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UFSL RV/0276-L/09Zusatz oder Nachtrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

…oder Nachtrages" gemäß § 21 GebG hat, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ausschließlich durch einen Vergleich der bereits ausgefertigten Urkunde (im gegenständlichen Fall somit der Bestandvertrag vom 16.4.2007, das ist der von Herrn D "übernommene" Vertrag) und derjenigen Urkunde vorzunehmen, die den Zusatz oder…

UFSL RV/0765-L/06Zusatz oder Nachtrag zu einem Bestandvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…Ersetzung oder wesentlichen Änderung des Rechtsgeschäftes oder auch einem Austausch des Bestandobjektes innerhalb des Einkaufszentrums kann im Beschwerdefall nach dem Inhalt und der Ergänzungsvereinbarung nicht ausgegangen werden, vielmehr handelt es sich dabei um den nach dem Inhalt des Bestandvertrages beabsichtigten und noch vorzunehmenden Nachtrag zum…

UFSW RV/2707-W/02Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits früher ausgefertigten Urkunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…nach Art III UmgrStG ein Nachtrag zum ursprünglichen Leasingvertrag aus dem Jahre 1986 vorliegt. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig…

UFSW RV/2709-W/02Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits früher ausgefertigten Urkunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…nach Art III UmgrStG ein Nachtrag zum ursprünglichen Leasingvertrag aus dem Jahre 1986 vorliegt. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig…

UFSW RV/2708-W/02Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits früher ausgefertigten Urkunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…nach Art III UmgrStG ein Nachtrag zum ursprünglichen Leasingvertrag aus dem Jahre 1986 vorliegt. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig…

UFSL RV/0750-L/02Zusatz oder Nachtrag im Gebührenrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2004

…wie etwa Anfechtungs- und Kündigungsrechte. Dieser Umstand ändert allerdings nichts daran, dass eine Auswechselung eines der Vertragspartner stattgefunden hat. Ein Einzelrechtsnachfolger kann daher keinen im Sinn des § 21 GebG begünstigten Zusatz oder Nachtrag abschließen, sondern nur eine Neubeurkundung, welche (hier) nach § 33 TP 5 Abs…

BFG RV/7100927/2012Kein Zusatz oder Nachtrag mangels Parteienidentität
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2014

…oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig." Die Beurteilung, ob eine Urkunde in Bezug auf eine andere Urkunde die Qualifikation eines "Zusatzes oder Nachtrages" gemäß § 21 GebG hat, ist ausschließlich durch einen Vergleich der "bereits ausgefertigten Urkunde" und derjenigen Urkunde vorzunehmen, die den Zusatz oder Nachtrag…

UFSW RV/4255-W/02Ist ein weiterer Mietvertrag ein Zusatz oder Nachtrag im Sinne des § 21 GebG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2003

…Personenidentität ist hier nicht gegeben, da im ursprünglichen Mietvertrag zwei Personen als Mieter aufscheinen und im weiteren Mietvertrag nur mehr eine Person als Mieterin auftritt. Auch aus diesem Grund liegt hier kein Zusatz oder Nachtrag im Sinne des § 21 GebG vor. Laut § 13 Absatz 1…

UFSW RV/0030-W/04Identität der Vertragspartner bei Zusatz oder Nachtrag zu einem Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2006

…dass die früheren Mietverträge durch den neuen Vertrag ihre Gültigkeit verlieren sollten. Der Wille der Vertragsparteien war somit nicht auf einen Nachtrag oder Zusatz betreffend eine Erhöhung des Mietzinses gerichtet, sondern auf einen vollkommen neuen Mietvertrag mit einem neuen Vertragspartner und mit allen sich daraus…

UFSL RV/1212-L/07Dienstbarkeitsvertrag, Novation, Zusatz oder Nachtrag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…die damit erfüllte Anzeigepflicht dem Finanzamt gegenüber waren zur grundbücherlichen Eintragung der Dienstbarkeit notwendig. Rechtlich gesehen handle es sich beim gegenständlichen Vertrag um einen Zusatz oder Nachtrag zum ursprünglichen Übergabsvertrag. Demgemäß sei lediglich der Zusatz/Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig…

UFSL RV/0731-L/05Nachtrag zu Bestandsvertrag oder selbständiger Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…17 Abs. 1 GebG der Urkundeninhalt für die Abgabenberechnung maßgeblich ist. Die Berufungsbehörde kommt unter Berücksichtigung aller Umstände zum Ergebnis, dass die Ergänzungsvereinbarung vom 13.2.2004 nicht als Zusatz oder Nachtrag im Sinne des § 21 GebG anzusehen ist, sondern als selbstständiger gebührenpflichtiger Bestandvertrag, welcher…

UFSS RV/0328-S/04Ist ein nachträglicher einseitig erklärter - in Form eines Angebotes verfasster - Kündigungsverzicht als Nachtrag gebührenpflichtig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2006

…der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig." Im Erkenntnis vom 14.3.1988, 87/15/0150 führt der VwGH aus: "Aus dem Wortlaut des § 21 GebG - WERDEN DURCH EINEN ZUSATZ ODER NACHTRAG ZU EINER BEREITS AUSGEFERTIGTEN URKUNDE DIE DARIN BEURKUNDETEN RECHTE ODER VERBINDLICHKEITEN …

BFG RV/7103581/2014Vorliegen eines Nachtrages gemäß § 21 GebG 1957 zu einem Pachtvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2019

…zu § 21 samt angeführter Rechtsprechung). Für die gebührenrechtliche Beurteilung dieser Änderungen in der Zusatzvereinbarung ist von entscheidender Bedeutung, ob dadurch das Bestandobjekt ausgetauscht wurde und deswegen nicht mehr von einem Zusatz oder Nachtrag des ursprünglichen Bestandvertrages, sondern von einem Abschluss eines weiteren Bestandvertrages auszugehen ist…

BFG RV/3100480/2014Zusatzvereinbarung zu Leasingvertrag: Es liegt keine Änderung von unbestimmter zu bestimmter Vertragsdauer und damit keine Gebührenpflicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2014

…und daneben eine Neuanpassung der mtl. Leasingrate, die sich verringere. Aufgrunddessen liege kein Zusatz oder Nachtrag ("selbständig gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft") iSd § 21 GebG vor. Die abweisende Berufungs-/Beschwerdevorentscheidung (BVE) wurde dahin begründet, dass für die Gebührenbemessung der Vertragsinhalt maßgebend sei. Bei Abgabe eines Kündigungsverzichtes durch beide…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde in Bezug auf eine andere Urkunde die Qualifikation eines "Zusatzes oder Nachtrages" gemäß § 21 GebG hat, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ausschließlich durch einen Vergleich der "bereits ausgefertigten Urkunde" und derjenigen Urkunde vorzunehmen, die den Zusatz oder Nachtrag darstellen soll (VwGH 18.12.1997…

UFSW RV/1236-W/05Nachträgliche Änderung der Gegenleistung für die Einräumung einer Dienstbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2006

…seien. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 13. Juni 2005 im wesentlichen mit der Begründung, die einmal entstandene Gebührenschuld sei auch durch (einschränkende) Nachträge bzw. Zusätze nicht zu beseitigen oder abzuändern, als unbegründet ab. Der Bw. legte wiederum "Berufung" ein und hielt das…

UFSW RV/1812-W/03Nachträgliche Herabsetzung des Pachtentgeltes bei Bestandvertrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2006

…dieser Zusatz oder Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig ist. Diese Bestimmung soll bewirken, dass nachträgliche Änderungen nur im Unfang dieser Änderung oder Ergänzung und nicht zur Gänze neuerlich der Gebühr unterzogen werden. Eine nachträgliche Änderung des Rechtsgeschäftes ändert…

BFG RV/7101645/2016Die für einen Nachtrag gemäß § 21 GebG erforderliche Parteienidentität liegt in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.01.2019

…dessen Undeutlichkeit oder Mehrdeutigkeit in Betracht (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Band I zu §17 GebG samt Judikaturhinweisen). Gegenständliche Urkunde lässt aber keine verschiedenen Deutungen zu. Der Vertrag vom 20.05.2015 ist als Dienstbarkeitsvertrag zu beurteilen. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer…

BFG RV/7103178/2012Kein Nachtrag gemäß § 21 GebG, weil Identität des Bestandgegenstandes nicht gegeben ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2016

…geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. (§ 21 GebG) Im zu beurteilenden Fall ist strittig, ob in der Vereinbarung vom 22.08.2011 ein Nachtrag iSd…

BFG RV/7103314/2014Für einen Nachtrag im Sinne des § 21 GebG ist Parteienidentität Voraussetzung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2016

…VwGH 29.7.2004, 2004/16/0075). Im vorliegenden Fall ist die Auswechslung einer der Vertragsparteien hinsichtlich eines Wechsels der Bestandgeberin erfolgt. Ein Einzelrechtsnachfolger kann keinen im Sinn des § 21 GebG begünstigten Zusatz oder Nachtrag abschließen, sondern nur eine Neubeurkundung, welche hier nach § 33 TP…