…sich aus jenem Betrag, um den der Gewinn die Entnahmen übersteigt. Einlagen sind nur insoweit zu berücksichtigen als sie betriebsnotwendig sind. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird die Begünstigung des § 11a EStG für den Betrieb A für nichtentnommenen Gewinn von 5.084,27 anerkannt. F ü …
…bei den Mitunternehmern mit einem der Gewinnbeteiligung entsprechenden Teilbetrag anzusetzen. Die begünstigte Besteuerung ist nicht zulässig, wenn der Mitunternehmer die Beteiligung in einem Betriebsvermögen eines Betriebes hält, für den der laufende Gewinn ganz oder teilweise unter Anwendung des Abs. 1 begünstigt besteuert werden kann. Der…
…Entscheidungsgründe In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 erklärte der als sB tätige Berufungswerber Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 69.949,12 € und beantragte diesbezüglich, die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG 1988 (Hälftesteuersatz) für einen nicht entnommenen Gewinn in Höhe von 18…
…Rechtswidrigkeiten aufzuheben und die begünstigte Besteuerung für den nicht entnommenen Gewinn in Höhe von 47.800,00 € zuzuerkennen." Zusammenfassend führte er aus, "dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb im Einkommensteuergesetz 1988 sowohl hinsichtlich des Gewinnbegriffs (betriebliche Einkünfte…
…Der Bescheid wurde in Bezug auf die "Besteuerung nicht entnommener Gewinne - Inanspruchnahme und Nachversteuerung" wie folgt begründet: "Beantragt wurde die vorgezogene Nachversteuerung mit 10 %, in diesem Fall sind sämtliche bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt versteuerte Beträge, die noch nicht nachversteuert worden sind…
…sich ein Absinken des Eigenkapitals um 11.487,47 €. Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb stehe daher die Begünstigung nach § 11a EStG nicht zu. Für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werde die begünstigte Besteuerung gemäß § 11a EStG in Höhe von 4.148,37 €…
…zu verstehen, dass auch natürliche Personen, die den Gewinn aus selbständiger Arbeit durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln die begünstigte Besteuerung für nicht entnommen Gewinne in Anspruch nehmen können. Eine teleologische Reduktion liege durchaus in den Möglichkeiten des Unabhängigen Finanzsenates (siehe zB VfSlg 14.049/1995, BVA F…
…für die Veranlagung des Kalenderjahres 2004 maßgebenden Fassung hat auf Grund der Änderungen durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 124/2003 und durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 180/2004 folgenden Wortlaut: "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne § 11a. (1) Natürliche Personen, die den Gewinn…
…als nicht strittig behandelt. Verbleibt somit nur mehr die rechtliche Würdigung, ob die Berücksichtigung dieses Betrages gemäß den im Veranlagungsjahr geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist oder nicht. Da im § 11a Abs. 1 EStG 1988 ausdrücklich angeführt ist, dass die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne…
…beantragte begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne wurde hingegen mit folgender Begründung nicht gewährt: "Die Begünstigung des § 11a EStG soll die langfristige Stärkung des Eigenkapitals fördern. Im gegenständlichen Fall wurde der gesamte Betrieb mit Ende 2006 verkauft. Demnach hat es am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes 2006…
…Eigenkapitalbildung für jeden Betrieb nützlich und förderungswürdig. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb erführen im EStG 1988 sowohl hinsichtlich des Gewinnbegriffes eine einheitliche Regelung, als auch bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften. Hinsichtlich der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne sollten…
…einen Bestandteil des für die Ermittlung des Hälftesteuersatzes maßgeblichen Einkommens darstellt (Doralt/Heinrich, EStG, 9. Auflage, § 11a Tz 45; Hofstätter/Zorn/Fuchs in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 11a Tz 5 (die in diesem Zusammenhang vom "doppelten Halbsatzverfahren" sprechen); Szauer/Wala, Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne…
…20%" iHv. 11.710,70 €; insgesamt somit 139.643,28 €. Eine per Telefax nachgereichte Aufstellung mit der Bezeichnung "Evidenzkonto nicht entnommener Gewinn" weist einen für die begünstigte Besteuerung verbleibenden Betrag iHv. 133.463,75 € aus. 1.3. In einer Anfrage an den…
…hatte der Bw eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Höhe von 37.818,38 € in Anspruch genommen; in den Jahren 2007 und 2008 war es zum Großteil zu einer Nachversteuerung aus diesem Titel gekommen. Für das Jahr 2009…
…Abweisung): § 11a EStG 1988 lautet in der hier maßgeblichen Fassung vor dem 2. AbgÄG 2014, BGBl I 105/2014 auszugsweise: "Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne § 11a. (1) Natürliche Personen, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können den Gewinn, ausgenommen Übergangsgewinne (§ 4 Abs. 10) und…
…Gewinn des letzten Jahres auch aus der Begünstigung ausnehmen wollen, hätte er dies im Gesetzestext angeführt. Weiters sei anzuführen, dass auch in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) an keine Stelle ausgeführt werde, dass für den nicht entnommenen laufenden Gewinn des Aufgabejahres die begünstigte Besteuerung nicht…
…Begründend führte das Finanzamt aus, dass die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nicht in Anspruch genommen werden könne, da diese nur bei bilanzierenden Land- und Forstwirten und Gewerbetreibenden zum Tragen komme. In der gegen den Einkommensteuerbescheid für 2004 erhobenen Berufung führte der Bw. aus…
…nicht entnommener Gewinne gemäß § 11a EStG sei verfassungswidrig. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb erführen sowohl hinsichtlich des Gewinnbegriffs als betriebliche Einkünfte eine einheitliche Regelung als auch bei der Besteuerung der Mitunternehmerschaften. Betreffend die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne…
…dass sich dieser Eigenkapitalabfall auf Ebene der KG bzw. des Mitunternehmers bereits am Einbringungsstichtag und nicht erst bei tatsächlicher cashmäßiger Entnahme zeigt. Demgegenüber führt die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a Abs 3 nur insofern zu einer Nachversteuerung und damit zu einer quasi…
…für das Jahr 2005 mit Bescheid in Höhe von 40.200,20 € festgesetzt. Begründend führte das Finanzamt aus, eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gebe es gemäß § 11 a (1) EStG nur für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Gewerbebetrieb. Gegen diesen…