…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…nach Abs. 2 Buchstabe a der zitierten Bestimmung des Zollkodex zunächst "auf einer ersten Stufe" wiederum bei einer (dafür gesetzlich bestimmten) Zollbehörde einzulegen. Es hat demnach gegen die erstinstanzliche zollbehördliche Entscheidung ein erster administrativer Rechtszug stattzufinden. Rechtsmittelbehörde ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 243…
…produziert wurden. Im Übrigen gelten auch für diesen Fall die Ausführungen unter A) und B), dass ein Unternehmen ohne administrativer Stützung und ohne jegliche Infrastruktur wie die C GmbH & Co KG die an die Bf. verrechneten Leistungen nicht erbringen konnte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…Zuständigkeitsbestimmungen des § 14 Abs. 1 Z. 5 nicht den zutreffenden administrativen Instanzenzug für einen Rechtsbehelf zur Geltendmachung einer Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan ansprach, war weder dem (unzuständigen) Unabhängigen Verwaltungssenat X. noch der (zuständigen) Zollbehörde anzulasten. Eine rechtzeitige…
…Dezember 2002 als Haftungsverpflichteter für die Rückzahlung des von der Republik Österreich zu Unrecht geleisteten Fahrpreisersatz für Lehrlingsfreifahrten seiner Tochter vom Wohnort zur Ausbildungsstätte (Salzburg) in Anspruch genommen. Gegen den im (administrativen) Instanzenzug ergangen Bescheid (Berufungsentscheidung vom 22. April 2004 des Bundesministerium für soziale Sicherheit…
…Instanz (Finanzamt Z, jetzt: S) durch Erlassung eines Bescheides vorgenommen. Die im administrativen Instanzenzug angerufene Rechtmittelbehörde (Unabhängiger Finanzsenat - Außenstelle Salzburg) wies die Berufung ab (RVxxxx). Eine gegen diesen Bescheid (Berufungsentscheidung) eingebrachte Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wurde von diesem mit Beschluss vom 18. September 2003 wegen…
…gesetzlich normiert ist. Mit der Entscheidung des UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist der administrative Instanzenzug erschöpft und kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung gegen diese Berufungsentscheidungen kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Buchungen sind nicht der Rechtskraft fähig und somit nicht mit Berufung anfechtbar. Buchungsmitteilungen sind keine…
…Gemäß Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG idFd BGBl I 1988/685 waren in den angesprochenen Jahren die unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) u.a. zuständig, nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sofern ein solcher in Betracht kommt, über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die…
…der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 vollzogenen Systemwechsel, mit dem administrative Instanzenzüge grundsätzlich abgeschafft wurden. Da der Gemeinderat entsprechend Art. 118 Abs. 5 B-VG als oberstes Organ der Gemeinde anzusehen ist, besteht gegen Bescheide des Bürgermeisters grundsätzlich ein innergemeindlicher Instanzenzug an den Gemeinderat (vgl. VwGH 13…
…die "Auslegung 1". Selbstverständlich kann über eine (mögliche) Verfassungswidrigkeit letztlich nur der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Zur Geltendmachung muss daher der administrative Instanzenzug ausgeschöpft und ein Verfahren nach Art. 144 B-VG anhängig gemacht werden. Ohne Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof muss von einem grundsätzlichen Immobilienertragsteuertatbestand ausgegangen werden…
…andererseits ergänzt durch gerichtlichen Rechtsschutz hin. Dieser dual ausgestaltete Rechtsschutz bedeute zwar, dass die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts nur mehr rechtskräftige Bescheide überprüfen, das Gros aber im administrativen Instanzenzug gewährt werde, also in jenem Stadium, in welchem gerade noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliege. Da seit dem…
…oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im administrativen Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, oder der unabhängige Verwaltungssenat, der nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sei es durch Berufung oder im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, angerufen werden…
…abgewiesen und somit abschließend erledigt worden ist, wurde zu Recht abgewiesen, weil mit der Berufungsentscheidung des UFS vom aaa bereits Abgabenbescheid vorliegt, mit welchem der administrative Instanzenzug ausgeschöpft worden ist. Die, von der Bw., ins Treffen geführte VwGH-Beschwerde stellt ein außerordentliches Rechtsmittel dar und…
…4.2011 erlassen wurden und hinsichtlich derer Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof erhoben wurden. Der Bw. ist entgegenzuhalten, dass der administrative Instanzenzug prinzipiell bei der Abgabenbehörde 2. Instanz (d.i. der Unabhängige Finanzsenat) endet. Eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt keine Berufung im Sinne der BAO…
…oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im administrativen Instanzenzug, sei es im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, oder der unabhängige Verwaltungssenat, der nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges, sei es durch Berufung oder im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht, angerufen werden…
…nicht abgeschlossen war. Einen Rechtsbehelf der zweiten Stufe, die Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat, hatte die Beschwerdeführerin zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben. Somit war der administrative Instanzenzug nicht erschöpft. Gem. § 85b ZollR-DG war das Zollamt Wien zur Erlassung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung zuständig. § 77…
…beim Verwaltungsgericht - zur Befassung einer "zusätzlichen" Rechtsmittelinstanz, was aber aus gesetzgeberischer Sicht prinzipiell abgelehnt worden sei, wie die grundsätzliche Beseitigung des administrativen Instanzenzuges durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zeige. Derart seien es gerade Rechtsschutzerwägungen, die der prinzipiellen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung in der Sache…