…Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, die gesetzliche Verpflichtung, des Zuwendenden, auf Verlangen der Abgabenbehörde die Zuwendung durch einen Beleg nachzuweisen sowie die Verpflichtung des Zuwendungsempfängers, auf Verlangen des Zuwendenden eine Spendenbestätigung auszustellen, mit Wirksamkeit ab 1.1.2017 auf ausländische Zahlungsempfänger eingeschränkt, die von der Datenübermittlungsverpflichtung…
…OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen ("Dividenden"), sondern sind unter Artikel 21 ("andere Einkünfte") zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger bei den OECD-konformen Abkommen Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach…
42.6.4.2 Zuordnung von Zuwendungen 42.6.4.2.1 Persönliche Zuordnung durch die übermittlungspflichtige Organisation Rz 12022: Erfolgte eine Bekanntgabe der Identifikationsdaten, sieht § 2 Sonderausgaben-DÜV vor, dass die übermittlungspflichtige Organisation davon ausgehen kann, dass die Zuwendung der Person steuerlich zuzuordnen ist…
…Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Liechtenstein, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der liechtensteinische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer…
5.5.4a.2 Begünstigte Zwecke Rz 1312: Spendenbegünstigte Zwecke sind seit 2024 alle Zwecke, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 bzw. 37 BAO anzusehen sind. Diese Erweiterung führt aber nicht dazu, dass jede auf Grund der Verfolgung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken abgabenrechtlich…
…Stifter herausgegeben werden (siehe Rz 283). Keine Bedeutung hat die Stiftereigenschaft bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger Rz 188: Begünstigter im Sinne des PSG ist der in der Stiftungserklärung als solcher Bezeichnete. Enthält die Stiftungserklärung keine konkrete Benennung von…
…1988, soweit diese nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen, bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die für die Spendenbegünstigung in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger sind in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 aufgezählt. Der Bw…
…98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 gilt dies auch für Zuwendungen an bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegende ausländische Zuwendungsempfänger. In Artikel 10 Abs. 3 DBA-Deutschland (Definition des Dividendenbegriffes) ist diese innerstaatliche Gleichstellung mit Dividendenzahlungen auch in die Abkommensebene übernommen worden; nämlich…
…Leistung von Zuwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 absetzbar, soweit diese nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen. Die für die Spendenbegünstigung in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger sind im § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 erschöpfend aufgezählt. Gem. …
5.5.4 5.5.4a Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen (Spenden) an begünstigte Spendenempfänger (§ 4a EStG 1988) 5.5.4a.1 Allgemeines zur Spendenbegünstigung Rz 1305: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig…
…Voraussetzung gegeben, dass ein förderungswürdiges Verhalten und/oder ein förderungswürdiger Zweck vorliegt. Die Erfüllung dieses Verhaltens und/oder Zweckes wird nicht als Gegenleistung des Zuwendungsempfängers angesehen. Verwendet eine Gemeinde Mittel aus Bedarfszuweisungen des Landes für Anlageninvestitionen, führt dies zu keiner Kürzung der Anschaffungskosten iSd § 6…
…durch die Rechtsform der Privatstiftung aus. Für die Zurechnung von Stiftungseinkünften zu anderen Personen müsste ein gesetzwidriges Zusammenwirken von Stifter, Stiftungsorganen und Zuwendungsempfänger dahingehend erkennbar sein, dass ein faktisch ungehinderter Zugriff auf das Stiftungsvermögen und seine Erträge möglich ist, und es dürfte kein beachtlicher außersteuerlicher…
8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…
42.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung 42.6.5.1 Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Rz 12033: Der Zuwendungsempfänger muss auf Grundlage der Identifikationsdaten des Zuwendenden (Vor- und Zunamen sowie Geburtsdatum) und weiterer bekannter Daten das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Steuern und Abgaben (vbPK SA, § 9…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
7.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 565: Ausgaben zur Leistung von Zuwendungen an Einrichtungen im Sinne des § 4a EStG 1988 sind insoweit als Sonderausgaben abzugsfähig, als sie nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen (zur automatischen Datenübermittlung siehe Rz 571 und Abschnitt…
8.2 Zurechnung der Zuwendung 8.2.1 Persönliche Zurechnung der Zuwendung Rz 223: Zuwendungen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, dem die Einkünfte tatsächlich zufließen. Empfänger einer Zuwendung ist daher, wer über die übertragenen Vermögenswerte verfügen bzw. diese nutzen kann. Als Empfänger von Zuwendungen kommt jeder…
5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…
…erfüllen und einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid ausgestellt erhalten. Der Vorwurf des Bw. der Ungleichbehandlung eines Spendenempfängers eines anderen EU-Mitgliedstaates geht somit ins Leere. Da die für die Spendenbegünstigung in Betracht kommenden Zuwendungsempfänger im § 4a Z 1 und 2 EStG 1988 idgF erschöpfend aufgezählt und in…