… 68 Abs. 1 EStG 1988 in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940 S monatlich steuerfrei. Im vorliegenden Fall wurden vom Finanzamt im bekämpften…
…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 68 Abs 2 EStG 1988 in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung BGBl I Nr 53/2013 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei. Nach…
…| | Stundensatz | 14,79 | 203,51 | Überstundenzuschlag 25% | 3,70 | 50,91 | Zuschläge 25% für 5 Stunden | 18,50 | 254,57 Somit ist im gegenständlichen Fall nur ein Überstundenzuschlag von S 50,91 pro Stunde der…
…Alle Zuschläge, die für diesen Ersatzruhetag gewährt werden, sind steuerlich wie Sonntagszuschläge zu behandeln und daher steuerfrei. Ebenso sind Zuschläge für Überstunden wie Sonntagsüberstundenzuschläge gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 zu behandeln. Es gilt der Grundsatz, dass entweder für den Sonntag oder für den Ersatzruhetag…
…die Erfordernisse seiner Funktion als Geschäftsführer bestimmt worden. Der Arbeitnehmer sei daher auch häufig an Samstagen und Sonntagen seinen Verpflichtungen als verantwortlicher Geschäftsführer nachgekommen. Um die Steuerbegünstigung für Nacht- bzw. Sonntagsüberstundenzuschläge zu rechtfertigen, habe der Dienstnehmer, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, Aufzeichnungen geführt. Mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung…
…Finanzamt den Antrag auf Abweisung der Beschwerde im Sinne der erlassenen Beschwerdevorentscheidung vom 04.03.2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: III. Streitpunkt: In der vorliegenden Beschwerdesache steht ausschließlich die (teilweise) Aberkennung der Steuerfreiheit von ausbezahlten Zuschlägen für Überstundenleistungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit iSd …
…zumindest implizit gefolgt. Es erübrigt sich damit die Prüfung, ob die Verhältnisse gleichbleibend waren oder ob das Pauschale den durchschnittlich geleisteten Überstunden entspricht. 3.4. Nachweis von Überstunden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können nur dann als nach § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden…
…Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Die steuerliche Behandlung der Überstundenzuschläge hängt davon ab, ob die Überstunden einerseits an Sonntagen, Feiertagen…
…68 Abs. 1 EStG 1988 wird ausgeführt, dass diese damit begründet worden sei, dass die Geschäftsführer sich für am Sonntag geleistete Überstunden Zuschläge ausbezahlen würden, von denen € 360 steuerfrei belassen werden würden, die Firma hätte aber am Sonntag nach außen hin keinerlei Geschäftstätigkeit. Dem…
…detailmäßigen, zeitlichen Lagerung aller geleisteten (Über)Stunden nicht erfüllt. Der Nachweis für den zwingenden betrieblichen Grund, gerade an diesen Tagen und Zeiten (Sonntagvormittag) die Tätigkeiten erbringen zu müssen, ist ebenfalls nicht geglückt. Im Zusammenhang mit der Berufungsbegründung, die betriebliche Notwendigkeit der Sonntagsüberstunden ergebe sich dadurch…
…geleistet worden. Der zwingende betriebliche Grund, gerade an Sonntagen Tätigkeiten zu erbringen, wurde in den vorgelegten Überstundenaufzeichnungen nicht angeführt. Im vorliegenden Berufungsverfahren geht es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Nachversteuerung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge gem. § 68…
…wöchentlich an sechs Tagen gearbeitet haben. An diese bezahlte er für Arbeitsleistungen an Sonntagen neben dem (steuerpflichtigen) Grundlohn (steuerfreie) Sonntags(überstunden)zuschläge. Als Nachweis der geleisteten Arbeitszeiten wurden als "Wochenplan" betitelte Arbeitszeitsaufzeichnungen vorgelegt, welche die geplanten bzw voraussichtlichen täglichen Arbeitszeiten für ein ganzes Kalenderjahr beinhalteten…
…2025: achtzehn) Überstunden hinausgehenden Überstunden in Form von Freizeit ausgeglichen werden, die Überstundenentgelte für die steuerfreien Zuschläge für die ersten zehn (2024 und 2025: achtzehn) Überstunden samt dem Überstundenentgelt aber ausgezahlt werden (bei Vorliegen einer Gleitzeitvereinbarung siehe Rz 1150a). Wird die Überstunde durch Zeitausgleich abgegolten…
…§ 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der festgesetzten Abgaben auf Grund von Abfuhrdifferenzen beträgt: |…
…Abfuhrdifferenzen - Gutschrift | € | - 7.841,04 | Lohnsteuer-Fehlberechnungen - Nachforderung | € | 3.993,88 | Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen - Nachforderung | € | 1.971,31 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag - Gutschrift | € | - 201,30 | BE …
20.5.3 Nachweis von Überstunden und steuerliche Behandlung von Überstundenpauschalen Rz 1161: Für die Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen im Sinne des § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind grundsätzlich keine gesonderten Aufzeichnungen erforderlich, sofern bereits in früheren Lohnzahlungszeiträumen Überstunden in diesem oder einem höheren Ausmaß…
…die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Markus Orgler gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 1999 entschieden: Der Berufung wird…
…keiner Weise Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen des Berufungswerbers hervorgehen und damit feststeht, dass tatsächlich an den entsprechenden Sonntagen gearbeitet wurde und für diese Arbeitsstunden Zuschläge ausbezahlt wurden. Anzumerken ist noch, dass dem Berufungswerber auch aus anderen Gründen Lohnsteuer zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben…
…§ 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der festgesetzten Abgaben auf Grund von Abfuhrdifferenzen und Neuberechnungen…
…§ 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Höhe der festgesetzten Abgaben auf Grund von Abfuhrdifferenzen und Neuberechnungen…