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UFSF RV/0229-F/06(Nicht-)Vorliegen einer einkommen- bzw. umsatzsteuerlich beachtlichen Betätigung (Tätigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2006

…Motiven oder gewöhnlichen Risken, vor Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten eingestellt, so ist sie als Liebhaberei zu beurteilen (siehe dazu Rauscher/Grübler, a.a.O., Seite 220 f). Die gegenständliche Vermietungstätigkeit wurde unzweifelhaft auf Grund gewöhnlicher Risken (Leerstehen eines…

UFSW RV/1870-W/09Beendigung der Vermietung einer Eigentumswohnung vor Erreichen eines positiven Gesamtüberschusses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2011

…gefassten Prognosezeitraumes, zur Aufgabe gezwungen worden wäre (´Notverkauf´ der Einkunftsquelle auf Grund eines de facto nicht zu beeinflussenden unerwartenden Ereignisses). In der Berufung wird ausgeführt, dass die vorzeitige Beendigung nicht auf betätigungstypische Risken oder private Motive zurückzuführen ist, sondern auf einer Unwägbarkeit beruht. Als Unwägbarkeit…

BFG RV/2100170/2019Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb: Wiederaufnahme des Verfahrens; Vorliegen von einkommen- und umsatzsteuerlicher Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2021Teil 1/3

…seien nicht vorhersehbar und daher nicht berücksichtigungswürdig gewesen. Diesbezüglich werde auf entsprechende Judikatur verwiesen, wonach Schäden aufgrund höherer Gewalt keine betätigungstypischen Risiken darstellen und daher unvorhersehbar und von außen kommend seien. Daraus könne geschlussfolgert werden, dass die Ernteeinbußen aufgrund von Trockenheit im Jahr 2013 sowie…

UFSW RV/3896-W/09Die vorzeitig eingestellte Vermietung des Einfamilienhauses stellt eine Liebhabereibetätigung dar, da weder Unwägbarkeiten vorliegen, noch ein Gesamtüberschuß erzielbar ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…der Erfolgsaussichten sein darf, es muss objektiv unwägbar sein und darf nicht dem beschäftigungstypischen Risiko entspringen. Probleme Nachmieter zu finden gehören bei der Vermietung von Eigenheimen zu den betätigungstypischen Risiken. Anzuerkennende Unwägbarkeiten sind solche Ereignisse, die das Ergebnis der Betätigung negativ beeinflussen, die nicht dem…

BFG RV/1100506/2014Vermietung einer Eigentumswohnung - Liebhaberei?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei 2 , Rz 215). Keine Unwägbarkeit liegt vor, wenn ein Ereignis einem betätigungstypischen Risiko entspringt, Folge einer von vornherein gegebenen außergewöhnlichen Ungewissheit der Erfolgs­aussichten ist und bei Anwendung eines betätigungsspezifischen typischen durchschnittlichen Sorgfaltsmaßstabes zu erkennen wäre, also subjektiv veranlasst ist. Keine Unwägbarkeiten…

BFG RV/1100078/2021Qualifizierung einer Wohnungsvermietung als steuerlich beachtliche Einkunftsquelle bzw. als unternehmerische Tätigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2025Teil 1/2

…Ergebnis negativ beeinflussender Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen und idR keinen Kausalzusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Steuerpflichtigen aufweisen; dementsprechend sind Unwägbarkeiten auch von gewöhnlichen Risiken abzugrenzen, die bei einer unternehmerischen Tätigkeit typischerweise anfallen. Eine berücksichtigungswürdige Unwägbarkeit liegt vor, wenn ein ausreichender zeitlicher…

BFG RV/5100919/2013Unterlassene Ermittlungen iZm Liebhaberei bei einer Wohnungsvermietung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.10.2014

…von gewöhnlichen Risiken abzugrenzen, die bei einer unternehmerischen Tätigkeit typischerweise anfallen. Hier liegt kein typischen Wirtschaftsabläufen widersprechendes, von außen eindringendes, völlig atypisches Ereignis vor, auch wenn es vom Stpfl idR nicht beeinflussbar ist. Keine Unwägbarkeit liegt somit vor, wenn ein Ereignis einem betätigungstypischem Risiko entspringt…

UFSF RV/0480-F/08Liebhaberei bei "kleiner Vermietung", Zulässigkeit der Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2009Teil 1/2

…verbundene Zins-, als auch das Kursrisiko entsprechend zu bewerten und zu berücksichtigen. Banken sind bei Kreditvergabe in einer Fremdwährung verpflichtet, auf diese spezifischen Risiken gesondert hinzuweisen. Die Referentin vertritt überdies die Ansicht, dass in eine Risikobewertung bei einem Fremdwährungskredit die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Konvertierung…

UFSK RV/0504-K/06Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2008

…einer Afa für die Stützmauer anstatt der Zehntelabschreibung. Die konjunkturelle Entwicklung könne nicht als Unwägbarkeit iSd LVO angesehen werden, sondern sei ein betätigungstypisches Risiko einer Vermietungstätigkeit. Wenn die Vermietung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses aus privaten Motiven oder aufgrund gewöhnlicher Risiken beendet werde, liege Liebhaberei vor…

UFSW RV/0899-W/07Liebhaberei im Falle des Verkaufs einer für Bestandzwecke genutzten Eigentumswohnung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.07.2007

…Probleme bei der Mietersuche, insbesondere Probleme bei der Suche nach einem Nachfolgemieter, wenn ein Mietverhältnis beendet worden sei, würden dem betätigungstypischen Risiko einer Vermietungstätigkeit entspringen. Ein Mieterwechsel könne sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, dabei handle es sich um ein normales Risiko. Es entspreche den…

UFSW RV/1487-W/041. (Nicht)Vorliegen einer steuerlich relevanten Einkunftsquelle bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 2. Ausmaß der beruflichen Nutzung zweier Computer als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2005

…in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) erwarten lässt (objektive Ertragsfähigkeit). Daher führt ein Handeln, das als Reaktion auf gewöhnliche Risiken gesetzt wird, selbst dann zur Änderung der Bewirtschaftung und damit zur Liebhaberei der gesamten Betätigung, wenn es Wirtschaftlichkeitsprinzipien folgt…

UFSW RV/1176-W/04Liebhaberei bei Vermietung eines Betriebsgebäudes: Keine Einkunftsquelle und keine unternehmerische Tätigkeit mangels Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2005

…in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) erwarten lässt (objektive Ertragsfähigkeit). Daher führt ein Handeln, das als Reaktion auf gewöhnliche Risiken gesetzt wird, selbst dann zur Änderung der Bewirtschaftung und damit zur Liebhaberei der gesamten Betätigung, wenn es Wirtschaftlichkeitsprinzipien folgt…

VPR 2021 Rz 415–4213.1.3. Funktions- und Risikoanalyse
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu. Dabei sind Informationen über die ausgeübten Funktionen, die wesentlichen eingesetzten Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken sowie die Position des Unternehmens in der internationalen Konzernstruktur (Wertschöpfungskette) aufzuzeichnen und gegebenenfalls zu erläutern. Der Detailgrad der Funktions- und Risikoanalyse hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab. Je…

BFG RV/7103532/2015Im Rohbaustadium stecken gebliebene Gebäudeerrichtung - liegt eine Einkunftsquelle vor?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2021Teil 1/2

…Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei 2 , Rz 215). Keine Unwägbarkeit liegt vor, wenn ein Ereignis einem betätigungstypischen Risiko entspringt, Folge einer von vornherein gegebenen außergewöhnlichen Ungewissheit der Erfolgsaussichten ist und bei Anwendung eines betätigungsspezifischen typischen durchschnittlichen Sorgfaltsmaßstabes zu erkennen wäre, also subjektiv veranlasst ist. Keine Unwägbarkeiten…

BFG RV/7100412/2008Beendete Vermietung von Eigentumswohnungen - keine Liebhaberei, da zunächst Gesamtüberschuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2014

…darin, dass die Wohnung immer wieder neu vermietet worden sei und bei jeder Vermietung ein geringerer Mietzins erzielt worden sei. Diesbezüglich liege nach Ansicht des Finanzamtes keine Unwägbarkeit vor, sondern falle dies vielmehr unter die gewöhnlichen Risken. Umso mehr, als aus den Mietverträgen ersichtlich sei…

LStR 2002 Rz 934–93715.4.2 Wesen und Merkmale
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

15.4.2 Wesen und Merkmale 15.4.2.1 Dauerschuldverhältnis Rz 934: Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht…

UFSL RV/1017-L/05Gründet ein polnischer Staatsbürger (neuer EU-staatsbürger) ein Unternehmen, ist zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit ausübt und das Unternehmen nicht nur zum Schein zwecks Umgehung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegründet worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2006Teil 2/2

Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - und somit nicht ein fertiges Produkt seiner Arbeit - schuldet. Das ist der Fall, wenn eine Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder…

LStR 2002 Rz 958–96015.4.3.19 Unternehmerwagnis
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.3.19 Unternehmerwagnis Rz 958: Ein auf Selbständigkeit hinweisendes Unternehmerrisiko liegt insbesondere dann vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß, von der Ausdauer und der persönlichen Geschicklichkeit abhängig sind…

EStR 2000 Rz 1271–12745.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung
geltende FassungRichtlinien05.12.2007

5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…

EStR 2000 Rz 5401–540717 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam…