Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P., 7xxx, vom 16. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 19. Jänner 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen (für August und Oktober 2009 sowie für Dezember 2009 bis Jänner 2010…
…1999 ein Schreiben vorgelegt, dass er damit einverstanden sei, dass die Familienbeihilfe auf das Konto der Gattin überwiesen würde. Diese sei daher als abweichender Zahlungsempfänger registriert worden. Eine Änderung dieser Handhabung sei dem Finanzamt nie zugegangen, auch nicht bei der Scheidung. Die Familienbeihilfe sei jedoch…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang A. Bekanntgabe eines abweichenden Zahlungsempfängers, Rückforderungsbescheid Der Beschwerdeführer hat ab August 2020 für die Kinder ***Kind 1*** und ***Kind 2*** (zum damaligen Zeitpunkt die Stieftöchter des Beschwerdeführers) die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag bezogen. Am 22.07.2022 wurde von der…
…sei ***3***, ***4***. Bankverbindung sei IBAN AT***22***. Die Felder "Vertreter" und "Abweichender Zahlungsempfänger" sind leer. Es werde ab Jänner 2013 "unbefristete Verlängerung erhöhte Familienbeihilfe" für das Kind ***5***-***6*** ***2*** beantragt. Das Kind sei Pflegekind des Antragstellers, der Unterhalt werde überwiegend vom Antragsteller getragen…
…Leistungen (Abs 1), garantiert dem österreichischen Staatsbürger die Abgeltung von Kinderlasten in der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, allenfalls als Unterschiedsbetrag zwischen ausländischer und inländischer Familienleistung (Abs 2 und 3) und sieht ein vom Inlandssachverhalt abweichendes Prozedere (Abs 4) vor. Um einen Konflikt von § 4 Abs…
…63). Erst in der Vorhaltsbeantwortung vom 13. August 1993 sei vom Bw ein Erklärungsversuch über die Höhe der zu finanzierenden Beträge unternommen worden. Abweichend vom zuletzt angebotenen Erklärungsansatz, dass dem Bw für die Errichtung des Hauses ua. rund S 900.000,00 aus einer Erbschaft…
…Datum 2.2.2022 den Einkommensteuerbescheid 2016 vom 11.9.2017 gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 auf und erließ den nun gegenständlichen Einkommensteuerbescheid 2016 am 2.2.2022. Abweichend zur Erklärung wurden darin Sonderausgaben gem. § 18 EStG 1988 (Topf-Sonderausgaben) auf Basis der Aufwendungen…
…very much") mit einigen wenigen Zahlenangaben, weitere Kapitel fehlen. Es handelt sich um die englische Übersetzung von Mappe I/3 mit abweichender Setzung der Absätze. I/8 General Study of Market Trends and Developments in Refractory Materials: Abhandlung auf Englisch ohne Autor, 25 Seiten, 1…
…solche Vermutungen durch ein entsprechendes Beweisverfahren dergestalt zu verdichten, dass ein von den Erklärungen des AbgPfl abweichender Sachverhalt als erwiesen angenommen werden kann. Gestaltet ein AbgPfl seine Geschäftsbeziehungen unüblich und so wenig nachweislich, dass er bei Bestreiten einer von ihm behaupteten Geschäftsverbindung durch den Geschäftspartner…
…erfüllt [Anmerkung - eingetragen in der genannten Liste ist lediglich World Vision Österreich mit einer Adresse in Wien; abweichender Spendenempfänger im konkreten Fall ist allerdings World Vision Deutschland e.V. mit einer Adresse in Friedrichsdorf]. Da die Spendenempfänger zum Zeitpunkt der Zuwendung nicht in der genannten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr, vom 30. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15. Dezember 2010 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Juli bis September 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…worden. Eine Auszahlung an einen abweichenden Zahlungsempfänger sei nicht geltend gemacht worden. In beiden Zahlungsanweisungen sei deshalb auch der Bw. selbst als Empfänger angeführt. Bezüglich der seitens des Bankinstituts unterstellten Geldvollmacht des Buchhalters werde darauf hingewiesen, dass bei Rückzahlungen an einen abweichenden Zahlungsempfänger (z.B…
…einer Vermögensminderung führen. Die Angehörige, Frau B*****, bezieht für sich selbst Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung. Diese wird direkt an Ihre Gattin (als abweichende/bevollmächtigte Zahlungsempfängerin) ausbezahlt und daraus der Kostenbeitrag an die Lebenshilfe geleistet. Da Fr. B***** Beihilfenbezieher ist, stammt der Kostenbeitrag folglich auch aus…
…Bf. mit Wirkung ab 1. Juli 2010. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden der Bf. seit dem Jahr 2006 vom Finanzamt als "abweichende Zahlungsempfängerin" auf deren Konto überwiesen. Auf den Anspruch auf Familienbeihilfe hatte die Bf. seinerzeit zugunsten ihres damaligen Ehegatten verzichtet. Als die Bf.…
…Auflage, Rz. 30), wäre der Fall infolge der Höchstgrenze der Zahlungen lange vor der mittleren Lebenserwartung der Zahlungsempfängerinnen schon entschieden. Der vom VwGH in seinem vom steuerlichen Vertreter des Bw. mehrfach zitierten Erkenntnis vom 19.3.1985, 82/14/0151, angesprochene Zeitraum von 15 Jahren…
…Berufsausbildung, sofern sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch Zivildienst leisten. Im Zuge der Beantwortung der Anspruchsüberprüfung vom 31.05.2012, eingereicht am 20.06.2012 bei der Behörde wurde die Auszahlung auf ein "fremdes" Konto - abweichenden Zahlungsempfänger beantragt; ein Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen bzw. ein…
…die Ehegattin des Bf als Sachwalterin und abweichende Zahlungsempfängerin, aber aus dem eigenen Einkommen der besachwalterten Schwester, an die Lebenshilfe weitergeleitet wird. Es ist gleichgültig, ob die erhöhte Familienbeihilfe an die behinderte Person selbst oder an die Sachwalterin als abweichende und bevollmächtigte Zahlungsempfängerin ausbezahlt wird…
…das Konkursverfahren eröffnet und B.T. zum Masseverwalter der Bw. bestellt. Die Bw. ermittelt ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr, das mit 1. Oktober des betreffenden Jahres beginnt und mit 30. September jeweils endet. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1989 bis 1994…
…Ermittlungsverfahrens noch erheblich (Entfall der Schriftlichkeitsklausel und Verwendung unverbindlicher bzw. ungenauer Formulierungen im unterfertigten "Vertriebsvertrag" vom 1.Juli 2007; wiederholter Verweis auf eine abweichende Vertragspraxis auf Basis nur mündlich getroffener Vereinbarungen; keine Vorlage des verbindlich vereinbarten Anstellungsvertrages zum 1.1.2009, stattdessen Vorlage eines unverbindlichen…
…Begründung falsch anachronistisch, kein schuldhafter Verzug. Säumnisbescheid gründet auf Bescheid ohne Rechtskraft. Der Bescheid gründet auf einem USt-Vorbescheid 2013, welche erst 20140617 (von der Buchhaltung grob abweichende) UST für dieses Jahr neu festsetzen will. Eine Jahreserklärung 2013 gibt es noch nicht. Wir mussten wegen…