Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Wirtschaftstreuhand Kufstein, SteuerberatungsgesmbH, 6330 Kufstein, Oberer Stadtplatz 15, vom 4. Juli 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Reinhard Bichler, vom 27. Juni 2003, Zl. 800/90213/01/2003, betreffend…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 11. August 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhand Kufstein, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein, vertreten durch AD Georg Steiner, betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1997 bis 2001 nach in Innsbruck durchgeführter mündlicher…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Carmen Maria Kopal B.Sc. und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BFB Steuerberatung KG, Gödelgasse 4 Tür…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Mag. M. als Masseverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestandnehmerin über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…
…und 2011 ist solcherart zu entnehmen, dass von Juli bis Dezember 2010 43 Stunden und von Jänner bis August 2011 (ab September 2011 war die Ehegattin wiederum in einem - nicht vergleichbaren - Vollzeitbeschäftigungsverhältnis tätig) 76,50 Stunden zuschlagspflichtige Sonn-/Feiertagsdienste geleistet wurden. An „Mehrarbeit“ sind 206…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Helene Klaar Dr. Norbert Marschall Rechtsanwälte OG, Prinz Eugen-Straße 34/4, 1040 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
…Nachdem Gehälter und Vergütungen aller Art, die ein wesentlich an einer GmbH beteiligter Gesellschafter für seine Tätigkeit für die Gesellschaft bekommt, der Dienstgeberbeitrags- und - zuschlagspflicht unterliegen, würde eine derartige Aufteilung diesbezüglich nach Ansicht des Finanzamtes auch keine Auswirkungen haben, da der Anteil der Vergütung des…
…wobei als Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gilt (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Wie der letztgenannten Bestimmung unmissverständlich zu entnehmen ist, trifft die Zuschlagspflicht nur Kammermitglieder. Da die Bf kein Kammermitglied ist, entfällt daher auch die Verpflichtung zur Entrichtung eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ). Gemäß…
…wobei als Bemessungsgrundlage die Beitragsgrundlage nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 gilt (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag). Wie der letztgenannten Bestimmung unmissverständlich zu entnehmen ist, trifft die Zuschlagspflicht nur Kammermitglieder. Da die Bf kein Kammermitglied ist, entfällt daher auch die Verpflichtung zur Entrichtung eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag. Gemäß den…
…hat die Bf die Festsetzung des DZ für den Zeitraum 07/1999 bis 12/2015 mit Null beantragt und darin (ausführlich) dargelegt, dass bzw aus welchen Gründen ihrer Auffassung nach keine Zuschlagspflicht bestehe. Sämtliche Anträge sind im Bescheid des Finanzamtes vom 27.03.2017 aufgelistet…
…zu gewähren. Die Bw. sei daher der Ansicht, dass eine Dienstgeberbeitrags- und eine Zuschlagspflicht zum Dienstgeberbeitrag nicht gegeben sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG haben den Dienstgeberbeitrag alle Dienstgeber zu entrichten, die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen. Entsprechend der Bestimmung des §…
…Dadurch sei Herr K weisungsgebunden, da auch keine Sperrminorität zugunsten Herrn K im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sei. Daher seien die Bezüge nicht dienstgeberbeitragspflichtig und auch nicht zuschlagspflichtig. Außerdem liege ein freies Dienstverhältnis in Bezug auf das Tätigwerden des Geschäftsführers vor, da er völlige Weisungsfreiheit im Hinblick…
…sich dieser Rechtsansicht an und forderte mit den angefochtenen Bescheiden den auf die errechneten Beträge entfallenden Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nach. In der dagegen eingebrachten Berufung vertrat die Berufungswerberin die Ansicht, dass sämtliche Bezüge des Geschäftsführers nicht dienstgeberbeitragspflichtig und -zuschlagspflichtig seien, und beantragte daher…
…f Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) aufgrund Überschreitung des 60. Lebensjahres ab Mai 2007 von der Dienstgeberbeitrags- und Zuschlagspflicht befreit gewesen war. Dieser Sachverhalt stehe in keinem Zusammenhang zu den gegenständlichen Abfuhrdifferenzen in Bezug auf C. Bei der Strafausmessung wurden berücksichtigt als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten…
…f Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) aufgrund Überschreitung des 60. Lebensjahres ab Mai 2007 von der Dienstgeberbeitrags- und Zuschlagspflicht befreit gewesen war. Dieser Sachverhalt stehe in keinem Zusammenhang zu den gegenständlichen Abfuhrdifferenzen in Bezug auf C. Bei der Strafausmessung wurden berücksichtigt als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten…
…einzelnen Personen auch tatsächlich in der dargelegten Form rechtswirksam zustande gekommen ist, ist nicht ersichtlich. Eine diesbezügliche Klärung des Sachverhaltes ist entscheidend, weil die Dienstgeberbeitrags- und –zuschlagspflicht von Vergütungen davon abhängig ist, welche Art von Einkünften vorliegt. Gegenständlich wäre daher – soweit aus dem Verwaltungsakt objektivierbar …
…den auf die Art bzw. den Grad eines allfälligen Verschuldens abstellenden Abs. 7), ist für das Entstehen einer entsprechenden, zu einer Abgabe für den Zahlungspflichtigen (zusätzlich) anfallenden Zuschlagspflicht einzig und allein maßgebend, ob die im Gesetz geforderten Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. Abs. 1, 4 bis 7 und…