…In dem Einkommensteuerbescheid 2003 vom 24.2.2005 wurden nunmehr die privaten Zuwendungen nicht mehr anerkannt. Begründet wurde dies damit, dass die ID nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 sowie 6 EStG angehöre und somit Zuwendungen an diese nicht absetzbar seien…
…wie der Spendenbestätigung entnommen werden könne, in Deutschland eine anerkannte mildtätige Organisation und die Spenden seien dort absetzbar. Der Berufungswerber ersuchte daher auch um Aufnahme dieser Organisation in Österreich in den begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988. 3) Weiters…
…d. Botanischen Gartens der Universität Wien als Sonderausgaben anzuerkennen sind. Im Einkommensteuerbescheid gewährte das Finanzamt genannte Sonderausgaben nicht und begründete dies damit, dass Zuwendungen bzw. Spenden an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören, nicht…
…die Österreichische Krebshilfe und den VCÖ als abzugsfähige Sonderausgaben. Zuwendungen an Institutionen, die nicht dem gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG begünstigten Empfängerkreis angehören, seien nicht absetzbar. Den beantragten Arbeitsmitteln (sowie Kosten für SMS-, E-Mail, etc.) und Mitgliedschaften wurde die Abzugsfähigkeit…
… 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 sei, könne der Schluss, dass die Zuerkennung zum begünstigten Empfängerkreis im Sinne der zitierten Gesetzesstelle auch gleichzeitig die Anerkennung als Erwachsenenbildungseinrichtung gegeben sei, nicht hergestellt werden. Vielmehr sei dabei zu untersuchen, ob die Voraussetzungen einer Erwachsenenbildungseinrichtung vorliegen würden…
…der begünstigten Spendenempfänger eingetragen ist. Diese Eintragung erfolgt auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23), in dem bestätigt wird, dass die betreffende Einrichtung bzw. juristische Person dem begünstigten Empfängerkreis angehört. Dieser Bescheid wird für die jeweils begünstigte…
…zum Zeitpunkt der Spende in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist. Diese Eintragung erfolgt auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes Österreich, in dem bestätigt wird, dass die betreffende Einrichtung bzw. juristische Person dem begünstigten Empfängerkreis angehört. Dieser Bescheid wird für die jeweils begünstigte Einrichtung bzw…
…In der Bescheidbegründung des Finanzamtes wurde dargelegt, dass Zuwendungen (Spenden) an Organisationen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a Z 4 EStG 1988 angehören würden, nicht absetzbar seien. In der gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 erhobenen Beschwerde vom 6.08.2015…
…dem begünstigten Empfängerkreis der Forschungs- und Lehreinrichtungen gemäß § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 angehörte, widerrufen. Der Widerruf trat mit dem Tag der Veröffentlichung der Aberkennung des Statuts als begünstigter Spendenempfänger auf der Hompage des Bundesministeriums für…
…trotz Aufforderung keine Zahlungsbestätigungen vorgelegt habe. Zuwendungen an den C-Club in Höhe von 2.480,00 €, wurden als Sonderausgaben nicht anerkannt, weil diese Institution nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a EStG 1988 angehöre. 2. Mit der am 12. Jänner 2017 im Wege von…
…als begünstigter Empfänger genannt sei. In der Erledigung heiße es, "da die Institutionen, an die Spenden steuerbegünstigt geleistet werden können, im Gesetz taxativ aufgezählt seien, sei es nicht zulässig, die Spenden mit einer Widmung zu versehen, um dadurch andere Institutionen in den begünstigten Empfängerkreis einzubeziehen…
…wurde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend das Jahr 2013 verwiesen. Darin wurde ausgeführt, dass Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors nicht absetzbar seien. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4 EstG 1988 angehören, seien nicht absetzbar. Betreffend Behinderung sei keine Bescheinigung des Sozialministeriumservice vorgelegt…
…Finanzamtes Österreich. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid festgestellt worden sei, sowie gesetzlich genannte inländische Einrichtungen, die eine Datenübermittlung vornehmen würden (siehe Rz 571), seien in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" auf der Homepage des BMF eingetragen. Begünstigte Einrichtungen nach § 4a Abs. 3…
… 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. I.2. Der Einkommensteuerbescheid vom 19.01.2021 berücksichtigte diese Spende nicht mit der Begründung, dass Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4a EStG 1988 angehören, nicht absetzbar sind. Eine Suchanfrage hatte…
…abgerechnet. Außerdem könnten Kinderbücher und Holzpistole nicht als berufspezifisches Arbeitsmaterial geltend gemacht werden. Zuwendung (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gemäß § 4a EStG angehören würden, seien nicht absetzbar. In dem fristgerecht eingebrachten Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vom 26. Oktober…
…sie die Möglichkeit haben den Schichtbus zu benützen, wurde Ihnen das Pendlerpauschale in Höhe von 372 Euro plus den Busgebühren 320,40 Euro ergibt insgesamt 692,40 Euro gewährt. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen (Gut Aiderbichl), die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem. § 4a EStG 1988 angehören…
…Zimmern alleine ist ebenfalls nicht begünstigt, da die Zimmer nur Teil der Einrichtungen bzw. Anlagen sind. Der Arbeitgeber hat kein Verfügungsrecht über die sonstigen für eine Kuranwendung notwendigen Einrichtungen und Anlagen. ad 3) Dotiert der Arbeitgeber den Betriebsratsfonds mit Zweckbindung bzw. Einflussnahme auf den Empfängerkreis…
… 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 vorliegen und die Privatstiftung mit Wirksamkeit 13. Oktober 2011 zum begünstigten Empfängerkreis des § 4a Abs. 2 Z 1 und Abs. 3 Z 4 bis 6 EStG 1988 gehört. Mit Bescheid vom…
…1988 erfolgt die Feststellung der Voraussetzungen durch einen Bescheid. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid festgestellt wurde, sind in der Spendenliste auf der Homepage des BMF eingetragen. Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Fall: 1. Pflichtveranlagung: Den Bf und das Kalenderjahr 2012…
…Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Wien 1/23. Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab 1.5.2004) festgestellt wurde, werden jährlich im "Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung" veröffentlicht. (www.bmf.gv.at/Steuern…