…An Hand des Wissensstandes im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist im Sinne einer Momentaufnahme festzustellen, dass ein begründeter Tatverdacht gegeben ist oder, dass der Bescheid aufzuheben ist. § 82 FinStrG ist eine Bestimmung des Finanzstrafgesetzes, die lediglich die Finanzstrafbehörde erster Instanz betrifft…
…in der Beschwerde nicht gefolgt werden. Anders als in einem Berufungsverfahren, bei dem eine abschließende Bewertung eines Sachverhaltes vorzunehmen ist, stellt eine Beschwerdeentscheidung als Erledigung einer Anfechtung eines Einleitungsbescheides lediglich eine Momentaufnahme dar. Im Zeitpunkt der Entscheidung bestätigt der Rechtsmittelbearbeiter das Vorliegen eines begründeten Tatverdachtes…
…der Beschwerdeführer im Bundesgebiet ausreichend abgesichert ist. Da sie Inhaber von Aufenthaltstiteln "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" sind, verfügen sie auch über ausreichendes Vermögen/Einkommen, um noch festzustellende, bereits jetzt ausdrücklich bestrittene, Abgabenbeträge zu begleichen. Gemäß § 26 Abs 1 Z 3 ZollR-DG sind die…
…sind (Zwischenbericht), 4. Sachverhalt und Tatverdacht soweit geklärt scheinen, dass eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von Verfolgung, Einstellen oder Abbrechen des Verfahrens ergehen kann (Abschlussbericht). Gemäß § 100 Abs. 3a StPO hat die Finanzstrafbehörde der Staatsanwaltschaft auch zu berichten, wenn aus ihrer Sicht kein…
…A richtete", wie im Spruch zu entscheiden gewesen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs kann ein Verdacht immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung aus Tatsachen entstehen. Im angefochtenen Bescheid sind keinerlei wie immer geartete Tatsachen festgestellt, die einen gegen die Beschwerdeführerin bestehenden Tatverdacht gemäß § 48b FinStrG…
…im Rahmen der dafür eingeräumten Zahlungserleichterung entrichtet wurde, aber mangels rechtzeitiger Entrichtung aller Beträge nur eine teilweise Strafaufhebung bewirkt wurde, stellt gemäß OGH-Entscheidung vom 14.10.1997, 11 OS 51/97 einen besonderen Milderungsgrund dar, der über ein bloßes Geständnis hinausgeht. 5. Die im…
…die Bf. trotz Kenntnis der Fälligkeiten unterlassen hat Zahlungen und Meldungen der Höhe der geschuldeten Beträge vorzunehmen und damit die Verkürzung wissentlich bewirkt hat. Die Beschwerde war somit spruchgemäß abzuweisen. Die gegenständliche Entscheidung hat jedoch lediglich über einen Tatverdacht im Moment der Beschwerdeentscheidung abzusprechen, die…
…der Ansicht gewesen sein, dass dieser Ansatz vom Steuerberater wahrgenommen werden würde. Der begründete Verdacht einer wissentlichen Verkürzung erscheint hier nicht gegeben. Die Frage, ob er es allenfalls ernstlich für möglich gehalten haben mag, dass der Ansatz eines Privatanteiles unterbleiben würde, war im Beschwerdeverfahren nicht…
…DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | Bf., PLZ Wohnort_Österreich, Straße_Nr | vom | 18. November 2012 | gegen die Bescheide | | des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, Großbritannien, vertreten durch bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Enzersdorfer Straße 4, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 5.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3…
…im Rahmen des Wareneinsatzes steuermindernde Ausgabe Sich als gerichtlich beeideter Sachverständiger für € 176,67 den Ruf zu gefährden, entspräche nicht der Handlungsweise eines vernünftig denkenden Menschen. Mit dem Ersuchen um vollinhaltliche Stattgabe und Einstellung des Verfahrens verbleibe ich Mit freundlichen Grüßen " Über die Entscheidung…
…Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Linz, vertreten durch Dr. Christian Kneidinger, vom 30. September 2004, SN X, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und Punkt b) des angefochtenen Bescheides aufgehoben. II. Im…
…Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) auf die Fällung eines Erkenntnisses in der og. Finanzstrafsache durch einen Spruchsenat (§ 58 Abs. 2 lit. b FinStrG) vom 22. Oktober 2010 als unzulässig zurückgewiesen. Begründet wurde die Zurückweisung im Wesentlichen damit…
…Im Rahmen der Beschwerdeentscheidung war nur zu untersuchen, ob für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens ausreichende Verdachtsmomente vorliegen. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung hat nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens in einer Strafverfügung, einem Straferkenntnis oder einem Einstellungsbescheid zu erfolgen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…Form eines Bescheides zu ergehen hat. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die (bescheidmäßige) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der sich an Hand der bisherigen Ermittlungsergebnisse ergebenden Anhaltspunkte zu beurteilen. Es genügt jedoch, wenn gegen den Beschuldigten ein entsprechender Tatverdacht besteht…
…Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, es gelte als erwiesen, die Beschuldigte habe die im Spruch bezeichneten Finanzvergehen sowohl in objektiver als in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Davon könne in freier Würdigung der Beweise basierend auf der niederschriftlichen Zeugenaussage des Sl…
…gekauft habe. Der Bf. habe dadurch die Finanzvergehen nach § 37 Abs. 1 lit. a und § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, es stehe aufgrund der Aussage des Mi.W. als Zeuge…
…dass das Beschwerdevorbringen im Widerspruch zur Aktenlage steht. Im vorliegenden Sachverhalt steht nämlich fest, dass der Beschwerdeführer für die Einräumung einer Kaufoption über Liegenschaften gegenüber der GmbH mit Rechnung vom 3.7.2008 das Optionsentgelt in Höhe von € 120.000,00 zuzüglich 24.000…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 6. Mai 2010, StrNr. X, über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird im…
…1090 Wien, Türkenstraße 25/8, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. Mai 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als…