…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Zweigniederlassung einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft…
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Zweigniederlassung einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft…
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Zweigniederlassung einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft…
…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine Zweigniederlassung einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft…
…des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft, die…
…des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaft, die…
…Verluste der österreichischen Betriebstätte sowohl in Frankreich als auch in Österreich. Das Ziel und der Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens, die Vermeidung der Doppelbesteuerung, wären somit verfehlt. Bei Anwendung des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 sei die Bw. im Vergleich zu einer inländischen Kapitalgesellschaft diskriminiert…
…ist eine in Frankreich ansässige Kapitalgesellschaft, deren Betriebsgegenstand das Versicherungsgeschäft ist und betreibt eine Zweigniederlassung in Österreich. Mit Körperschaftsteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige für das Jahr 2001 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 469.096,00 erklärt und ein Verlustabzug in Höhe von €…
…Bw. sei der Handel mit Kraftfahrzeugen in den "Kernländern" Italien, Schweiz, Frankreich, Deutschland und den USA. Bis jetzt seien ca. vier Fahrzeuge angekauft und 3 Fahrzeuge verkauft worden. Der Ort der Geschäftsleitung sei laut Angabe des Geschäftsführers Adr1. Als Kontaktnummer wurde eine deutsche Handynummer angegeben…
…Sitzverlegung einer Gesellschaft in die Niederlande; EuGH 8.5.1990, Rs C-175/88, "Biehl" zur Versagung der Erstattung beim Jahresausgleich; EuGH 16.7.1998, Rs C-264/96, "ICI" zur Versagung steuerlicher Begünstigungen wegen der Voraussetzung des Haltens von Aktien von im Mitgliedstaat ansässigen…
…Sitzverlegung einer Gesellschaft in die Niederlande; EuGH 8.5.1990, Rs C-175/88, "Biehl" zur Versagung der Erstattung beim Jahresausgleich; EuGH 16.7.1998, Rs C-264/96, "ICI" zur Versagung steuerlicher Begünstigungen wegen der Voraussetzung des Haltens von Aktien von im Mitgliedstaat ansässigen…
…bis 31.12.2015 waren das Norwegen und Liechtenstein) handelt. Fortsetzung des Beispiels: Die übernehmende X-AG bringt die von ihr verschmelzungsbedingt übernommene Beteiligung an der T-GmbH zum 31.12.11 nach ausländischem Umgründungssteuerrecht zu Buchwerten in eine im selben Staat ansässige Kapitalgesellschaft ein…
…2015 einer Nichtfestsetzung, da keine Einschränkung des Besteuerungsrechtes erfolgt). § 20 Abs. 7 Z 1 UmgrStG ist nicht anzuwenden, weil das eingebrachte Vermögen nicht steuerhängig war (Rz 1155). Beispiel 2: Sachverhalt wie Beispiel 1, die österreichische GmbH bringt aber eine italienische Zweigniederlassung in eine italienische Kapitalgesellschaft…
…der Beförderung nach Frankreich zu erbringen. Im Zeitpunkt der Zollanmeldung habe die Bf nicht überprüft, ob die Beförderungsnachweise vorhanden waren. Diese seien nachträglich erstellt und in den meisten Fällen nachgereicht worden. Die Bf habe auch nicht geprüft, ob die Waren in einen anderen Mitgliedstaat verbracht…
…zwölf Doppelzimmer und ein separates Bad und WC. Im Erdgeschoß war außerdem eine vollständig eingerichtete Gastronomieküche mit separiertem Kühlraum untergebracht. Im ersten Stock befanden sich zwei Personalzimmer mit Bad und WC. 3. Zur Führung dieser Destination hat die Bf. die Eintragung einer Zweigniederlassung in G…
…7 DBA-Frankreich übereinstimmt, dann steht es ihr frei, zur Klärung dieser Frage gemäß Artikel 25 DBA-Frankreich ein Verständigungsverfahren in Frankreich zu beantragen. Hierdurch würde zwar der Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen…
…auch wenn er im Ausland ansässig ist und von seiner ausländischen Wohnung aus tätig wird. 16.3.2.1.2. GmbH mit ausländischen Betriebsstätten Rz 201 Eine Bezugsaufteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine inländische GmbH im Ausland eine Betriebsstätte unterhält (zB ausländische Zweigniederlassung)…
…von Art. 56 AEUV durch das Fehlen einer stabilen und kontinuierlichen Beteiligung am Wirtschaftsleben des Tätigkeitsstaates gekennzeichnet. Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Art. 56 AEUV (Art. 49 EGV) nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch…
Werden Anteile an einer französischen Kapitalgesellschaft von einer in einem Drittstaat gelegenen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft gehalten, so ist die österreichische Kapitalgesellschaft berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Frankreich eine abkommensgemäße Herabsetzung der französischen Dividenden-Quellensteuer zu verlangen. Dies auch dann, wenn…
…4343a: Im Drittland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen (bis 30.6.2021: elektronische Leistungen) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, nur in einem EU-Mitgliedstaat erfasst zu werden (vgl. Rz 3431 ff). In diesen Fällen erhält der…