…abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Erlass der Eingangsabgaben wegen der betrügerischen Absicht oder zumindest offensichtlichen Fahrlässigkeit der Beteiligten nicht in Betracht komme. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Schriftsatz vom 20. Juli 2009 den Rechtsbehelf der Berufung (nunmehr Beschwerde) erhoben und…
…die Erstattung in diesen Fällen nur dann zu gewähren, wenn keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Unter dieser Voraussetzung werden gemäß Artikel 900 Abs.1 Buchstabe o ZK-DVO Einfuhrabgaben erstattet, wenn die Zollschuld auf andere als auf die in Artikel 201…
…bilde der Art. 212a ZK, sofern im Verhalten des Zollschuldners weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liege und dieser nachweise, dass die übrigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Befreiung erfüllt seien. Im Zuge der Prüfung des Vorliegens offensichtlicher Fahrlässigkeit sei zu berücksichtigen, dass die Bf…
…Art. 212a ZK die Befreiung von Einfuhrabgaben vorsehen müssen. Zumal im Verhalten des Bf. weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liege und die nämlichen Schmuckstücke innerhalb von drei Jahren wieder in das Zollgebiet eingeführt worden seien, wären sämtliche Voraussetzungen des Art. 212a ZK erfüllt. Für…
…Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liegt und dieser nachweist, dass die übrigen Voraussetzungen für die Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung erfüllt sind…
…Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205, 210 oder 211 Anwendung, sofern im Verhalten des Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offensichtliche Fahrlässigkeit liegt und dieser nachweist, dass die übrigen Voraussetzungen für die Begünstigung, die Zollfreiheit oder die teilweise Abgabenbefreiung erfüllt sind…
…der Agrarmarkt Austria zur Vorlage gelangten. Im Übrigen sei die Bf. bisher immer ihrer Gestellungspflicht nachgekommen. Aufgrund des Vorganges sei jedenfalls keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit, sondern höchstens ein entschuldbarer Irrtum vorzuwerfen. Unterstützend für ihren Antrag führte die Bf. die Entscheidung der Europäischen Kommission…
…hätte. Dies werde bestritten. Herr GM hätte niemals die vorgefasste Absicht gehabt oder sich vorsätzlich außer Stande gesetzt, die ausgewiesene Steuer zu entrichten. Man unterstelle ihm de facto betrügerische Absicht, ohne dass die belangte Behörde für diesen Vorsatz auch nur irgendeinen Beweis vorgelegt hätte. Die…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…um Abgaben zu erstatten, wenn besondere Umstände vorlägen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen seien. Eine Erstattung sei jedoch von einer entsprechenden Antragstellung binnen einer Frist von 12 Monaten ab Abgabenmitteilung abhängig, wobei diese Frist in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden…
…was transportiert wurde, von einem Mitplanen und Mitorganisieren könne keine Rede sein. Die papiermäßigen Abwicklungen seien von A und Z durchgeführt worden. Auch seien betrügerische Absicht und grobe Fahrlässigkeit kein Ausschließungsgrund für Erlass bzw. Aufschub. Es müsse auch betont werden, dass die Geltendmachung einer Abgabenschuld…
…905 Abs. 1 ZK-DVO erfüllt sein. Der besondere Fall muss sich aus Umständen ergeben, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Im vorliegenden Fall hat die Bf. als Anmelderin am 14. Dezember 2001 unter WENr. 330/xxx/800892…
…DVO genannten Fälle hinaus in "besonderen Einzelfällen" eine Erstattung oder einen Erlaß zu gewähren, wenn Umstände vorliegen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind (Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO). Die im ZK und in der ZK-DVO aufgezählten Erstattungsfälle…
…falsch erweist, stellt ein normales Handelsrisiko für jeden Wirtschaftsbeteiligten dar. Mangels Vorliegens einer außergewöhnlichen Situation bestand kein berechtigter Vertrauensschutz. Es bedurfte daher keiner Erwägungen (und auch kein Eingehen auf die diesbezüglichen Anträge) betreffend betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit. Eine Erstattung gemäß Art. 239 Abs. 1…
…nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass bzw. ob betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit vorliegt, und damit, ob bzw. dass eine Vorlage an die Kommission erfolgen soll, sehr wohl auseinander gesetzt…
…€. Das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO wurde zusammengefasst damit begründet, dass die oben erwähnten Barzahlungen tatsächlich geleistet worden wären, nie eine betrügerische Absicht vorgelegen wäre, der Beschwerdeführer die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 9 EStG nicht gekannt habe…
…oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten…
…ZK der mit dem genannten Bescheid vorgeschriebenen Eingangsabgaben gestellt. Begründet wird der Antrag im Wesentlichen damit, die Abgabenvorschreibung sei weder auf betrügerische Absicht noch auf offensichtliche Fahrlässigkeit zurückzuführen und es würden besondere Umstände vorliegen. Das Zollamt hat den Erstattungsantrag mit Bescheid vom 1. Dezember 2015…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…einen Erlass von Abgaben zu, sofern es sich um "besondere Fälle handelt, die sich aus Umständen ergeben, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind". Ein "besonderer Umstand" ist eine Generalklausel, die alle anderen Umstände berücksichtigen soll, in denen es aus…