…weil der durchgeführte außergerichtliche Vergleich keine nachhaltige Sanierung nach sich gezogen habe. In der gegen den Widerrufsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, ein außergerichtlicher Vergleich habe novierende Wirkung. Ein einseitiger Widerruf der auf Grund eines Vergleiches gelöschter Abgabenschuldigkeiten sei daher nicht möglich. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. B) Nach dem Wortlaut des § 84 Abs. 1 BAO sind grundsätzlich alle eigenberechtigten Personen zur Vertretung in Abgabensachen zugelassen und nur jene ausgeschlossen, die die geschäftsmäßige Vertretung anderer besorgen, ohne hiezu befugt zu sein. "Geschäftsmäßig" bedeutet, dass eine Tätigkeit nachhaltig…
…zu einer Bescheidänderung Anlass gebendes, rückwirkendes Ereignis darstelle. Die Uneinbringlichkeit sämtlicher Honorarforderungen des Bw sei daher ebenfalls ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit habe. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 4. Feber 2004 (Bl. 66/2001 E-Akt) zum einen mit…
…Liegen sowohl eine Wiederaufnahme als auch eine Abänderung rechtfertigende Umstände vor, so ist zu berücksichtigen, dass im neuen Sachbescheid auch die rückwirkenden Ereignisse zu berücksichtigen sind (Ritz, BAO³, § 303 Tz 58). Eine Abänderung nach § 295a BAO erfordert den Eintritt eines Ereignisses, das abgabenrechtliche Wirkung für…
…einen hauptamtlichen Imam beschäftigt und besoldet, der die religiösen Aktivitäten des Vereins betreut. Die Abgabenbehörde gelangte insbesondere aufgrund eines Vergleichs dieser tatsächlichen Vereinstätigkeit mit den im Prüfungszeitraum geltenden Statuten zur Auffassung, dass die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO für die Gewährung der geltend gemachten abgabenrechtlichen…
…Betrag selbst für den Fall, dass dem Vergleichsabschluss keine Bereinigungswirkung beigemessen wird, unerklärlich. Tatsächlich sei eine Bereinigungswirkung des Vergleichs vom 11.11.2003 festzustellen und auch für die Abgabenbehörde bindend. Diese Wirkung erstrecke sich auf alle gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten, an die die Parteien gedacht…
…beurteilt wurde. Diese nachträgliche Änderung der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts durch die Steuerbehörden des Mitgliedstaat X kann jedoch nicht als Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung iSd § 295a BAO angesehen werden. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergleich nicht um einen sachverhaltsändernden tatsächlichen oder rechtlichen Vorgang…
…Kenntnis zu setzen. (2) Das von einer abgelehnten Person in Sachen des Vollmachtgebers nach der Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ist ohne abgabenrechtliche Wirkung. Die vom Berufungswerber einem Sekretär der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Wien erteilte Vollmacht kann in Abgabensachen nicht anerkannt werden, da die…
…Behörde habe in der BVE vom 24. Juli 2013 ausgeführt, dass nach Bescheiderlassung eintretende Umstände abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hätten, "soferne es die Abgabenvorschriften vorsehen". Nach Ritz sei es eine Frage des lnhaltes bzw. der Auslegung der Abgabenvorschriften, welchen Ereignissen Rückwirkung (bezogen auf den…
…sondern um einen gemäß § 295a BAO abgeänderten Bescheid, der zum Bescheid vom 15. April 2005 hinzutritt und diesen nur hinsichtlich der Auswirkungen rückwirkender Ereignisse abzuändern vermag. b) Verkäufe des WJ 2005/06: Ob das vorzeitige Ausscheiden an sich prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit…
… 295a BAO wird die Rechtskraft eines gemäß § 295a BAO ("insoweit") abgeänderten Bescheides nur hinsichtlich des Ereignisses durchbrochen, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hat; dem nach § 295a BAO ändernden Bescheid kommt somit die Wirkung einer Berichtigung des abgeänderten Bescheides zu. Laut Ellinger/Iro/Kramer/Sutter…
…ein Ereignis eintritt, die abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Diese mit dem AbgÄG 2003 in die BAO eingefügte Regelung ist eine rein verfahrensrechtliche Bestimmung und nimmt in keiner Weise Einfluss auf den Bestand materieller Abgabengesetze. Es ist…
…die abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches haben (Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 200, 537). Kommt einem Ereignis eine solche Rückwirkung zu, so rechtfertigt der Umstand, dass ungewiss ist, ob es in Zukunft eintreten wird, eine Vorläufigkeit…
…Die Auflösungsvereinbarung stelle nach Ansicht der Bw. einen Tatbestand dar den § 295a BAO als Abänderungsgrund für Ereignisse normiere, welche abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hätten weshalb die Bescheide für den Fall dass man ihren vorangegangenen Ausführungen nicht folge, in Anwendung der genannten Bestimmung abzuändern seien…
…Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Gemäß § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist…
…gerichtlichem Vergleich festgestellte Pflichtteilsergänzungsanspruch ein rückwirkendes Ereignis darstelle, das abgabenrechtliche Wirkung auf den Umfang des Abgabenanspruches für die Vergangenheit habe. Diesen Antrag hat das GVG mit Bescheid vom 24. Juni 2013 abgewiesen. Zur Begründung führt das GVG aus, bei zivilrechtlicher Anknüpfung in Abgabentatbeständen komme eine…
…nicht vergleichbar. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich aus den die steuerliche relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergebe. Ob ein nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretenes Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die…
…2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch…
…die Voraussetzungen für die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen ohne abgabenbehördliche Festsetzung gegeben sind, tritt an die Stelle des festgesetzten Betrages der selbst berechnete und der Abgabenbehörde bekanntgegebene Betrag. Dies gilt sinngemäß, wenn nach den Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. …
…eine Einkunftsquelle nachträglich als Liebhaberei einzustufen, wenn ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat, und keine vorläufigen Bescheide erlassen worden sind. Ist die vorzeitige Beendigung einer Betätigung vor Erzielung eines Gesamtüberschusses in jedem Fall ein…