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104 902 Treffer567 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2300008/2025Verwechseln des Zustelldatums um drei Tage als minderer Grad des Versehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2025

…11.2024 erhalten. Dabei sei der Termin mit der Zustellung am 11.11.2024 verwechselt worden. Der Bf. sei auch bereit, dies unter Eid auszusagen. Die Verwechslung des Zustelldatums, wenn man beim eigentlichen Zustellvorgang nicht anwesend sei, sei auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen, da ein derartiger…

BFG RV/5101561/2014Beweiswürdigung betreffend das Zustelldatum eines Bescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.02.2019

…9.5.2014 zugestellt worden sei. Als Beweis legten sie im Vorhalteverfahren eine Kopie des angefochtenen Bescheides mit einem Eingangs­vermerk des Erstbeschwerdeführers vor. Nach Ansicht des Bundes­finanzgerichtes stellt ein solcher Eingangsvermerk nur dann einen Beweis für ein bestimmtes Zustelldatum dar, wenn er unmittelbar nach der…

UFSW RV/2009-W/09Wiedereinsetzungsantrag wegen Irrtum beim Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010Teil 1/2

…Berufungsfrist nicht erleichtert. Das für die Antragstellerin unvorhersehbare Ereignis sei darin zu sehen, dass das mit der Durchführung der steuerlichen Agenden betraute X das Zustelldatum mit 1.12.2008 eingetragen hätte. Dem mit der Geschäftsführung der Antragstellerin betrauten F seien die Folgen einer Fristversäumung auf…

UFSW RV/2009-W/09Wiedereinsetzungsantrag wegen Irrtum beim Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2010Teil 2/2

…bei der Fristenberechnung, noch bei der telefonischen Weitergabe des Zustelldatums. So wie bei Vorlage der einlangenden Geschäftsstücke zuerst an den Bürgermeister und Anbringung der Einlaufstampiglie erst nach Rücklangen von diesem die Gefahr von Irrtümern bei der Anbringung der Einlaufstampiglie besonders groß ist (vgl. VwGH 97…

BFG RV/7100432/2024Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages - Irrtum über Zustelldatum bei Zustellung mittels FinanzOnline
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.10.2024Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Alexander Kuba und Christian Gerzabek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***STB1*** ***STB1Adr***, über die Beschwerde vom 29. November 2023 gegen…

BFG RV/7100432/2024Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages - Irrtum über Zustelldatum bei Zustellung mittels FinanzOnline
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.10.2024Teil 2/2

…offensichtlich ohne weitere Vermerke oder weitere Hinweise auf die Form der Zustellung in das Posteingangsfach der Assistentin des Geschäftsführers gelegt werden. Dass der Irrtum beim Festhalten des Zustelldatums dem Geschäftsführer und in weiterer Folge dem steuerlichen Vertreter nicht aufgefallen ist, wird hier auch dadurch begünstigt…

UFSW RV/3628-W/10Anspruchszinsenberechnung laut Angabe des tatsächlichen Zustelldatums angepasst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…zur Berechnung und der Höhe der Anspruchszinsen jedoch festzustellen, dass die Anspruchszinsen 2001 im angefochtenen Bescheid insoweit unrichtig berechnet wurden, als der Berechnung der Anspruchszinsen als Zustelldatum der 11. Oktober 2005 zugrunde gelegt wurde. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe…

UFSW RV/2437-W/07Anspruchszinsen verschuldensunabhängig von Stammabgabenbescheid und Zustelldatum abhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 13. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 6. Juli 2007 über die Festsetzung…

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über das Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2006

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch RA., vom 2. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 1. Dezember 2005, Zl. a, betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) entschieden: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. 2. Dem Antrag vom 27…

UFSW RV/0637-W/10Anspruchszinsen, Verböserung auf des in der Berufung bekanntgegebenen tatsächlichen Zustelldatums
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2010

…zur Berechnung und der Höhe der Anspruchszinsen jedoch festzustellen, dass die Anspruchszinsen 2007 im angefochtenen Bescheid insoweit unrichtig berechnet wurden, als der Berechnung der Anspruchszinsen als Zustelldatum der 17. Jänner 2010 zugrunde gelegt wurde. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe…

UFSI RV/0875-I/10Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2011

…einen bloß minderen Grad des Versehens aufzuzeigen, zumal nicht zu erkennen ist, inwiefern eine solche Gestaltung zu Zweifeln oder Irrtümern betreffend das Zustelldatum Anlass geben hätte sollen. Vielmehr befindet sich das Finanzamt im Ergebnis im Recht, wenn es von einem den Grad eines bloß minderen…

BFG RV/5101292/2020Einlagenleistung des Kommanditisten, Gewinnbeteiligung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2025Teil 3/5

…***7*** per E-Mail weitergeleitet. Das Zustelldatum wird ebenfalls mitgeteilt. Zu Punkt 3.2.: Sonderbetriebsvermögen VNBF BF Stellungnahme Herr BF: Das gegenständliche Gebäude ist vorweg auf notariellem Wege meinem Sohn VN2 FNSohn übergeben worden. Das Problem des Sonderbetriebsvermögens hat sich daher erledigt. Stellungnahme Abgabenbehörde: Nach…

BFG RR/6100001/2022Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenRevisionsverfahren - Einzel - Beschluss16.08.2022

…Vertreter die Rechtsanwaltskanzlei RA mit der Einbringung einer ordentlichen Revision. Der Rechtsanwaltskanzlei wurde das angefochtene Erkenntnis mit der darauf angebrachten Stampiglie des Zustelldatums vom 19.05.2020 übermittelt. Die von der Rechtsanwaltskanzlei gegen das Erkenntnis gerichtete, am 30.06.2020 zur Post gegebene ordentliche Revision…

BFG VH/7100003/2016Verfahrenshilfe im Rechtsmittelverfahren betreffend Nachsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss02.05.2016

…Angaben: Datum des Erkenntnisses/Beschlusses 15. März 2016, Geschäftszahl FA23/2016/000915, Zustelldatum 23. März 2016 und Begründung der Zulässigkeit Frühpensionistin – Existenzminimum. Die Kopie des laut Formular beizulegenden Erkenntnisses/Beschlusses betrifft eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Waldviertel vom 25. Juni 2015, womit die Beschwerde gegen den…

BFG RV/7200086/2014Abweisung eines Aussetzungsantrages nach Art 244 ZK (Ausfolgung von Versandscheingut an den Warenempfänger vor Gestellung/Anmeldung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.12.2015

…02.2014 und in den Begründungen zum Erstbescheid in der Hauptsache und zu den im Aussetzungsverfahren ergangenen Bescheiden gegeben - unmissverständlich ergibt, dass im Rahmen der Überprüfung des jeweiligen exakten Zustelldatums der Sendungen in sechs Fällen relevante Unterlagen vorgefunden wurden, die einen Datumsstempel der Empfangsfirma aufweisen…

BFG RV/5100498/2022Zurückweisung eines Vorlageantrages als verspätet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.09.2026

…Vom Finanzamt wurde das Zustelldatum mit 20.6.2022 ermittelt. Mit Schreiben des Bf vom 14.5.2021 wurde auf die jeweils am 09.04.2021 eingebrachte Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 vom 09.03.2021 sowie jene gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid 2021 vom 09…

BFG VH/7100011/2024Antrag auf Verfahrenshilfe - Abweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss30.04.2026

…der ASt einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gem. § 292 BAO. Der Antrag enthält folgende Angaben: Bezeichnung des Bescheides: Einkommensteuerbescheid Datum des Bescheides: 15.11.2024 Zustelldatum: 20.11.2024 (postalische Zustellung) Begründung der Rechtswidrigkeit: Vorlageantrag, da neg. Beschwerdevorentscheidung Die Bestellung des Verfahrenshelfers soll durch…

BFG RV/7102555/2025Verspätete Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss07.05.2026

…3.2025 zugestellt worden, während laut Rückschein die persönliche Übergabe am 13.3.2025 stattgefunden hat. Insgesamt kann den Ausführungen der Bf somit kein Glaube geschenkt werden, wobei das genaue Zustelldatum des angefochtenen Bescheides unmaßgeblich ist, weil auch bei Zustellung am 18. oder 21.10…

BFG RV/3100360/2022Zurückweisung aufgrund Fristversäumnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.01.2026

…Beschwerdeführer keine entscheidungsrelevanten Umstände vor, die auf eine fristgerechte Einbringung des Vorlageantrags schließen ließen. 3. Beweiswürdigung Sowohl das Zustelldatum des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung als auch das Datum der Einbringung des Vorlageantrags wurden, ebenso wie die Form der Zustellung/Einbringung, vom Bundesfinanzgericht durch Einsicht…

BFG RV/7102146/2020§ 308 BAO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2025

…der zeitliche Ablauf gegen das Vorliegen eines minderen Grades des Versehens. Es waren einerseits zwischen dem Wechsel der Vertretung und der Einbringung des Vorlageantrages zwei Wochen verstrichen und andererseits war die Unsicherheit bezüglich des Zustelldatums von Beginn an offensichtlich. Es konnte auch davon ausgegangen werden…