…die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im vorliegenden Berufungsfall ist aus dem Akteninhalt klar…
…ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder eröffnen, einen Prozess, der durch einen rechtskräftigen Bescheid bereits einen Schlusspunkt erreicht hat, erneut in Gang bringen (vgl. VwGH 20.6.1990, 90/16/0003 und VwGH 6.12.1990, 90/16/0155, 0165). Bestand im abgeschlossenen Verfahren hinsichtlich Tatsachen…
…der Bw., Bl. 20 a) wurde vor dem gegenständlichen Betriebsprüfungsverfahren für das Jahr 2003 noch kein Bescheid betreffend die Investitionszuwachsprämie erlassen. Da eine Wiederaufnahme des Verfahrens "ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren" voraussetzt, ist der angefochtene Wiederaufnahmsbescheid rechtswidrig und daher aufzuheben. Festgestellt wird abschließend, dass ein…
…Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen unter bestimmten, dort näher ausgeführten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden. 2. Festgestellter entscheidungswesentlicher Sachverhalt Den den streitgegenständlichen Verfahrenswiederaufnahmen vorgelagerten (Erst-) Feststellungen gemäß § 188 BAO mangelt es am Bescheidcharakter…
…oder b)Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…bringen. Jede Wiederaufnahme aber setzt schon begrifflich ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren voraus (Ritz, § 307 Tz 4, mit Verweis auf VwGH 13.5.1971, 941/70: "Auch die Beschwerdeführerin kommt nicht darüber hinweg, dass ein [...]Bescheid nicht erlassen worden ist. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß …
…Voraussetzungen stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist. Da im gegenständlichen Fall unbestritten für die Jahre 1989 bis 1992 keine Körperschaftsteuerbescheide erlassen worden sind, konnte der Berufung mangels Vorliegens eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens kein Erfolg beschieden sein. Linz…
…hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es müssen also neu hervorgekommene Tatsachen bzw…
…wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere…
…aber mit der Erlassung des letztinstanzlichen Strafbescheides abgeschlossen worden. Durch die Erhebung der Beschwerde gemäß Art. 131 Abs.1 Z1 B-VG gegen den Bescheid der letzten Verwaltungsinstanz wurde nicht das Verwaltungsstrafverfahren fortgesetzt, sondern ein neues, und zwar ein gerichtliches Verfahren - eben das vor dem…
…vom 5. Februar 2001 deshalb keine Wirksamkeit zu entfalten, weil in deren Adrema der Verstorbene angeführt wird und weil - insbesondere - der betreffende Einkünfteanteil an die Verlassenschaft zugeteilt wurde. Hinsichtlich des Feststellungsverfahrens für 1999 liegt kein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren im Sinne des § 303 Abs. 1…
… 299 (oder § 300) BAO gestützte Maßnahme soll unter bestimmten Voraussetzungen die aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sich ergebenden Rechtswirkungen beseitigen. Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann. Die Beseitigung der Rechtskraft auf Antrag einer Partei…
…erwogen: Gem. § 303 Abs.1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und ein der in den Absätzen a) bis c) leg.cit. normierten Tatbestände (sog…
…irgendwelche Rechtswirkungen auszulösen. Zu Spruchpunkt I. (Wiederaufnahme des Verfahrens 2011 bis 2013 - Abweisung) Gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, und wenn die Kenntnis dieser Umstände…
…BAO lautet: "(1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…
…bei der Bf. anzuwenden. Das ist als neue Tatsache zu werten, die in allen gegenständlichen, abgeschlossenen Verfahren noch nicht berücksichtigt wurde. Die Steuerpflicht der gegenständlichen Ausgangsumsätze der Bf. ist aufgrund des zwischenzeitlich ergangenen Urteils des EuGH vom 15.4.2021, "SK Telecom", C-593/19…
…vgl VwGH vom 28.10.2009, 2008/15/0209). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (vgl VwGH vom 26.11.2015, Ro 2014/15/0035). Gemäß § 303 Abs 2 lit b…
…Amts wegen ein Bescheid wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Da die nunmehr im Antrag angeführten…
…rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens der Behörde bekannt geworden sind (VwGH 21.12.2012, 2009/17/0199). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen, somit Tatsachen und Beweismittel, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung im abgeschlossenen Verfahren bereits existierten…