IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R und die weiteren Senatsmitglieder A, B und C, im Beisein der Schriftführerin D, in der Beschwerdesache Bf, Adresse1, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 25.07.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
…der Verdächtigen bei der Sicherheitsbehörde - jedenfalls nicht alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um durch deliktische Handlungen verursachte Minderungen seines Betriebsvermögens zu verhindern. Wenn der steuerliche Vertreter im Vorlageantrag bemängelt, dass nach Freisetzung der betreffenden Mitarbeiterin keine Kalkulationsdifferenzen mehr aufgetreten seien und dies von der…
…damit bei Bekanntwerden der gegenständlichen Berufugnsetscheidung andere Entscheidungsträger in der Branche des Beschuldigten jeder Anschein vermieden wird, dass deliktische Handlungsweisen wie im gegenständlichen Fall Belanglosigkeiten darstellen, welche lediglich wirtschaftlich kalkulierbare und in der Gesamtschau leicht verschmerzbare Einbußen zur Folge haben. So gesehen wäre in Abwägung…
…drei Jahren, somit im Veranlagungszeitraum 1998 verjährt, zumal das vorgeworfene Vergehen des Bw. keine deliktische Handlung darstelle und laut ABGB § 1489 jede Entschädigungsklage in drei Jahren von der Zeit an verjährt, zu welcher der Schaden und die Person des Beschädigers dem Beschädigten bekannt wurde. Die…
…ist, dass der Abgabepflichtige alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen hat, um die ihm durch deliktische Handlungen verursachten Minderungen seines Betriebsvermögens durch Ersatzansprüche auszugleichen oder hintanzuhalten (VwGH 5.7.1994, 91/14/0174). Unterschlagungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft bei dieser stellen unrechtmäßige Entnahmen dar, die…
…und andererseits, dass er zum Zeitpunkt der Tathandlung plant, durch diese (und allenfalls weitere deliktische Handlungen) auf Dauer die Versteuerung bzw. die Entrichtung der Abgabenschuld zu verhindern. Weder das Streben nach nur vorübergehender oder nach dauerhafter Abgabenvermeidung auf Seite des Finanzstraftäters muss jedoch zwingend vorliegen…
…Verrechnung eines Preisaufschlages von 1 Euro pro Stange Zigaretten an E. verkauft. Durch diese deliktische Handlungsweise hat er über einen längeren Zeitraum fortlaufend Einnahmen in Höhe von insgesamt 682 Euro erlangt, die erheblich über der Bagatellgrenze von 72,67 Euro liegen. Die Tatbegehung des Bf…
…vor Ablauf des Veranlagungsjahres 2004, sohin also ein Tatplan der G auf Verkürzung auch der Jahresumsatzsteuern keine Aussicht auf Erfolg versprochen hat bzw. der deliktische Handlungsablauf nicht mehr in die Ausführungsnähe einer Hinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG gelangt ist. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1…
…ist tunlichst jeder Anschein zu vermeiden, dass deliktische Handlungsweisen wie im gegenständlichen Fall Belanglosigkeiten darstellen, welche lediglich wirtschaftlich kalkulierbare und in der Gesamtschau leicht verschmerzbare Einbußen zur Folge haben. In Abwägung dieser Argumente erscheint vorerst eine Geldstrafe von 50 % der obgenannten S 1,436.608…
…wonach die zum Vorwurf gemachte deliktische Handlungsweise zumal auch in Hinblick auf die subjektive Tatseite mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht erweislich sei und deshalb - wie von HS bereits gefordert - das nach der vorgelegten Aktenlage noch gar nicht eingeleitete finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren wieder einzustellen…
…daher bereits aus diesen faktischen Gründen nicht zu diesen offenbar aufgrund des dazu erforderlichen Faktenwissens (welches einem erst im Zuge der Amtshandlung einschreitenden Parteienvertreters, naturgegebenermaßen ohne deliktische Detailkenntnis) höchstpersönlichen Handlungen aufgefordert werden. Ein unbestimmtes Zuwarten der einschreitenden Beamten ist bei einer derartigen Lebenssituation nicht erforderlich…
…2 FinStrG). Der Bw. habe gewusst, dass es durch seine Handlungsweise zu entsprechend hohen Abgabenverkürzungen kommen würde und habe sich mit diesem Erfolg seiner Taten jeweils billigend abgefunden. Insgesamt seien die Abgaben in den Höhen verkürzt worden, wie sie im Spruch festgehalten seien. Dabei habe…
…sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen…
…sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen…
…sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (beispielsweise indem er eine falsche Steuererklärung beim Finanzamt einreicht in der Hoffnung, die Abgabe würde wie beantragt tatsächlich zu niedrig festgesetzt werden, oder indem er die Einreichung ab dem…
…seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er wie hier betreffend das Veranlagungsjahr 2002 die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest…
…der Sachverhalt den Tatbestand des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG. Nach der Rechtsprechung des EuGH sei der Begriff des "Entziehens" so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führe, dass die zuständige Zollbehörde, und zwar auch nur zeitweise…
…erstellt und dem Fiskus übermittelt wurden, um zusätzlich nicht zustehende Guthaben an Umsatzsteuer zu lukrieren. Die durch dieses aktive Tatgeschehen verwirklichte deliktische Energie des Beschuldigten hat - so der Berufungssenat in seiner Entscheidung vom 16. November 2006 - die These widerlegt, wonach krankheitsbedingte Depressionen und eine dadurch…
…keine Einkommenssteuererklärungen ab. Wenn man jene Beträge unbeachtet lässt, die der Angeklagte durch seine betrügerischen Handlungen erlangt hat, so belaufe sich die Summe aus verkürzter Einkommenssteuer sowie Umsatzsteuer auf höchstens € 49.382,36. Mit demselben Urteil hat das Landesgericht Salzburg A gemäß § 214 FinStrG…
…eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgabe (hier: die Umsatzsteuervorauszahlung) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet wird. Laut gesetzlicher Festlegung besteht also der deliktische Erfolg, nämlich die Abgabenverkürzung in der Tatsache, dass die geschuldete Abgabe nicht bis zum Ende des Fälligkeitstages mittels der…