…GmbH) können daher die Steuerbefreiung für ärztliche oder arztähnliche Leistungen anwenden (vgl. EuGH 18.9.2019, Rs C-700/17, Wolf-Henning Peters). Voraussetzung ist aber, dass die unmittelbare Leistungsausführung durch Personen erfolgt, die über die erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweise verfügen und die im Falle der…
…zur Verhütung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaige Missbräuche festsetzen, die Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin, die iRd Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnliche Berufe erbracht werden, von der MwSt." (Kanduth - Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth - Kristen/ Wakounig, (Hrsg) UStG - Kommentar (2006…
…EG sind "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden", von der Mehrwertsteuer befreit. Es bleibt somit den einzelnen Mitgliedstaaten die Definition der ärztlichen und arztähnlichen Berufe überlassen. Aus § 6 Abs…
…auch keine ertragsteuerlichen Auswirkungen." Mit dem Vorlageantrag wurde die Berufungsbegründung wie folgt ergänzt: "Aus der beiliegenden Kommentierung des EuGH-Erkenntnisses vom 6.11.2003, Rs. C-45/01 ist zu entnehmen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für arztähnliche Leistungen offensichtlich weit auszulegen ist. In dieser Anmerkung ist…
…1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG befreit nur die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden. Damit liegt nach dem Umsatzsteuerrecht kein Anspruch auf Steuerfreiheit nach § 6 Abs…
…die getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe sowie den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Bei der berufungswerbenden Kommandit Erwerbsgesellschaft (Bw.) handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Personen (Privatlehrer) zum Zwecke der "Gesangs- und Stimmbildung". …
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Der Gewinn bzw. der Verlust wird gemäß…
…1 lit. c der 6. EG-RL seien Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 seien die Umsätze…
…zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage] (6. MwSt-RL) werden nicht sämtliche Leistungen, die im Rahmen der Ausübung ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden können, von der Steuer befreit, sondern nur die Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin…
…7 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 460/1992 steuerfrei. Befreite Heilberufe sind demnach Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Eine generelle Einbeziehung arztähnlicher Berufe, was nach der zitierten 6. RL möglich wäre, erfolgte nicht (vgl. Ruppe, UStG3, § 6…
…lit c und lit f der Mehrwertsteuersystem-RL, wonach Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer befreit sind. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind nach…
…Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 77/388/EWG) befreien die Mitgliedstaaten Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer. Gemäß § 6 Abs. 1…
…Abs. 1 Z 19 UStG 1994 anwendbar. So können zB ärztliche Leistungen einer arbeitsmedizinischen GmbH steuerfrei belassen werden. Diese Auslegung gilt auch für die berufsspezifischen Leistungen der anderen im § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten (arztähnlichen) Berufe. § 11 UStG 1994 (Rz 1501, 1537ff…
…Nr. 460/1992. Die Befreiungsbestimmung der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie stellt auf die Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe ab. Aus österreichischer Sicht ist in diesem Sinne davon auszugehen, dass - soweit es um ärztliche Behandlungen geht - nur…
…über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erfasst diese Steuerbefreiung "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden". Streitentscheidend ist die Frage, ob die waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH unter den…
…ABl. L 347/1 vom 11.12.2006, befreien die Mitgliedstaaten die Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG…
…Steuer:... c) die Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe erbracht werden." Die Erläuterungen machen deutlich, dass dem österreichischen Gesetzgeber das durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union bedingte Erfordernis, das bisher…
… 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes BGBl 1961/102 idF BGBl 1992/872 und des § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes BGBl 1992/460 befreit und die Aufzählung taxativen Charakter hat. Eine generelle Einbeziehung arztähnlicher Berufe erfolgt nicht (vgl. Ruppe, UStG3 § 6 Tz 417/1; Tschiderer/Mayr…
…und zum Folgenden näher VwGH 28.4.2011, 2008/15/0224, mwN). Eine generelle Einbeziehung arztähnlicher Berufe, was nach Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten…
…f der Mehrwertsteuersystem-RL. Unter lit. c werden Umsätze aus Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, von der Steuer befreit. Zur Auslegung des Begriffs der Heilbehandlung, gibt es bereits…