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7 553 Treffer374 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Bei Durchführung der Veranlagung steht vorrangig der Verkehrsabsetzbetrag zu. Dies gilt auch bei gleichzeitigen Aktiv- und Pensionsbezügen. Rz 808: Arbeitnehmer erhalten ab dem Kalenderjahr 2020 bis zu bestimmten Einkommensgrenzen einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag. Der Zuschlag erhöht sowohl den Verkehrsabsetzbetrag als auch den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag: Bei…

BFG RV/7105649/2017Unter "alle Arbeitnehmer" in § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 sind auch in Ruhestand getretene ehemalige Mitarbeiter zu verstehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2019

…der Aufwand aus der Beschaffung vom Mitarbeiter(Arbeitnehmer) wirtschaftlich getragen wurde. Nach der gebrauchten Formulierung dürfte es sich um eine widerlegliche Vermutung (zwar rechtlich nicht vorgesehen, aber vom verwaltungsökonomischen Standpunkt sicher hilfreich) handeln. Es wird somit bezüglich der aktiven Dienstnehmer behördlicherseits ohne weitere Sachverhaltsprüfung vermutet…

BFG RV/1100060/2024Arbeitnehmer-Gewinnbeteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2024

…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Strittig ist zwischen den Parteien, ob der dem Beschwerdeführer im Juni 2022 ausbezahlte Bonus von CHF 7.500,- im Ausmaß von EUR 3.000,- eine Gewinnbeteiligung des Arbeitgebers an einen aktiven Arbeitnehmer im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 35 EStG…

UFSK RV/0076-K/03Arbeitnehmerabsetzbetrag bzw. Verkehrsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag schließen einander aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2004

…einem ausländischen Arbeitnehmer (richtig wohl Arbeitgeber) bezogen und mangels Lohnsteuerabzug den Arbeitnehmerabsetzbetrag nicht in Anspruch nehmen konnten. Gerade aus dieser Textierung des Finanzausschusses ist aber abzuleiten, dass auch im Falle des gleichzeitigen Bezuges einer Pension und eines Aktivbezuges höchstens das für aktive Arbeitnehmer vorgesehene Absetzbetragsvolumen…

BFG RV/3100062/2024Abgrenzung eines Bonussystems von der steuerbegünstigten Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2024

…war der Bf. sowohl im Zeitpunkt des Zuflusses der Bonuszahlungen als auch in den Zeiträumen (Vorjahren), auf die sich diese Zahlungen beziehen, ein aktiver Arbeitnehmer der ***Arbeitgeberin***, welche die Boni ausgezahlt hat. Die ausgezahlten Boni überstiegen den Freibetrag von 3.000 €, weshalb höchstens dieser…

LStR 2002 Rz 1123.3.36 Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Sabbatical oder ähnliche Dienstfreistellungen unterbrochen sind. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ist vergangenheitsbezogen als Beteiligung am Vorjahresergebnis zu verstehen. Als aktive Arbeitnehmer gelten auch Personen, mit welchen das Dienstverhältnis im Zeitpunkt der Gewährung der Gewinnbeteiligung (zB wegen Alterspension) zwar schon beendet ist, die aber in dem für die…

EStR 2000 Rz 3396–34008.6.3.6 Übergang vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…mit der Rückstellungsbildung begonnen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Pensionsrückstellung für aktive Arbeitnehmer oder für Pensionsempfänger gebildet wird. Der nach dem ersten Satz gewinnneutral gebildete Teil der Pensionsrückstellung ist - idR nach Eintritt des Versorgungsfalles - insoweit im selben Verhältnis gewinnneutral aufzulösen, als sich im einzelnen…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Abs. 1 Z 4 EStG 1988 von den laufenden Bezügen bzw. nach § 67 Abs. 12 EStG 1988 von den sonstigen Bezügen abzuziehen. Rz 1033: Die Verpflichtung zur Entrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen trifft aktive Arbeitnehmer und ergibt sich aus dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, BGBl. I Nr. 144/2017…

BFG RV/5100263/2026Aufteilung der SV-Beiträge bei einem Grenzgänger und Mitarbeitergewinnbeteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.04.2026

… 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 sind Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu 3 000 Euro im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit. Hinsichtlich des Begehrens betreffend die als steuerfrei zu behandelnde Mitarbeitergewinnbeteiligung wurde bereits von der Abgabenbehörde festgehalten, dass es sich um…

BFG RV/5100204/2023Zeitpunkt der Besteuerung einer Abgangsentschädigung und Sachbezug eines Pensionisten für die Gratisnutzung von Zügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2023Teil 1/3

…30*** (bzw. nunmehr des ***31***) angesetzt wird. Die im Falle des Bf, nunmehr ausschließlich für Privatfahrten genutzte "***25*** Fahrbegünstigung" für PensionistInnen wäre von der (für aktive ArbeitnehmerInnen geltenden) Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 nicht umfasst. Mit Beschluss vom 14. März 2023…

BFG RV/7100252/2022Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023Teil 2/3

…Leistungen werden aktiven beziehungsweise ehemaligen Arbeitnehmern in folgenden Fällen gewährt: - Bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr; - für nachweislich nach Ende eines Arbeitsverhältnisses absolvierte Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und…

BFG RV/5100586/20241. Sind in das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm § 20 Abs. 1 Z 7 EStG dem Grunde nach auch Entschädigungen aus einem Wettbewerbsverbot einzubeziehen? 2. Bejahendenfalls, sind diesbezüglich gebildete Rückstellungen in die Berechnung des Entgelts gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 jenes Jahres einzubeziehen, in dem die Dotierung erfolgt ist?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2026

…500.000,00 pro Person und Wirtschaftsjahr übersteigen, die an ehemalige und aktive Arbeitnehmer sowie an vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen geleistet werden. Betroffen sind damit die Gehälter für alle Dienstnehmer sowie Zahlungen für freie Dienstverträge und arbeitnehmerähnliche Werkverträge. Letzteres zielt insbesondere auf Vorstände einer AG…

BFG RV/5100777/2025Die Umqualifizierung einer 2022 steuerfrei gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 ausbezahlten Gewinnbeteiligung in eine Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 lit. b EStG 1988 muss im Kalenderjahr 2022 vorgenommen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2025Teil 1/2

…Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6. d) Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung muss an aktive Arbeitnehmer erfolgt sein, dh. an Personen…

BFG RV/7102714/2021Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023Teil 2/4

…Leistungen werden aktiven beziehungsweise ehemaligen Arbeitnehmern in folgenden Fällen gewährt: - Bei Arbeitslosigkeit bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr; - für nachweislich nach Ende eines Arbeitsverhältnisses absolvierte Weiterbildungen und Umschulungen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 500 Euro pro Arbeitnehmer und…

BFG RV/7101823/2019Arbeitslohn von dritter Seite - hier: Zeiträume bis einschließlich 2014: keine Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 78 Abs. 1 iVm § 82 EStG 1988 Zeiträume ab 2015: Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 78 Abs.1 iVm § 82 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2023Teil 1/2

…der ***19*** gesellschaftsrechtliche Änderungen beschlossen habe und der Begriff "Arbeitnehmer der ***2***" so nicht mehr anwendbar gewesen wäre). Erfolge ein Ausscheiden nach diesem Datum, sei dies nicht hinderlich für den Anspruch auf Zuwendungen. c) Somit kämen nicht nur "aktive" Mitarbeiter in den Status einer Begünstigtenstellung…

BFG RE/7100004/2020Vorabentscheidungsersuchen zur Gültigkeit der Art 4 und 7 der VO (EG) 883/2004 iVm der Einführung der Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenVorabentscheidung (EuGH) - Einzel - Beschluss21.10.2020Teil 2/3

…§ 53 Rz 80f mwN). Im Hinblick auf die Eigenschaft der Bf als aktive Arbeitnehmerin im Aufnahmemitgliedstaat sieht das BFG für den Streitzeitraum die kumulativen Merkmale des § 51 Abs 1 Z 1 NAG und damit des § 3 Abs 1 FLAG als erfüllt an. VI Rechtliche Beurteilung…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

…Arbeitnehmern oder anderem von einem Unternehmen zu diesem Zweck eingestellten Personal, erbracht werden, jedoch nur dann, wenn diese Tätigkeiten im anderen Vertragsstaat insgesamt mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern". Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich hierbei auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive…

LStR 2002 Rz 75–763.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…auch für ehemalige Arbeitnehmer. Die Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 gilt aufgrund der Judikatur des VwGH (VwGH 27.05.2025, Ro 2025/15/0004) für aktive und ehemalige Arbeitnehmer (siehe dazu Rz 104). Rz 76: Unter Gruppen von Arbeitnehmern sind zB…

BFG RV/7102781/2010Einstellung der Erwerbstätigkeit für den steuersatzbegünstigten Aufgabegewinn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2016Teil 2/2

Der Bf. hat somit im Kalenderjahr 2008 als Arbeitnehmer der K GmbH seine aktive Betätigung am Erwerbsleben fortgesetzt und dafür Einkünfte von € 4.628 (Gehalt incl. steuerbegünstigten Jahressechstel von € 4.760 abzüglich WK-Pauschale von € 132) erhalten. Damit wurde die im § 37…

BFG RV/7103916/20201. Krankenstandstage sind keine Tätigkeitstage im Sinne des Art. 15 des Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit 2. Ein im Folgejahr für das Vorjahr ausbezahlter Bonus ist nach den Verhältnissen in diesem Vorjahr zwischen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat aufzuteilen 3. Im Beschwerdeverfahren betreffend die Einkommensteuer besteht keine Bindung des Bundesfinanzgerichts an die durch die Dienstgeberin übermittelten Lohnzettel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2025Teil 1/2

…Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die aktive Arbeitsleistung des Arbeitnehmers die Quelle des gesamten Jahresbezugs darstellt. Für die Lohnaufteilung werden daher nicht die Aufenthaltstage (wie für die Tageszählung nach der 183-Tage-Klausel), sondern die…