Handelnden kann nämlich in aller…
…bedrohten Taten (Handlungen oder Unterlassungen) natürlicher Personen. Vorsätzliches Handeln bzw. dessen Nachweis ergibt sich im Gegenstand ganz allgemein aus der Größenordnung und der äußeren Erscheinungsform der Tat (dolus ex re). In der Gerichtsanzeige des Zollamtes Innsbruck vom 28. November 2005 wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels…