…11.2024 erhalten. Dabei sei der Termin mit der Zustellung am 11.11.2024 verwechselt worden. Der Bf. sei auch bereit, dies unter Eid auszusagen. Die Verwechslung des Zustelldatums, wenn man beim eigentlichen Zustellvorgang nicht anwesend sei, sei auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen, da ein derartiger…
…9.5.2014 zugestellt worden sei. Als Beweis legten sie im Vorhalteverfahren eine Kopie des angefochtenen Bescheides mit einem Eingangsvermerk des Erstbeschwerdeführers vor. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes stellt ein solcher Eingangsvermerk nur dann einen Beweis für ein bestimmtes Zustelldatum dar, wenn er unmittelbar nach der…
…Berufungsfrist nicht erleichtert. Das für die Antragstellerin unvorhersehbare Ereignis sei darin zu sehen, dass das mit der Durchführung der steuerlichen Agenden betraute X das Zustelldatum mit 1.12.2008 eingetragen hätte. Dem mit der Geschäftsführung der Antragstellerin betrauten F seien die Folgen einer Fristversäumung auf…
…bei der Fristenberechnung, noch bei der telefonischen Weitergabe des Zustelldatums. So wie bei Vorlage der einlangenden Geschäftsstücke zuerst an den Bürgermeister und Anbringung der Einlaufstampiglie erst nach Rücklangen von diesem die Gefahr von Irrtümern bei der Anbringung der Einlaufstampiglie besonders groß ist (vgl. VwGH 97…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Alexander Kuba und Christian Gerzabek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***STB1*** ***STB1Adr***, über die Beschwerde vom 29. November 2023 gegen…
…offensichtlich ohne weitere Vermerke oder weitere Hinweise auf die Form der Zustellung in das Posteingangsfach der Assistentin des Geschäftsführers gelegt werden. Dass der Irrtum beim Festhalten des Zustelldatums dem Geschäftsführer und in weiterer Folge dem steuerlichen Vertreter nicht aufgefallen ist, wird hier auch dadurch begünstigt…
…zur Berechnung und der Höhe der Anspruchszinsen jedoch festzustellen, dass die Anspruchszinsen 2001 im angefochtenen Bescheid insoweit unrichtig berechnet wurden, als der Berechnung der Anspruchszinsen als Zustelldatum der 11. Oktober 2005 zugrunde gelegt wurde. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 13. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 6. Juli 2007 über die Festsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch RA., vom 2. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 1. Dezember 2005, Zl. a, betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO) entschieden: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben. 2. Dem Antrag vom 27…
…zur Berechnung und der Höhe der Anspruchszinsen jedoch festzustellen, dass die Anspruchszinsen 2007 im angefochtenen Bescheid insoweit unrichtig berechnet wurden, als der Berechnung der Anspruchszinsen als Zustelldatum der 17. Jänner 2010 zugrunde gelegt wurde. Dazu ist festzustellen, dass die Anspruchsverzinsung auf dem Zeitpunkt der Bekanntgabe…
…einen bloß minderen Grad des Versehens aufzuzeigen, zumal nicht zu erkennen ist, inwiefern eine solche Gestaltung zu Zweifeln oder Irrtümern betreffend das Zustelldatum Anlass geben hätte sollen. Vielmehr befindet sich das Finanzamt im Ergebnis im Recht, wenn es von einem den Grad eines bloß minderen…
…***7*** per E-Mail weitergeleitet. Das Zustelldatum wird ebenfalls mitgeteilt. Zu Punkt 3.2.: Sonderbetriebsvermögen VNBF BF Stellungnahme Herr BF: Das gegenständliche Gebäude ist vorweg auf notariellem Wege meinem Sohn VN2 FNSohn übergeben worden. Das Problem des Sonderbetriebsvermögens hat sich daher erledigt. Stellungnahme Abgabenbehörde: Nach…
…Vertreter die Rechtsanwaltskanzlei RA mit der Einbringung einer ordentlichen Revision. Der Rechtsanwaltskanzlei wurde das angefochtene Erkenntnis mit der darauf angebrachten Stampiglie des Zustelldatums vom 19.05.2020 übermittelt. Die von der Rechtsanwaltskanzlei gegen das Erkenntnis gerichtete, am 30.06.2020 zur Post gegebene ordentliche Revision…
…Angaben: Datum des Erkenntnisses/Beschlusses 15. März 2016, Geschäftszahl FA23/2016/000915, Zustelldatum 23. März 2016 und Begründung der Zulässigkeit Frühpensionistin – Existenzminimum. Die Kopie des laut Formular beizulegenden Erkenntnisses/Beschlusses betrifft eine Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Waldviertel vom 25. Juni 2015, womit die Beschwerde gegen den…
…02.2014 und in den Begründungen zum Erstbescheid in der Hauptsache und zu den im Aussetzungsverfahren ergangenen Bescheiden gegeben - unmissverständlich ergibt, dass im Rahmen der Überprüfung des jeweiligen exakten Zustelldatums der Sendungen in sechs Fällen relevante Unterlagen vorgefunden wurden, die einen Datumsstempel der Empfangsfirma aufweisen…
…Vom Finanzamt wurde das Zustelldatum mit 20.6.2022 ermittelt. Mit Schreiben des Bf vom 14.5.2021 wurde auf die jeweils am 09.04.2021 eingebrachte Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 vom 09.03.2021 sowie jene gegen den Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid 2021 vom 09…
…der ASt einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe gem. § 292 BAO. Der Antrag enthält folgende Angaben: Bezeichnung des Bescheides: Einkommensteuerbescheid Datum des Bescheides: 15.11.2024 Zustelldatum: 20.11.2024 (postalische Zustellung) Begründung der Rechtswidrigkeit: Vorlageantrag, da neg. Beschwerdevorentscheidung Die Bestellung des Verfahrenshelfers soll durch…
…3.2025 zugestellt worden, während laut Rückschein die persönliche Übergabe am 13.3.2025 stattgefunden hat. Insgesamt kann den Ausführungen der Bf somit kein Glaube geschenkt werden, wobei das genaue Zustelldatum des angefochtenen Bescheides unmaßgeblich ist, weil auch bei Zustellung am 18. oder 21.10…
…Beschwerdeführer keine entscheidungsrelevanten Umstände vor, die auf eine fristgerechte Einbringung des Vorlageantrags schließen ließen. 3. Beweiswürdigung Sowohl das Zustelldatum des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung als auch das Datum der Einbringung des Vorlageantrags wurden, ebenso wie die Form der Zustellung/Einbringung, vom Bundesfinanzgericht durch Einsicht…
…der zeitliche Ablauf gegen das Vorliegen eines minderen Grades des Versehens. Es waren einerseits zwischen dem Wechsel der Vertretung und der Einbringung des Vorlageantrages zwei Wochen verstrichen und andererseits war die Unsicherheit bezüglich des Zustelldatums von Beginn an offensichtlich. Es konnte auch davon ausgegangen werden…