…die gemäß § 28 Abs. 2 EStG 1988 in 1/10-tel Teilbeträgen abzusetzen gewesen wären. Die Ermittlung und Versteuerung besonderer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 sei daher zu Unrecht erfolgt. Der Berufung wurden zahlreiche Beilagen betreffend die vom Bw…
…Verteilung gestellt worden, in den Jahren 1986 bis 1995 seien Zehntelabsetzungen in Höhe von € 381.843,42 pro Jahr geltend gemacht worden. Im Jahr 2006 sei das Objekt von den Miteigentümern verkauft worden, von der bisherigen steuerlichen Vertretung seien besondere Einkünfte gem. § 28 Abs…
…Abs. 2 EStG 1988, weil diese keinen Herstellungsaufwand betreffen (UFS 17.11.2011, RV/0128-L/07). Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7 EStG 1988 sind daher nicht zu berücksichtigen (siehe aber Rz 23 betreffend zeitlich begrenzte Betätigungen und Beteiligungen gemäß § 4 Abs…
…Abs. 1 Z 1 lit. c und d EStG 1988 sind an keine Sieben-Jahres-Klausel gebunden; sie unterliegen auf Antrag der dreijährigen Verteilung. Besondere Einkünfte iSd § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 bei Grundstücksveräußerungen vor dem 1.4.2012, wenn…
…Die besonderen Einkünfte betragen daher 1,4 Millionen Schilling. | Die Restnutzungsdauer beträgt 25 Jahre (4% AfA) | | | Summe der Sonderabschreibungen | 2.000.000 S | (= 10/15 von 3 Millionen S) | Abzüglich fiktive AfA bei Verteilung auf 25 Jahre…
…der Übertragung vom Steuerpflichtigen selbst oder im Fall der unentgeltlichen Übertragung von seinem Rechtsvorgänger Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß Abs. 3 abgesetzt, sind im Jahr der Übertragung zusätzlich besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen.“ Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 BGBl. I Nr. 111/2010 erfolgte in …
… 28 Abs. 3 EStG auf 15 Jahre abgesetzt wurde. 1997 sind noch damit zusammenhängende Malerarbeiten von ATS 12.979,61 angefallen. Da das Haus 2004 verkauft wurde, seien besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 28 Abs. 7 EStG zu ermitteln. Von den obigen Herstellungskosten…
…der Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31.7.2008 und vor dem 1.4.2012 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden): Im Jahr der entgeltlichen Übertragung eines Gebäudes sind besondere Einkünfte aus Vermietung…
…welcher Betrag bei der Einkunftsermittlung im Falle der Verteilung dieser Kosten auf die Restnutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung abzusetzen gewesen wäre (rechnerische Absetzung für Abnutzung). 2. Die tatsächlich abgesetzten Teilbeträge der Herstellungsaufwendungen abzüglich der rechnerischen Absetzung für Abnutzung (Z 1) werden als besondere Einkünfte erfaßt. …
…des § 32 Z 1, wenn überdies im Falle der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. 3. Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem ersten Jahr, für das Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs…
…Z 1, wenn überdies im Falle der lit. a oder lit. b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens 7 Jahre beträgt. 3. Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem ersten Jahr, für das Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3…
…des § 32 Z 1, wenn überdies im Falle der lit. a oder b der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. | 3. | Besondere Einkünfte im Sinne des § 28 Abs. 7, wenn seit dem ersten Jahr, für das Herstellungsaufwendungen gemäß …
…an den Einkünften des Jahres 2002 nicht mehr teilgenommen hatte, war in der Erledigung zur Einkünftefeststellung 2002 das laufende Jahresergebnis aus der Vermietung der Liegenschaft Y-Straße auf Mag. A. und Klaus B verteilt worden. Für Ing. C. waren anlässlich seines Ausscheidens besondere Einkünfte gemäß…
…der Spekulationsfrist von 10 Jahren veräußert. Der Erhaltungsaufwand 1999 wurde irrtümlich als Herstellungskosten ausgewiesen. Sollte der Austausch der Heizung entgegen unserer Ansicht als Herstellungskosten auszuweisen sein, wären die "besonderen Einkünfte" gemäß § 28 Abs. 7 EStG wie folgt zu berechnen: Beobachtungszeitraum 15 Jahre vor Veräußerung: Verkauf…
…unter Lebenden übertragen und wurden innerhalb von fünfzehn Jahren vor der Übertragung vom Bw. Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 abgesetzt, und waren daher gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 besondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Wien, am 8. Juli 2010
…dass der Ansatz eines Spekulationsgewinnes hinsichtlich dieser Liegenschaft entfalle, da es sich um ein selbst hergestelltes Gebäude handle. Zum anderen hat er Besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von S 1,266.124,55 (abgesetzte Fünfzehntelbeträge abzüglich der rechnerischen AfA) sowie…
…in den Jahren 2004 bis 2006 eine Außenprüfung der Streitjahre durch, wobei es die mit den Mietobjekten zusammenhängenden Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung beurteilte, weshalb es einerseits eine Nachversteuerung der vom Bw in Anspruch genommenen begünstigten Herstellungsaufwendungen als besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs…
…Jahre. Vom Finanzamt wurden vorerst (erklärungsgemäß) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2000 ohne den mit S 66.666,66 separat ausgewiesenen Drittelbetrag veranlagt. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2001 wurde dies vom Finanzamt im Hinblick darauf, dass besondere Einkünfte gem. …
…welcher Betrag bei der Einkunftsermittlung im Falle der Verteilung dieser Kosten auf die Restnutzungsdauer als Absetzung für Abnutzung abzusetzen gewesen wäre (rechnerische Absetzung für Abnutzung). 2. Die tatsächlich abgesetzten Teilbeträge der Herstellungsaufwendungen abzüglich der rechnerischen Absetzung für Abnutzung (Z 1) werden als besondere Einkünfte erfaßt. …
…Finanzamt behaupte. Tatsächlich hätten mit dem Veräußerungserlös lediglich die bestehenden freien Darlehen (für die Anschaffungskosten und die nicht geförderten Sanierungskosten) abgedeckt werden können. Außerdem habe der Bw. besondere Einkünfte gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 in Höhe von 32.262,54 Euro nachversteuert. Ein steuerpflichtiger…