…gemäß § 19 Abs. 5 FinStrG der Wertersatz (Abs. 3) oder der Wertersatzanteil (Abs. 4) zur Bedeutung der Tat oder dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. Ist gemäß Absatz 6 leg. cit. der Wertersatz aufzuteilen (Abs…
2.3.5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben…
…weil ein Wiedererwerb der Liegenschaft nach der Zwangsverwertung "nicht gesichert" sei. Zudem stehe der aushaftende Abgabenbetrag außer Verhältnis zum Wert der Liegenschaften. 1.3. Mit Bescheid vom 24.4.2014 wies das für die Abgabeneinhebung zuständige Finanzamt Landeck Reutte das Stundungsansuchen mit der Begründung ab…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…19 Abs. 5 FinStrG ganz oder teilweise abzusehen, wenn der Wertersatzanteil zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis steht. Würde die Gesamtgeldstrafe beispielsweise moderat auf € 60.000,00 erhöht, wären dies 23,43 % des gesamten Strafrahmens, wobei etwa…
…zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Eine Aussetzung der Einbringung kommt auch dann in Betracht, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zu dem einzubringenden Betrag stehen würde. Das Wesen einer Aussetzung der Einbringung besteht darin, dass die Abgabenbehörde ihrer Verpflichtung…
…zu sichern. Das angestrebte Ziel, nämlich die lückenlose Aufklärung der oben beschriebenen deliktischen Handlungsweise stehe zu einem eventuellen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Dritter keineswegs außer Verhältnis und könne auf anderem Wege nicht erreicht werden, ohne den Ermittlungserfolg zu gefährden (Verfügung vom 1. April 2020…
…zu erwarten ist, dass der mit der Auskunftserteilung verbundene Eingriff in die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Kunden des Kreditinstitutes nicht außer Verhältnis zu dem Zweck der Ermittlungsmaßnahme steht. (2) Auskunftsverlangen bedürfen der Schriftform und sind vom Leiter der Abgabenbehörde zu unterfertigen. Auskunftsersuchen und ihre Begründung sind…
…den Fällen des § 17 Abs. 6 erster Satz [der Verfall stünde zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis]. (2) Neben dem Verfall ist auf Wertersatz zu erkennen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht feststeht, ob der Verfall vollziehbar…
…Zurückverweisung der Finanzstrafsache nach § 161 Abs. 4 FinStrG hinsichtlich der noch nicht außer Streit gestellten Entscheidungsteile (Wertersatzstrafen und diesbezügliche Ersatzfreiheitsstrafen, Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe betreffend Vergehen nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz) über A eine verhältnismäßige Wertersatzstrafe nach § 19 Abs. 5 FinStrG in Höhe von…
…5 FinStrG besagt, dass [dann, wenn] der Wertersatz (Abs. 3) oder der Wertersatzanteil (Abs. 4) zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stünde, von der Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen ist, wobei hierfür gemäß § 19 Abs. 6 FinStrG die…
…der C) bzw. c) in den Fällen des § 17 Abs. 6 Satz 1 FinStrG (wenn der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis steht). K1, K4, K5, K3 und K2 sind jeweils mittels Strafverfügungen wegen fahrlässiger Abgabenhehlerei nach…
…Hinblick auf den aufzuklärenden Sachverhalt jedenfalls verhältnismäßig und mangels anderer verlässlicher Beweismittel nicht substituierbar. Das angestrebte Ziel, nämlich die lückenlose Aufklärung der oben beschriebenen deliktischen Handlungsweisen stehe zu einem eventuellen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Dritter keineswegs außer Verhältnis und könne auf anderem Wege nicht…
…sich zeigt, dass er auf diesem Wege nicht erreicht werden kann oder der angestrebte Erfolg außer Verhältnis zu dem für die Durchsetzung erforderlichen Eingriff steht. Eine Gefährdung des Lebens oder eine nachhaltige Gefährdung der Gesundheit ist jedenfalls unzulässig.“ In den diesbezüglichen Erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage…
…CHF 546,00 MWSt ergibt CHF 8.554,00 (umgerechnet € 7.501,53 + € 1.770,37 (Zoll/EUSt) = € 9.271,90) Stünde dieser Wertersatz (€ 9.271,90) zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis…
…hinsichtlich derer das Finanzvergehen begangen wurde dem Verfall. Stünde gemäß § 17 Abs. 6 FinStrG der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so tritt an die Stelle des Verfalls nach Maßgabe des § 19 die Strafe des Wertersatzes. Gemäß …
…werde. Das angestrebte Ziel, nämlich die lückenlose Aufklärung der oben beschriebenen deliktischen Handlungen stehe zu einem eventuellen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Dritter keineswegs außer Verhältnis und könne auf anderem Wege nicht mit derselben Aussicht auf Erfolg erreicht werden. E. Mit Eingaben vom 15. Februar…
…Ziel, nämlich die lückenlose Aufklärung der oben beschriebenen deliktischen Handlungen, stehe zu einem eventuellen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Dritter keineswegs außer Verhältnis und könne auf anderem Wege nicht mit derselben Aussicht auf Erfolg erreicht werden. N. Gegen die Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden laut Pkt. L…
…überdies in den Fällen des § 17 Abs. 6 FinStrG, wenn der Verfall zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis steht, statt auf Verfall ebenfalls auf die Strafe des Wertersatzes zu erkennen. Gemäß § 19 Abs. 3 FinStrG entspricht die Höhe…
… 19 Abs. 5 leg. cit. sei weiters von der der Auferlegung eines Wertersatzes ganz oder teilweise Abstand zu nehmen, wenn dieser zur Bedeutung der Tat oder zu dem den Täter treffenden Vorwurf außer Verhältnis stehe. § 19 Abs. 6 FinStrG wiederum normiere, dass bei einem Vorgehen…