…Ich-Draußen" und "Grenzenlos...") um Werke handelt, die auch bei nicht in Ihrer Berufssparte tätige Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist. Die beantragten Ausgaben konnten daher keine Berücksichtigung finden. Die Berufung war…
…auf das spezifische Berufsbild der Bw. als Leiterin des L. zugeschnitten ist, sondern vielmehr von allgemeinem Interesse war, zeigt weiters der sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammensetzende Teilnehmerkreis (laut ihrer eigenen Angaben im Erörterungstermin waren dies Psychologen, Studenten, verschiedene Firmenleiter, Kommunikatoren von der Presse und Mitarbeiter…
…zusätzlich zu prüfen, ob für das gegenständliche Sportlehrerseminar in Finnland nicht auch eine private Mitveranlassung vorliegt. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen sind Aufwendungen für Sport und Tanz auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse und dienen diese grundsätzlich der privaten Lebensführung. Diese Aufwendungen…
…welche lediglich in einer Auflistung angeführt sind können nicht anerkannt werden. Telefon- und Internetkosten wurden erfahrungsgemäß um einen Privatanteil von 40% gekürzt. Kosten für Literatur, die auch für nicht in ihrer Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse sein können, stellen selbst dann keine Werbungskosten dar…
…die Fortbildung als Persönlichkeitsbildung angesehen werden sollte, sei jedenfalls ein beruflicher Bezug vorhanden. Ein allgemeines Interesse sowie Anziehungskraft auf Personen, die aufgrund privaten Interesses diese Bildungsmaßnahme absolvieren, könne aufgrund der speziellen Lehrinhalte jedenfalls ausgeschlossen werden. Die vom Bw. beigelegten Kursprogramme enthalten zum Inhalt der besuchten…
…hat sich jedoch gezeigt, dass bei allen Werken allgemeines Interesse anzunehmen ist. Bei diesen Büchern handelt es sich nicht um Fachliteratur, die derart auf die spezifischen beruflichen Bedürfnisse abgestellt sind, dass ihnen die Eignung fehlt, auch für andere Bevölkerungskreise Interesse zu wecken. Es ist daher…
…informieren. Aufgrund der Tatsache, dass die Tageskarte die Eintrittskarte betreffend Messen war, an denen ein allgemeines Interesse im Streitjahr bestanden hatte, sind die Kosten für das Inhaberpapier Aufwendungen,die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können. Somit ist nicht…
…Reisen seien nur dann absetzbar, wenn sie von Privatreisen eindeutig abgegrenzt werden können. Der Karneval in Venedig sei von allgemeinem Interesse und würde kein Fortbildungsprogramm enthalten. Die dafür angesetzten Ausgaben würden daher nicht anerkennt werden können. Mit Eingabe vom 21. Jänner 2013 wurde Berufung/Beschwerde…
…Der Verweis auf § 20 EStG erscheine dem Bw. unzulässig, da der mehrjährige Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wohl über ein bloßes allgemeines Interesse hinausgehe und schon gar nicht nur grundsätzlich der privaten Lebensführung diene, sondern auf ein spezifisches Berufsbild vorbereite. Der Bw. legte seiner Berufung…
…Ersätze des Dienstgebers" von 190,68 € kürzte. Zur Begründung führte es aus: "Kosten für Literatur, die auch für nicht in ihrer Berufssparte tätige Personen von allgemeinem Interesse sein können, stellen selbst dann keine Werbungskosten dar, wenn aus diesen Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit…
…Weiters führte sie an, dass sie E sei. Das FA wies diese Berufung als unbegründet ab und führte dazu aus, dass Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse seien, nicht abzugsfähig seien, auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit…
…nur Aufwendungen seien, welche zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen getätigt wurden und ohne die die Stellung des Arbeitnehmers oder sein berufliches Fortkommen gefährdet wären, während ein bloß allgemeines Interesse an der beruflichen Fortbildung nicht ausreiche. Die Kurse "Waldvierter Sporttage, Tennis intensiv", "Snowboard spezial…
…dass Kosten für Literatur, die auch für nicht in der Berufssparte der Bf. tätige Personen von allgemeinem Interesse sein könnten, selbst dann keine Werbungskosten darstellten, wenn aus diesen Publikationen Anregungen für die berufliche Tätigkeit gewonnen werden könnten. In der mit Schreiben vom 6.7.2020…
…sondern allgemeines Interesse: - Praxis des Problemlösens (32,90 €) - Psychologie des persönlichen Verkaufes (30,70 €) - Mini Shopaholic (9,30 €) - Wertschätzende Kommunikation im Business (24,67 €) - Gewaltfreie Kommunikation (22,52 €) ENTSCHEIDUNG A) Der Entscheidung wurde folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Der Beschwerdeführer ist…
…2008: 2.129,94 € Seitens des Betriebsprüfers wurde hierzu ausgeführt, dass anhand der vorgelegten Seminarprogramme keine spezielle Berufsausrichtung erkennbar sei, sondern von allgemeinem Interesse gehalten sei. Eine betriebliche Notwendigkeit für die Tätigkeit bzw. die in Hinkunft eventuell ausgeübte Tätigkeit des Berufungswerbers sei nicht zu…
…dass das Absolvieren dieses Lehrganges auch eine Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbebetriebes im Sinne der Gewerbeordnung ermögliche, stelle klar, dass es sich dabei nicht um einen Kurs, der allgemeines Interesse findet, handle, sondern um einen beruflichen Fortbildungskurs. In der Berufungsvorentscheidung datiert vom 8. September 2008…
…wären, und lassen schon gar nicht erkennen, dass sie über ein allgemeines Interesse an Literatur hinausgingen. Sohin erfolgt diesbezüglich eine Kürzung der geltend gemachten Betriebsausgaben um 547,94 Euro (=632,64 - 84,70). Die Bf. hat Kilometergeld in Höhe von 1.708,00 Euro abgesetzt…
…der Bf. werde in Punkt XX 7. des Vertrages keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart. Es sei weiters in diesem Vertragspunkt bloß ein allgemeines Interesse der Bf. an einer Zumietung weiterer Büroflächen festgehalten worden (die Vermieterin werde der Mieterin freiwerdende Büroflächen anbieten). Entgegen dem Vorbringen der Bf. gehe…
…zur beruflichen Tätigkeit hergestellt werden kann. Es kann also durchaus ein allgemeines Interesse am Erwerb und Besitz eines Führerscheines der Gruppe B erkannt werden. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (z…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen und • nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Fachliteratur Kosten für Fachliteratur, die auch für nicht in ihrer Berufssparte tätigen Personen von allgemeinem Interesse sein können, stellen selbst dann keine Werbungskosten dar, wenn…