…betreffend Ausgleichszahlung für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000 errechnet sich mit € 4.477,50 (ATS 61.611,67) und es wird auf die diesbezügliche Berechnung in der Berufungsentscheidung verwiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. Oktober 2001 wurden von der Bw…
…die sich (analog zu den Jahren 2011 und 2012) wie folgt berechnen: | Monat | FB | KAB | Summe | KG | DZ | 1 | 422,30 | 175,20 | 597,50 | 184,00 | 413,50 | 2 | 422…
…per 28. Juni 2007 vorerst gutgeschrieben worden sei und somit für eine Berücksichtigung nach der erfolgten Gutschrift nicht mehr zur Verfügung gestanden sei. Auf dem Abgabenkonto bestehende Abgabenguthaben sowie anderweitige Gutschriften finden bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen keine Berücksichtigung (§ 205 Abs. 3-5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht erkannt: I. Die…
…November 2005 werden wie folgt berechnet und in einer Höhe von € 8.743,63 festgesetzt. | Zeitraum | Differenzbetrag | Berechnungs-grundlage | Anzahl Tage | Tages- zinssatz | Zinsen | 1.10.2005 - 21.11.2005 | 1.769.965,30 | 1…
…ausbezahlten Geschäftsführerbezüge zum damaligen Zeitpunkt weder Dienstgeberbeiträge noch Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag zu entrichten gewesen seien. Daher seien auch im Rahmen der Lohnverrechnung keine diesbezüglichen Abgaben berechnet worden. Würde jedoch - entgegen der dargelegten Rechtsmeinung - eine Pflicht zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen bzw. Zuschlägen zu Dienstgeberbeiträgen bestanden haben…
…Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Stundungszinsen bilden…
…der dezidierten Vorgaben in den Erlässen zu den Gebührenrichtlinien vom Gesetzgeber nicht gewünscht. Aufgrund der Tatsache, dass die Gebühren ja von den Rechtsanwendern selbst berechnet werden müssten, müssten diese Erlässe für jedermann und jeden vergleichbaren Sachverhalt gleich gelten. Ein Ermessensspielraum der Behörde bestehe hier nicht…
…April 2015 zwar reagiert worden, es seien jedoch keine Unterlagen zur Berechnung vorgelegt worden. Der Bf. sei bei folgenden Scheinbetrugsfirmen beschäftigt gewesen: GmbH2: Datum1. GmbH6: Datum2. GmbH7: Datum3. GmbH3: Datum4. GmbH4: Datum5. GmbH1: Datum6. GmbH5: Datum7. In keinem Fall seien von der GPLA Jahreslohnzettel erstellt…
…1.2.2006 von einem deutschen Autohändler einen neuen PKW gekauft und nach Österreich verbracht. Die Erwerbsteuer hat er mit 20% vom Netto=Bruttopreis und die NoVA inklusive des 20%-igen Erhöhungsbetrages berechnet. Mit Schreiben vom 15.2.2011 beantragte er die NoVA ohne Erhöhungsbetrag gemäß …
…Er hätte aber Schwierigkeiten gehabt, die Voranmeldungen per Finanz-Online der Abgabenbehörde zu übermitteln. Es könne vorgekommen sein, dass er derartige Zahllasten verspätet berechnet und natürlich dann auch verspätet bezahlt habe, weil er mit der Arbeit nicht zusammen gekommen sei. Er habe aber nie die…
…nicht aus den am Fälligkeitstag verfügbaren Mitteln geleistet worden, sondern aus späteren Eingängen. Zur Nichtabfuhr der Lohnsteuer 1/2003 sei zu bemerken, dass diese auf Grund der fiktiven Gehälter berechnet worden wäre. Tatsächlich wären am 7. Februar 2003 an die einzelnen Mitarbeiter ein Maximalbetrag von…
…begangen worden. Der Bf. ersuche um Einsicht in die von der Finanzstrafbehörde erstellten Unterlagen und um Mitteilung, auf welcher Basis die Berechnung erfolgt sei. Weiters führe er sein Ausscheiden als Geschäftsführer der Firma P-GmbH mit 4. Dezember 2003 an. Der neue Geschäftsführer sowie die…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen…
…3 EStG habe der Arbeitgeber, wenn die zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes ausreichten, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Eine solche Ausnahme bestehe auch für die Kapitalertragsteuer. Gegen diesen Bescheid…
…die vom Anzeiger geschuldet werden, oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder…
Unter Berücksichtigung der nunmehr festgestellten Strafzumessungsgründe war die Geldstrafe von € 1.000,00 festzusetzen. Für eine weitere Verringerung der Geldstrafe war aus general- und auch spezialpräventiven Gründen kein Raum Bei den gleichen Strafbemessungsgründen war die Ersatzfreiheitsstrafe des Beschuldigten mit fünf Tagen neu zu bemessen…
…ordnungsgemäße Einhaltung der Gebührenvorschriften bietet, auf Antrag zu bewilligen, dass er die auf diese Rechtsgeschäfte entfallenden Hundersatzgebühren anstelle der sonst in diesem Bundesgesetz angeordneten Entrichtungsformen selbst berechnet und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt entrichtet. Personen…
…sei der tatsächliche Differenzbetrag € -636,47 gewesen. Jede Auszahlung nach dem 10. Mai 2010 sei für die Berechnung der Anspruchszinsen bis 31. März 2009 ohne Bedeutung. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. September 2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen…
…Die auf die aufgelaufenen Zinsen entfallende KESt berechnet sich wie folgt: | | | | | KEST bei Übernahme | Datum | | | Datum | durch Kunden | Erwerb | Währung | Nominale | Entnahme | ATS | 16.07.1998 | DEM |…