…Bezug der dort genannten Waren bzw. Dienstleistungen berechtigt ist. 6.1.6.3.3. Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten an diplomatische und konsularische Einrichtungen sowie internationale Organisationen in Österreich Rz 742: Grundlage für die Steuerbefreiung ist Art. 151 MwSt-RL 2006/112/EG (Art. 15 Abs…
…verfolgt demnach die Integration der europäischen Völker. Die für Diplomaten und ihre Familienangehörigen sowie für diplomatische Einrichtungen geltende Völkerteilrechtsordnung [insbes Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD] verfolgt hingegen das Ziel, die Diplomaten und diplomatischen Einrichtungen durch Immunitätsrechte und Privilegien der Rechtsordnung des Empfangsstaates zu entziehen…
…und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt)) von Dienstkraftfahrzeugen zu. Rz 353: Den Einrichtungen wird in der Regel ein auf den Status hinweisendes Kennzeichen ohne Bundes- oder Landeswappen ausgestellt. Der fremde begünstigte Staat ist daraus nicht ableitbar. Beispiele: WD-123 (Bundesland Wien, Diplomatische Vertretungsbehörde)* VK-234 (Bundesland Vorarlberg…
101.10. Diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Rz 3686: Nach Art. 1 Abs. 10 UStG 1994 liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in das…
…XI Abschn. 32 lit. a UNO-Amtssitzabkommen, § 4 BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich usw.) und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention grundsätzlich in gleichem Umfang wie Diplomaten von der Einkommensteuer befreit (EStR 2000 Rz 316, EAS 240). Diese Befreiung…
… 4 des BG über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich, BGBl. Nr. 511/1993 idF BGBl. Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen…
…5.4a.6.9 Diplomatische Akademie (§ 4a Abs. 6 Z 9 EStG 1988) Rz 1340: Spendenbegünstigt sind nach § 4a Abs. 6 Z 9 EStG 1988: die Diplomatische Akademie (§ 2 Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien", BGBl. Nr. 178/1996) und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz in…
… 10 Abs. 1 Rotkreuzgesetz (bis 31.12.2023; ab 1.1.2024 siehe BFG 18.4.2023, abgabenrechtlich als Körperschaften des öffentlichen RechtsRV/7106426/2019). Rz 60: Die Diplomatische Akademie (Bundesgesetz über die "Diplomatische Akademie Wien" (DAK - Gesetz 1996), BGBl. Nr. 178/1996 idF BGBl…
…2.), die auch im Verfahren der Beförderung unter Steueraussetzung berücksichtigt werden. Bei diesen von der Verbrauchsteuer befreiten Empfängern handelt es sich vor allem um diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen oder internationale Einrichtungen, deren völkerrechtliche Privilegien nach internationalen Übereinkommen und zwischenstaatlichen Verträgen geregelt sind. Gleiches gilt auch…
…Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des…
…die im Eigentum oder Besitz von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 oder Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 3.2. Einfuhrverbot von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (1) Gemäß Art…
… das Bundesdenkmalamt und der Denkmalfonds; die Internationale Anti-Korruptions-Akademie; die Diplomatische Akademie; das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR); Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände; der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement. Rz 566a567: Begünstigte Einrichtungen nach § 4a Abs. 3 Z 4 bis 62 und 3 EStG…
…Korruptions-Akademie (IACA) Diplomatische Akademie Landesfeuerwehrverbände und freiwillige Feuerwehren Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement gemäß §§ 36 ff des Freiwilligengesetzes Alle Einrichtungen, die Teilnehmer an der Sonderausgabendatenübermittlung sind, werden auf der BMF-Homepage in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" veröffentlicht. Rz…
…für die ein vbPK SA zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 18 Abs. 8 EStG 1988 zu ermitteln ist. Teilnehmer an der Sonderausgabendatenübermittlung werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen in der "Liste begünstigter Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" veröffentlicht. Es ist zwischen einer amtswegigen…
…für die ein vbPK SA zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus § 18 Abs. 8 EStG 1988 zu ermitteln ist. Teilnehmer an der Sonderausgabendatenübermittlung werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen in der "Liste begünstigter Einrichtungen (zB Spenden, Kirchen, Versicherungen)" veröffentlicht. Es ist zwischen einer amtswegigen…
29.8 Völkerrechtlich privilegierte Anleger 29.8.1 Diplomaten 29.8.1.1 Allgemeines Rz 7779: Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8…
…Normverbrauchsabgabe. Zu den begünstigten Empfängern zählen (siehe Rz 351 bis 353). Diplomatische Missionen, berufskonsularische Vertretungen, ständige Vertretungen bei internationalen Organisationen, die ihren Amtssitz in Österreich haben, sowie die im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder der genannten Einrichtungen. Eine Zulassung darf nur dann vorgenommen werden…
…Organisationen oder Einrichtungen in Russland - einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russland - oder zur Verwendung in Russland verboten. 2A.3.2. Ausnahmen vom Ausfuhrverbot 2A.3.2.1. Ausfuhr von auf eine amtliche Währung lautende Banknoten im Reiseverkehr oder für diplomatische Organisationen (1) Das Ausfuhr…
…833/2014 ist es verboten, die im Anhang II aufgeführte Software mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels, oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen…
…von auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautende Banknoten an Belarus oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus - einschließlich der Regierung und der Zentralbank verboten. 2A.9.2. Ausnahme vom Ausfuhrverbot im Reiseverkehr oder für diplomatische Organisationen (1) Das Ausfuhr-, Verbringungs-…