…das Besteuerungsrecht belassen, der Ansässigkeitsstaat hat die betreffenden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Darin liegt sogleich schon die Anordnung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Bezug der gegenständlichen Pensionszahlungen ist ein Bezug aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung und steht gem. Art. 18 Abs. 2 des…
…Sozialversicherung sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine höhere Pension. Der Bw. ist in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Auf Grund des vorstehend zitierten Artikels des DBA Österreich/Deutschland sind die Pensionseinkünfte aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich jedoch nur mittels Progressionsvorbehalt zu erfassen. Der…
…das Besteuerungsrecht belassen, der Ansässigkeitsstaat hat die betreffenden Einkünfte aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Darin liegt sogleich schon die Anordnung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Der Bezug der gegenständlichen Pensionszahlungen ist ein Bezug aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung und steht gem. Art. 18 Abs. 2 des…
…Unter diese Bestimmungen fallen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Versicherungsverhältnisse. Auch hier besteht keine Beschränkung auf Pflichtbeiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung und keine Einschränkung der Zahlungen auf die Leistung an eine deutsche gesetzliche Sozialversicherung. Vielmehr muss es sich um ein Versicherungsunternehmen mit Sitz oder…
…der Besteuerung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland grundlegend anders gestaltet ist als in Österreich. Was die im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegte der EAS-Auskunft des BMF, GZ BMF-010221/0132-IV-4/2012, vom 28. Februar 2012, Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen…
…Versicherungsverlauf ausschließlich durch Pflichtbeiträge bestimmt gewesen sei. Die deutsche Rentenversicherung sei - mit wenigen Ausnahmen wie etwa für Beamte - eine Pflichtversicherung mit Pflichtbeiträgen und entspreche deshalb grundsätzlich der Pensionsversicherung im Rahmen der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung. Die Behörde blieb bei der Einstufung der Einkünfte als Rentenbezüge. Gem…
…zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspreche, abgezogen worden. Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung sei der österreichischen gesetzlichen Sozialversicherung sehr ähnlich. Es handle sich um eine Pflichtversicherung und es würden die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (Pensionsversicherung) vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Mit Schreiben vom…
…um einen Ruhegehalt einer deutschen Gebietskörperschaft. 3.) Beweiswürdigung: 3.a) Der streitgegenständliche Sachverhalt ergibt sich im Wesentlichen aus der vorliegenden Aktenlage, insbesondere aus den oben näher bezeichneten Unterlagen. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass die Rentenanstalt_A eine Versicherungsanstalt der gesetzlichen Sozialversicherung darstellt (siehe…
…Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in- und ausländische Einkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln. Hiebei wird bei Zahlungen an eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung…
…abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Im angefochtenen Bescheid vom 15. Juli 2010 hat das Finanzamt die ausländischen Krankenversicherungsbeiträge mit 5,10 % der unter KZ 440 der Einkommensteuererklärung mit 1.702 € erklärten "deutschen Rentenversicherung" als Werbungskosten anerkannt…
…erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger nicht anders behandelt werden als vergleichbare Beiträge an österreichische Versicherungseinrichtungen. Dieses Gleichbehandlungsgebot kann zwar nicht bewirken, dass außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht an ausländische Versicherungsträger geleistete Beträge als Werbungskosten abzugsfähig werden, wenn…
…Erhaltung der Einnahmen. Gemäß Abs 1 Z 4 lit a leg cit sind auch Werbungskosten Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der von der Pensionsversicherungsanstalt für ausländische Leistung einbehaltene Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 55,92 € ist somit als Werbungskosten von der…
…unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin bezieht neben einer inländischen Sozialversicherungspension und einer der österreichischen Einkommensteuer zu unterziehenden Firmenrente aus der Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden: BRD) auch eine nur zum Progressionsvorbehalt heranzuziehende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei der Veranlagung für das…
…die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte oder Pflichten werden dadurch nicht begründet. Rentenbezüge aus der deutschen Ärzteversorgung Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentlich-rechtliche Körperschaft konstituiert ist, sind als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen…
…als die Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung im Ausmaß von 4.319,82 € nur bei der Bemessung des österreichischen Steuersatzes (Progressionsvorbehalt - siehe oben) zu berücksichtigen und die Leistungen aus der Pensionskasse mit 25% (1.672,74 €) der österreichischen Besteuerung zu unterziehen waren…
…eindeutigen Regelung des Art. 18 Abs. 2 DBA der Vorzug zu geben. Da die deutsche Finanzverwaltung die DRB-Rente unstrittig als Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung qualifiziert und besteuert, würde eine abweichende Einordnung durch die österreichische Behörde als Ruhegehalt (Art. 19 Abs. 2) zu einem…
…dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf. im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland…
…ebenfalls, dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a…
…ebenfalls, dass nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland für die von der Bf im Beschwerdejahr aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd) bezogene Rente hingegen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht zusteht und in Österreich diese Einkünfte nach Art. 23 Abs. 2 lit. a…
…aufgrund seines inländischen Hauptwohnsitzes unbestritten auch als eine in Österreich ansässige Person im Sinne des Art. 4 DBA-Deutschland. Der Anspruch auf die strittige Rente basiert ohne jeden Zweifel auf der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur deutschen gesetzlichen Sozialversicherung (DRV). Diese Zahlungen wären in Österreich gem…