IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. September 2024 betreffend Wiederaufnahme § 303 BAO / ESt 2019 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…der gemachten Erklärungsangaben zu überprüfen. Dabei steht es aber dem Abgabepflichtigen aber grundsätzlich frei, im Rahmen der ihn treffenden Offenlegungspflicht eine, von dem ihm auch bekannten behördlichen Standpunkt abweichende Rechtsmeinung zu vertreten, solange er nur (zuerst) die relevanten Sachverhaltselemente in ihrer tatsächlichen Dimension entsprechend offen…
…Dezember 2015 an die Primärschuldnerin, deren Vertreter er war, die abweichende Rechtsmeinung der Behörde bekannt gewesen (vgl. VwGH vom 28. März 2011, 2011/17/0039). Eine Rechtsmeinung ist dann vertretbar, wenn sie sich mit der Verwaltungspraxis, mit den gefestigten Ergebnissen des wissenschaftlichen Studiums oder mit…
…rechtens erachtet habe, obwohl das BFG eine abweichende Rechtsmeinung und somit den 21-fachen Jahreswert als Bemessungsgrundlage festlegen hätte können (vgl. Lehner/Schaffer in Bergmann/Pinetz (Hrsg), GebG, 2. Aufl. (2020), § 33 TP 5, Rz 184a). Die von den Finanzbehörden vertretene Rechtsmeinung, dass der 21…
…rechtens erachtet habe, obwohl das BFG eine abweichende Rechtsmeinung und somit den 21-fachen Jahreswert als Bemessungsgrundlage festlegen hätte können (vgl. Lehner/Schaffer in Bergmann/Pinetz (Hrsg), GebG, 2. Aufl. (2020), § 33 TP 5, Rz 184a). Die von den Finanzbehörden vertretene Rechtsmeinung, dass der 21…
…1 lit. c UmgrStG nicht mehr gegeben sei. In der Literatur werde eine von den Richtlinien abweichende Rechtsmeinung vertreten, demnach sei erst ein Absinken der Parameter auf 10% oder darunter als fehlende wirtschaftliche Vergleichbarkeit zu werten; dieser habe sich in der Zwischenzeit sowohl der UFS…
…somit keine Umsatzsteuerpflicht bestehe. Die Konfrontation einer möglichen Umsatzsteuerpflicht ab dem April 2013 begründe jedoch noch keine Umsatzsteuerpflicht. Die Rechtsansicht wurde vor dem (Höchst-)Gericht bekämpft, da weiterhin eine abweichende Rechtsmeinung bzw. -auslegung durch die beschwerdeführende Partei bestanden habe. Es könne daher nicht verlangt werden…
…wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ergehe, das eine abweichende Rechtsmeinung vertrete. 3. Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers hat mit Schreiben vom 26. Juni 2018 das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde erhoben. Sie habe den Kursverlust gemäß der Auffassung des BMF nur mit 50…
…vom 16.12.2015 an die Primärschuldnerin, deren Vertreterin sie gewesen sei, die abweichende Rechtsmeinung der Behörde bekannt gewesen sei (vgl. VwGH 28.3.2011, 2011/17/0039). Eine Rechtsmeinung sei dann vertretbar, wenn sie sich mit der Verwaltungspraxis, mit den gefestigten Ergebnissen des wissenschaftlichen…
…VwGH zum Verschulden ganz allgemein ergibt sich, dass ein Rechtsirrtum Verschulden ausschließen kann. Nun kann sich ein Abgabenschuldner, der von der abweichenden Rechtsmeinung der Abgabenbehörde weiß, nicht tauglich auf einen Rechtsirrtum berufen. Dies kann er vor allem dann nicht, wenn er nicht Auskunft bei der…
…abweichende Ansicht vertreten könne, ohne die Offenlegungspflicht des § 119 BAO zu verletzen (vgl. Achatz, Umfang und Grenzen der Offenlegung im Abgabenverfahren, in Leitner/Zitta (Hrsg), Die Darlegung der Verfehlung bei der Selbstanzeige nach dem FinStrG (2001), 21). Umso mehr muss dies für eine vertretbare Rechtsmeinung…
…Z 1 EStG 1988 erfüllen? Zu den bereits an oberer Stelle zitierten Ausführungen Doralts sei anzumerken, dass sich auch dieser Autor einer eigenständigen Würdigung des Streitthemas enthalten habe, jedoch auf die von der Rechtsprechung abweichende Rechtsmeinung Mühlehners, SWK 2007, 995, wonach es nicht einsichtig erscheine…
…des oben zitierten Zweckes der Pflichtveranlagung, dass nämlich im Lichte der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine Glättung der Abgabenlast durch den progressiv-gestaffelten Einkommensteuertarif hergestellt werden soll, ergibt sich auch für das erkennende Gericht keine von der Verwaltungspraxis abweichende Rechtsmeinung. Vor allem deshalb, da es sich -…
…zuzurechnen sind. °In eventu, dass die Behörde hinsichtlich der steuerlichen Abschottungswirkung der liechtensteinischen Er- und Ablebensversicherung eine abweichende Rechtsmeinung vertreten sollte, werden aus Gründen finanzstrafrechtlicher Vorsicht auch die Jahre 2009-2015 bei unterstellter steuerlicher Transparenz der ausländischen Er- und Ablebensversicherung vollständig offengelegt. °Die Unterlagen zu…
…Bf. im Jahr 2017. Art. 15 DBA-Deutschland ist gegenüber Art. 18 DBA-Deutschland nachrangig anzuwenden. Nach herrschender österreichischer Rechtsmeinung erfüllt die beschwerdeggst. Kapitalabfindung den Tatbestand des Art. 18 DBA-Deutschland. Selbst wenn eine abweichende Rechtsmeinung, welche die Verwirklichung des Art. 18 DBA-Deutschland verneint…
…Jahreswertes explizit als rechtens erachtet hat, obwohl das BFG eine abweichende Rechtsmeinung und somit den 21-fachen Jahreswert als Bemessungsgrundlage festlegen hätte können, haben die Finanzbehörden ihre Rechtsmeinung in der jüngeren Vergangenheit geändert. Die von den Finanzbehörden neuerdings vertretene Rechtsmeinung, dass der 21-fache Jahreswert…
…Jahreswertes explizit als rechtens erachtet hat, obwohl das BFG eine abweichende Rechtsmeinung und somit den 21-fachen Jahreswert als Bemessungsgrundlage festlegen hätte können, haben die Finanzbehörden ihre Rechtsmeinung in der jüngeren Vergangenheit geändert. Die von den Finanzbehörden neuerdings vertretene Rechtsmeinung, dass der 21-fache Jahreswert…
…dem Ansässigkeitsstaat Österreich zur ausschließlichen Besteuerung zugeteilt sind. Den Quellenstaat trifft im Ergebnis eine Freistellungsverpflichtung. Nach herrschender österreichischer Rechtsmeinung erfüllen beide Kapitalabfindungen der betrieblichen Rentenanwartschaften den Tatbestand des Art 18 DBA-Deutschland. Selbst wenn eine abweichende Rechtsmeinung, welche die Verwirklichung des Art 18 DBA-Deutschland…
…sondern in der auch die davon abweichende Rechtsmeinung der Finanzverwaltung ausführlich dargelegt worden wäre. Es werde daher neuerlich angeführt: Gemäß der bis zum 28.2.2022 geltenden Regelung und damit für die Einkommensteuererklärung 2020 anwendbar gelte folgendes: Erfolge keine zinstragende Veranlagung seien Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft…
…Z 1 EStG 1988 erfüllen? Zu den bereits an oberer Stelle zitierten Ausführungen Doralts sei anzumerken, dass sich auch dieser Autor einer eigenständigen Würdigung des Streitthemas enthalten habe, jedoch auf die von der Rechtsprechung abweichende Rechtsmeinung Mühlehners, SWK 2007, 995, wonach es nicht einsichtig erscheine…