…soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: 1. Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet, gilt folgendes: Die Renten und dauernden Lasten sowie Abfindungen derselben sind nur insoweit abzugsfähig…
…des Sohnes habe man den Bw als Bürgen in Anspruch genommen. Mit der Bank habe man monatliche Raten in Höhe von € 5.000,- vereinbart, um die offenen Kredite zu tilgen. Da Bürgschaftszahlungen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, rechtlich erzwingbar seien, eine gewisse Periodizität bzw…
…im Sinne des § 18 EStG 1988 seien Rentenzahlungen bei der Ermittlung des Einkommens nur abzugsfähig, wenn die Rente auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhe. Dieses Tatbestandsmerkmal sei mit der Übergabe an den Sohn des Berufungswerbers nicht mehr gegeben. Mit Eingabe vom 28. April 2003 stellt der…
…als Sonderausgabe berücksichtigt. Das FA begründete dies damit, dass die Bw eine bedingte Erbserklärung abgegeben hatte und daher kein besonderer Verpflichtungsgrund vorliege, der für eine Abzugsfähigkeit als Sonderausgabe Voraussetzung sei. Die Bw brachte am 11.12.2008 eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006, beim Finanzamt…
…1 Zif. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben unter den genannten Voraussetzungen Renten und dauernde Lasten abzuziehen, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Rechtliche und sittliche Gründe entspringen aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen, wie etwa bei Verbindlichkeiten, die…
…bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet, gilt folgendes: Die Renten und dauernden Lasten…
…gegenüber finanziell in Not geratenen Angehörigen wird in der Regel nur dann anzunehmen sein, wenn die Aufwandsübernahme bzw. Kostentragung durch die Sittenordnung - also auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall "zwangsläufig" - geboten ist. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates haben "sittliche bzw. moralische Beweggründe" keinesfalls die Funktion…
…1 Z. 1 EStG "dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgrund beruhen" oder als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG in Abzug bringen. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmungen des Diensthundewesen innerhalb der verschiedenen öffentlichen Dienststellen, wurde der für diesen Bereich verantwortliche Organwalter des BMF (Zollhunde) vom UFS…
…M. würden vielmehr als laufend wiederkehrende Bezüge der Einkommensteuer unterliegen, auch wenn der ihnen zugrunde liegende einheitliche Verpflichtungsgrund auf einem freiwilligen Entschluss beruhe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Berufung, in der nochmals auf das bereits zitierte VwGH-Erkenntnis vom 16.12.1997, 93…
…wenn die Aufwandsübernahme bzw. Kostentragung durch die Sittenordnung - also auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall "zwangsläufig" - geboten ist. Lobenswert erscheinende Motive, die jemanden zu einem freiwilligen und moralisch wünschenswerten Willensentschluss bewegen, sind für sich betrachtet nicht ausreichend, um auf einen sittlichen Verpflichtungsgrund nach § 34 Abs…
…wenn die Aufwandsübernahme bzw. Kostentragung durch die Sittenordnung - also auf Grund besonderer Verhältnisse im Einzelfall "zwangsläufig" - geboten ist. Lobenswert erscheinende Motive, die jemanden zu einem freiwilligen und moralisch wünschenswerten Willensentschluss bewegen, sind für sich betrachtet nicht ausreichend, um auf einen sittlichen Verpflichtungsgrund nach § 34 Abs…
…Dezember 2004 erfolgt sei, seien die Jahre 1999 bis 2001 mit einer Räumungsverpflichtung noch nicht belastet. Ebenso wie eine öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht hinsichtlich ihres Entstehungszeitpunktes (Gesetz oder besonderer Verwaltungsakt) konkretisiert sein müsse, müsse auch eine privatrechtliche Räumungspflicht hinsichtlich ihres Entstehungszeitpunktes (Kündigung oder Ablauf des Mietvertrages…
…für die Beurteilung, ob ein bestimmter Aufwand dafür geleistet wird, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben, ist wohl der Verpflichtungsgrund für die betreffende Zahlung ausschlaggebend. Denn dadurch ist gewährleistet, dass nicht jegliche Zahlung in zeitlicher Nähe zum Anschaffungsvorgang mit diesem in Beziehung gebracht wird. Für die…
…Bestätigung derselben ersucht: "Auf den Altersversorgungszuschuss ehrenhalber, siehe oben Punkt 2, für Personen, die sich in besonderer Weise Verdienste um die Verwertungsgesellschaft erworben haben, und nicht aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit den Altersversorgungszuschuss zuerkannt bekamen, ist unseres Erachtens das VwGH Erkenntnis vom 16. Dezember 1997 anzuwenden…
…ist hinzunehmen, anders stellt sich jedoch die Situation in Bezug auf Fremdfinanzierungskosten dar. § 16 Abs 1 EStG 1988 lautet: „Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.” Fremdfinanzierungskosten kommt dem Grunde nach Werbungskostencharakter nach §…
… 18 Abs 1 Z 1 EStG 1988 idgF sind Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen und keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern…
… 18 Abs 1 Z 1 EStG 1988 idgF sind Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen und keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern…
…aus folgenden Gründen abzuweisen: Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 1 EStG 1988 sind Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung…
…bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: 1. Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Abzuziehen sind auch Renten und dauernde Lasten sowie Abfindungen derselben, wenn die Renten…
Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind auch Schuldzinsen und auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen…. " Nach herrschender Ansicht liegen Werbungskosten vor, wenn ein Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen mit einer außerbetrieblichen…