…eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ab dem 01. April 2014 vorgelegen habe und verwies sie in Bezug auf das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses der beschwerdeführenden Partei auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung auf die Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 08. April 2020 zu RV/5100396/2016 betreffend…
1720. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988 17.120.1 Allgemeines Rz 1249: Eine Ergänzung erfährt die allgemeine Vorgabe der Übernahme der Betriebsausgaben des EStG 1988 durch Sonderbestimmungen, die das KStG 1988 vorsieht. Diese sind: Die in § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 geregelte…
…Danach sei, anders als bis dahin, auch bei einer Beteiligung von weniger als 20% unter Umständen ein beherrschender Einfluss gegeben. Auf den Streitfall sei diese Ansicht aber nicht anwendbar, da sich dieser vor dem genannten Datum ergeben habe. Schließlich sei auch aus der Punktation einer…
…dienstrechtliche Konsequenz bis hin zu einer Klage auf gerichtliche Abberufung als Geschäftsführer, die zulässigerweise auch mit einer einstweiligen Verfügung verbunden werden kann - getroffen hätte. Beherrschender Einfluss kommt einem Minderheitsgesellschafter einer GmbH nur dann zu, wenn ihm durch Festlegung höherer Quoten im Rahmen der Unternehmensführung für…
…entnehmen: "Von Seiten der Bf. wird vorgebracht, dass im Beschwerdefall weder eine einheitliche Leitung, noch ein beherrschender Einfluss vorgelegen hat. Es hat sich um ein klassisches Joint-Venture mit 50:50-Beteiligung gehandelt. Auch das Cash-Pooling war so ausgestaltet, dass nur eine kurzfristige Einbindung…
…Wesentlichen aus, dass die Firmenwertabschreibung ausgeschlossen sei, wenn die Beteiligung von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben worden sei. Die beiden Geschäftsführer der bf Holding GmbH seien auch Geschäftsführer des Gruppenmitglieds Tochter-GmbH und bei beiden Gesellschaften zu mehr als 20% beteiligt gewesen. Die…
…Beteiligungsanschaffung Rz 1124: Eine Firmenwertab(zu)schreibung ist ausgeschlossen, wenn die Beteiligung an einer mitgliedsfähigen Körperschaft direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter erworben wird. Rz 1125: Der Konzernbegriff ist im Sinne des § 15 AktG zu verstehen…
…CoKG] festgelegt wurde. Durch eine bloße Teilnahme am Cash-Pooling zu fremdüblichen Konditionen kann keinesfalls die dauernde Einflussnahme unterstellt werden. Eine einheitliche Leitung bzw ein beherrschender Einfluss wird dadurch nicht zum Ausdruck gebracht. 3.1.4 Vertragliche Beziehungen: Aus der beiliegenden Gesellschaftervereinbarung ist ersichtlich, dass …
…2009/15/0079). Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht. Gegebenenfalls kann auch auf Grund eines persönlichen Naheverhältnisses ein beherrschender Einfluss vorliegen (zB bei Unternehmen im Familienverband). Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988 in Anspruch…
…deren Fälligkeit ist das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung (VwGH 30.11.1993, 93/14/0155) und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus welchen Umständen sich ein solcher beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft ergibt…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…ob der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Mietzahlungen einen beherrschenden Einfluss auf die schuldnerische Gesellschaft im Sinne der vorgenannten Judikatur hatte. Wenn der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang wiederholt einwendet, dass er tatsächlich keinen Einfluss auf die Gebarung der ***Y*** GmbH und die Geschäftsführerin…
…ob der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Mietzahlungen einen beherrschenden Einfluss auf die schuldnerische Gesellschaft im Sinne der vorgenannten Judikatur hatte. Wenn der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang wiederholt einwendet, dass er tatsächlich keinen Einfluss auf die Gebarung der ***Y*** GmbH und die Geschäftsführerin…
…gem. § 18 Abs 1 Z 5 UmgrStG eine juristische Sekunde danach mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages (0:00 Uhr) anzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt hätten aber das Konzernverhältnis bzw der beherrschende Einfluss bereits bestanden. Hinsichtlich einer Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 26c Z 47 2…
…und wenn ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages keine Sperrminorität zusteht. Über die Gesellschaftsanteile/FD und/oder eine ihm auf Grund des Gesellschaftsvertrages zustehende Sperrminorität ist aus den Veranlagungsakten festzustellen: A) Beherrschender Einfluss durch GmbH-Anteile: Über die Beteiligungsverhältnisse ist aus den zu den Stichtagen 31…
…die nicht effektiv ausbezahlten Pachtzinse gutgebucht worden seien, sodass nach der Rechtsprechung aufgrund des beherrschenden Einflusses der Beschwerdeführer auf die Pächterin (sie halten gemeinsam 100 % der Geschäftsanteile der Pächterin) auch hinsichtlich dieser Beträge von einem Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 und einer Vereinnahmung…
…nach den ergänzenden Ermittlungen insgesamt nicht um unternehmerische Betätigungen, sondern es sich dabei auf Grund des beherrschenden Einflusses als Stifter und der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen um In-Sich Geschäfte und eine Vorteilszuwendung an den Stifter handle und stützt dies darauf, dass - das Gebäude auf den Stifter…
…7 KStG 1988 die Anschaffung einer Beteiligung direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen (BGBl. I Nr. 57/2004) bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter (BGBl. I Nr. 180/2004). Zur Vermeidung von Gestaltungen soll nur eine „fremdbezogene“ Beteiligungsanschaffung Anlass…
…6b Abs. 1 Z 5 KStG 1988 ist eine "Konzernausschlussklausel" vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass durch einzelne Investoren kein beherrschender Einfluss auf die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und ihre Investitionsstrategie ausgeübt werden kann. Dies entspricht zudem dem Sinn und Zweck des Risikokapitalbeihilfeinstruments, ein möglichst breites Anlegerpublikum anzusprechen. Aus…