…andere Sonderkulturen, Alpen sowie Rechte und Nutzungen (§ 11) zu den Betrieben gehören. Nach § 40 BewG gelten für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge und Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten…
…ist jedoch bei der Feststellung des Einheitswertes durch Zuschläge gem. § 40 zu erfassen. Für die Höhe des Zuschlages ist der erzielbare Reinertrag maßgeblich. Nach § 40 BewG gelten für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge und Zuschläge sind nur zu machen…
…3 % von der Bodenklimazahl) | +6,792 | Betriebszahl | 63,392 | Hektarsatz | € 1.451,1659 Zuschläge für überdurchschnittlicher Tierhaltung Gemäß § 40 BewG gelten für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge und Zuschläge sind nur zu machen…
…dieser Bestimmungen abgesehen und der maßgebende Hektarsatz auf den ganzen Betrieb angewendet werden. § 40. Abschläge und Zuschläge Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der in § 36 Abs…
…dieser Bestimmungen abgesehen und der maßgebende Hektarsatz auf den ganzen Betrieb angewendet werden. § 40. Abschläge und Zuschläge Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs…
…den ganzen Betrieb angewendet werden. § 40. Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen…
…Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Gemäß § 40 BewG gelten für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge und Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs.2 bezeichneten…
…beträgt der Vergleichswert 2.869,60 Euro. Zu dem von der Bf begehrten Abschlag gemäß § 40 BewG 1955 von 50% wegen fehlender Hofstelle, fehlender Wohnstätte, fehlender Maschinen, fehlenden Viehbestandes und fehlender Betriebsmittel: Gemäß § 40 Z 1 BewG 1955 sind Abschläge oder Zuschläge am Vergleichswert nur…
…der in Hektar ausgedrückten Fläche des Betriebes. ... § 40 Abschläge und Zuschläge Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen…
…des § 40, gemeinschaftlich mit dieser zu bewerten. (2) … § 40 Bewertungsgesetz 1955: Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten…
…des § 40, gemeinschaftlich mit dieser zu bewerten. (2) … § 40 Bewertungsgesetz 1955: Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten…
…Vervielfachung des Hektarsatzes mit der in Hektar ausgedrückten Fläche des Betriebes. ...... § 40 BewG 1955, Abschläge und Zuschläge: Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der in § 36 Abs…
…sind gemäß den Vorschriften des § 37 in Verbindung mit § 40 BewG durch Ab- oder Zuschläge am Vergleichswert zu berücksichtigen. Als besonderen Umstand bringt die Bw. das Fehlen eines Tierbestandes vor, ohne allerdings zu behaupten, dass dieser Umstand bei ihrem Betrieb (Brache zwecks EU-Förderung) eine…
…Vergleichsbetriebe ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a, b und c ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen." § 40 BewG 1955 ("Abschläge und Zuschläge") idF BGBl. I Nr. 71/2003 lautet: "Für die Abschläge und Zuschläge am…
…dieser Bestimmungen abgesehen und der maßgebende Hektarsatz auf den ganzen Betrieb angewendet werden. § 40. Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs…
…dieser Bestimmungen abgesehen und der maßgebende Hektarsatz auf den ganzen Betrieb angewendet werden. § 40. Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs…
… 40, gemeinschaftlich mit dieser zu bewerten. […] " § 40 BewG 1955 Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten Ertragsbedingungen von…
…BewG wird eine lex specialis zu § 40BewG geschaffen. (In § 40 BewG 1955 werden grundsätzlich Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert geregelt). Zunächst wird klargestellt, dass nur öffentliche Gelder der so genannten ersten Säule gesondert im Einheitswert tatsächlich zu berücksichtigen sind. Die gesonderte Berücksichtigung ist deswegen erforderlich…
…wird eine lex specialis zu § 40 BewG geschaffen. (In § 40 BewG 1955 werden grundsätzlich Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert geregelt). Zunächst wird klargestellt, dass nur öffentliche Gelder der so genannten ersten Säule gesondert im Einheitswert tatsächlich zu berücksichtigen sind. Die gesonderte Berücksichtigung ist deswegen erforderlich…
…des § 40, gemeinschaftlich mit dieser zu bewerten. (2) … § 40 Bewertungsgesetz 1955: Abschläge und Zuschläge. Für die Abschläge und Zuschläge am Vergleichswert gelten die folgenden Vorschriften: 1. Abschläge oder Zuschläge sind nur zu machen, wenn a) die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 Abs. 2 bezeichneten…