…BAO) als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (§ 2 Abs 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz) gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise erweisen sie sich jedoch als arbeitnehmerähnlich Beschäftigte bzw. Scheinselbständige: Während Werkvertragsunternehmer ein Werk schulden und darüber zumeist erst nach Fertigstellung detaillierte Rechnungen legen, erfolgt die Abrechnung im konkreten Fall nicht immer erst nach…
…Nr. 28/2004, lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 2: Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten nach § 3 Abs. 5…
…da sie nicht die Anwendung österreichischer Gesetze, sondern die Anwendung des EG-Vertrages selbst betrifft. Allfällige von österreichischen Gerichtshöfen zur Frage "arbeitnehmerähnlicher Beschäftigungsverhältnisse" ergangene Judikate sind daher hinsichtlich dieser Frage völlig belanglos. Der Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass eine eindeutige Zuordnung jedes Rechtsverhältnisses entweder zu…
kleines Bauunternehmern erforderlichen Ausstattung an Maschinen, Werkzeug, Transportmittel, Büroausstattung inkl. Telefon- und Faxanschluss und Homepage, jeglicher Werbung und ausreichender Sprachkenntnisse zeigen auf, dass der Bw. keineswegs am Markt wie ein Unternehmer auftrat, sondern immer nur gleich einem Bauhilfsarbeiter auf die nicht nur vorübergehende Beschäftigung durch…
…dass der Bw. in Wirklichkeit für diese Baufirma nichtselbständig bzw. arbeitnehmerähnlich tätig war. Insgesamt spricht das Gesamtbild der verwirklichten Verhältnisse für eine Eingliederung des Bw. in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers. Unternehmerwagnis: Der Bw rechnete in regelmäßigen Abständen, meist mit Pauschalbeträgen oder pro m² ab…
…Im Erkenntnis vom 17.11.1994, 94/09/0195, weise der Gerichtshof eindeutig darauf hin, dass ein Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG zu ihrem Arbeitgeber auch ein Werkvertragsverhältnis sein könne. Ein Werkvertragsverhältnis schließe aber die Annahme eines Dienstvertrages aus…
…Nr. 28/2004, lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 Abs. 2: Als Beschäftigung gilt die Verwendung a) in einem Arbeitsverhältnis, b) in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, sofern die Tätigkeit nicht auf Grund gewerberechtlicher oder sonstiger Vorschriften ausgeübt wird, c) in einem Ausbildungsverhältnis, einschließlich der Tätigkeiten nach § 3 Abs. 5…
…des Barbetreibers nach der Kundenerwartung nicht nur im Getränkeausschank, sondern auch in der Organisation und Abwicklung von Tabledance Auftritten. Ob die Tänzerinnen dabei arbeitnehmerähnlich tätig sind oder als selbständige Unternehmerinnen, ist für das gegenständliche Verfahren nicht entscheidungswesentlich. Maßgeblich sind nicht die im Innenverhältnis gegebenen Vereinbarungen…
…als die anderen Gesellschafter, da er die Infrastruktur der ***5*** Ingenierbüro AG unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, ist ebenfalls eine arbeitnehmerähnliche Gestaltung. Auf Grund dieser Konstruktion entstehen dem Einzelunternehmen überhaupt keine Kosten, da diese von der ***16*** AG getragen werden. Für das Einzelunternehmen besteht daher…
…Strafanträge iSd AuslBG und des ASVG, wegen der zumindest arbeitnehmerähnlichen und somit illegalen Beschäftigung des NN_g durch die "NFa" TätBezFa_g GmbH, an das MBA Nr. übermittelt ..." Aufgrund der gegenständlichen Mitteilung forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 10.8.2010 die für die Monate…
…neben Ausführungen während der mündlichen Berufungsverhandlung die unter Punkt 1. 2. 1 ausgewiesene Klagserzählung von Bedeutung, diese nur "arbeitnehmerähnlich" ausgeführt zu haben, wobei die im Rahmen des "Dienstverhältnisses" (welcher Rest wäre dies jedoch?) entstandenen Ansprüche dem Bw. überhaupt bereits abgegolten wurden. Es erfolgten somit Gehaltszahlungen…
…den Unternehmer beigestellt. Die Tänzerinnen führten keine Buchhaltung und keine Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben (vgl. hierzu auch UFS 1.12.2011, RV/O458-G/09 sowie ARD 5912/2008 zum arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis ausländischer Table-Tänzerinnen iSd § 2 Abs. 2 AuslBG). Unbestritten ist, dass der…
…auf. Überdies habe die Behörde verabsäumt zu würdigen, dass das OLG Linz zu ZZ festgestellt habe, dass ihm keine arbeitnehmerähnliche Stellung zukomme. Es sei jedenfalls durch die Beschreibung der Leistungspakete ein Erfolg geschuldet gewesen, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt wurden. Er habe auch über…
…dass in der Lohnverrechnung a.) das arbeitnehmerähnliche Dienstverhältnis für die Arbeitnehmer C und D trotz nichtselbständiger Tätigkeit als selbständige Tätigkeit dargestellt wurde (Verkürzungen: C: L 2007 € 7.318,20 + 2008 € 5.482,20 + 2009 € 1.125,04 + DB 2007 € 1.235…
…wie in einem Arbeitsverhältnis. Die Behörde ist also in einem solchen Fall berechtigt, zumindest von einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis im üblichen Sinne auszugehen, sofern im Verfahren nicht jene atypischen Umstände dargelegt werden, die einer solchen Deutung ohne nähere Untersuchung entgegenstehen.- Angesichts der planmäßigen Eingliederung der als…
…als sie einem Unternehmen derart eingegliedert ist, wobei das lnnenverhältnis, dessen tatsächliche Umstände maßgebend sind und nicht interne Vereinbarungen. Insoweit die Forstarbeit nämlich im Rahmen einer Qualifikation als arbeitnehmerähnliche Person erfolgt, ist die Bezeichnung der bestehenden Rechtsverhältnisse, die steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Einkünfte oder…
…Betriebsmitteln, diese seien teilweise allerdings in Form der Duschräume zur Verfügung gestellt worden. Daher gehe die Behörde von organisatorischer Eingliederung in den Betrieb aus und es liege daher ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis vor. Die Ausländerinnen seien daher vom Beschuldigten unerlaubt beschäftigt worden und er habe, da…
…nämlich der vorliegenden Beweismittel (niederschriftliche Einvernahme vom 29.01.2008, der vorliegenden Honorarnoten und der dienstlichen Wahrnehmungen der Organe) zu der Erkenntnis, dass der deutsche Staatsangehörige D.H in einem arbeitnehmerähnlichen, weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis stehe. Schließlich wurde D.H ab Februar 2008 bei der Gebietskrankenkasse angemeldet…
…„Der Unabhängige Verwaltungssenat gelangt daher im Ergebnis zur Ansicht, dass im konkreten Fall zwischen der vom BW vertretenen GmbH und den im Spruch des Straferkenntnisses angeführten Personen keine arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnisse bzw. keine vertraglichen Verpflichtungen der vermittelten ‚Poolkräfte‘ gegenüber der GmbH zur Arbeitsleistung an Dritte bestanden…
…vorliegenden Beweismittel (niederschriftliche Einvernahme vom 29.01.2008, der vorliegenden Honorarnoten und der dienstlichen Wahrnehmungen der Organe) zu der Erkenntnis, dass der u Staatsangehörige K gegenüber der Firma B.Bau in einem arbeitnehmerähnlichen, weisungsgebundenen Beschäftigungsverhältnis stand. Schließlich wurde K ab Februar 2008 bei der Krankenkasse…