Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ES, Pensionistin, geb. am 10. Juni 1952, XX- K, M-straße 22-26, Stg. 7/6, vom 22. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P, vom…
…Doppelstudium": § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 enthält keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Es ist daher möglich, nach Abschluss der Berufsausbildung für ein weiteres Studium die Familienbeihilfe zu beziehen. Für dieses weitere Studium sind die Anspruchsvoraussetzungen so zu prüfen, als wäre kein Erststudium…
…und Fortbildungskosten dargelegt und die Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt erläutert. Kosten für ein Zweitstudium können dann Fortbildungskosten sein, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf ausübt, für den die durch ein Universitätsstudium gewonnenen Kenntnisse eine wesentliche Grundlage sind und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet ist…
…zu finden. Nach der Rechtsprechung würde ein Zweitstudium nach abgeschlossenen Erststudium die Unterhaltspflicht grundsätzlich nicht verlängern (vgl. zB OGH 26.2.1997, 3 Ob7/97v). Nur dann, wenn das Kind eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für das Zweitstudium erkennen lasse, wäre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 6. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirchvom 29. Oktober 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…von mir, Mag. A B, vorliegen. 3) Das Zweitstudium „Soziale Arbeit" erwies sich trotz des Vollzeitcharakters als geeignet, das Erststudium zu ergänzen, als einerseits „Soziale Arbeit" sozusagen die Praxisseite der Kultur- und Sozialanthropologie ist und andererseits von der Universität Wien in Aussicht gestellt wurde, allenfalls…
…haben. Festzustellen ist auch, dass nach der Übermittlung der Erfolgsnachweise aus dem Zweitstudium "Soziale Arbeit" und des Studienblattes für "Kultur- und Sozialanthropologie" im November 2015 Ende November durch das FA Gänserndorf/Mistelbach eine "Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe" an mich erfolgte, die den Bezug…
…vom 17.6.2016 wird angegeben, das Studium der Kultur- und Sozialanthropologie sei (über Anraten eines Mitarbeiters des Finanzamts) weiter als Erststudium anzusehen ("weil sonst die Auszahlung der Familienbeihilfe einzustellen sei"). Das Studium "Soziale Arbeit" sei Zweitstudium. Die Behauptung, dass ab 2013/14 ein Studienwechsel…
…Doppelstudium Rechtswissenschaften und Geschichte und seit dem Studienjahr 2013/14 Philosophie. Im Studienjahr 2013/14 hat sie dabei die erforderlichen Punkte (16 im erste Semester und 17 im zweiten Semester) erreicht. Im aktuellen Studienjahr 2014/15 hat sie zusätzlich Katholische Fachtheologie inskribiert, ebenfalls als Zweitstudium…
…war drei Monate nach Beendigung der Ausbildung per Ende Juni 2005 eingestellt worden. Einer Einkünfteerzielung ist der Sohn des Bw zwischen dem Ausbildungsende und dem Beginn seines Zweitstudiums nach der Aktenlage nicht nachgegangen. Der Abzug von Aufwendungen aus dem Titel außergewöhnlicher Belastungen im Sinne des …
…E ab 1. Oktober 2008 bis 30. April 2010 für das Zweitstudium Rechtswissenschaften (gestartet im Wintersemester 2007). Das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg wies den Antrag der Berufungswerberin auf Gewährung der Familienbeihilfe mit Bescheid vom 13. August 2010 ab und begründete diesen wie folgt: Gemäß § 2…
… 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz enthält keine Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Daher ist auch ein bisher (teilweise) als Doppelstudium betriebenes Hochschulstudium hinsichtlich der beihilfenrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen so zu beurteilen, als wäre kein anderes Studium absolviert worden. Ihr Sohn M. hat ab 1.10.1999…
…Sohn) bezogen. Anspruchsbegründend hierfür war dessen Hauptstudium an der Fachhochschule für Marketing and Sales, das er im September 2002 erfolgreich abgeschlossen hat. Bereits 1999 wurde parallel dazu vom ihm ein Zweitstudium (Deutsche Philologie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft an der Hauptuniversität Wien) begonnen. Das Ansuchen der Bw…
…ergäbe, dass sein Sohn M alle Studienvoraussetzungen praktisch in der Mindeststudienzeit erfüllt habe; dies sei unabhängig von der Frage, welches nun als Haupt- und welches Studium als Zweitstudium anzusehen sei. Im Sinne der Studienförderung, sohin bei richtiger Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen dürfe ein Student, der…
…einem Doppelstudium nur darauf ankommt, dass vor dem Studienwechsel das Zweitstudium bereits seit drei Semestern betrieben wurde. Das Beispiel unterscheidet sich allerdings vom hier vorliegenden Berufungsfall dadurch, dass das Zweitstudium zeitgleich mit dem früheren Hauptstudium begonnen worden ist. Auch in Punkt 21.14, Beispiel 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachvorstand Hofrat Dr. Gerhard Weinmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2008 und 2009 entschieden…
…von ***M*** betriebene Lehramtstudium mit drei Unterrichtsfächern (Biologie und Umweltkunde, Deutsch und Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung) anzusehen. Das Erweiterungsstudium ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kein Zweitstudium, sondern Teil des bestehenden Lehramtstudiums (= Hauptstudium). § 54a Universitätsgesetz 2002 regelt zu Erweiterungsstudien: "Die Zulassung zu einem und…
…einem Kind eine tolerierbare Überlegungsfrist von einem Jahr eingeräumt. Der zeitliche Rahmen für die gesetzliche Unterhaltspflicht würde nach der Judikatur des OGH ein Jahr Überlegungsfrist ab dem Zeitpunkt der Reifeprüfung zuzüglich der durchschnittlichen Studiendauer des Zweitstudiums umfassen. Letztere betrage für das Studium der Rechtswissenschaften maximal…
…dagegen auf dem Standpunkt, es seien nur die Prüfungen vom Bachelorstudium Philosophie (43 ECTS) als "Hauptstudium", nicht aber jene vom Bachelorstudium Deutsche Philologie (18 ECTS) als "Zweitstudium" anzuerkennen und gelangt so zu einer Wartezeit von einem Semester, es läge ein "Stehsemester" vor. Im im Falle…
…dar. Kosten eines Zweitstudiums sind dann als Fortbildungskosten anzusehen, wenn eine qualifizierte Verflechtung zum Erststudium besteht. Dies trifft dann zu, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf ausübt, für den die durch ein Universitätsstudium gewonnenen Kenntnisse eine wesentliche Grundlage sind und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet…