…Höhe von EUR 8.024,41 resultierende Progressionsvorbehalt änderte aufgrund des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages daran nichts. Der Bf erhob daraufhin binnen offener Frist Beschwerde und brachte darin vor: Nach Erachten des Bf müsste die Steuerbefreiung für Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens zur Anwendung kommen…
…Tauschvertrag, also ein Vertrag, durch den eine Sache gegen eine andere überlassen wird. Im gegenständlichen Fall liegt eine Einbringung von Grundstücken in eine Miteigentumsgemeinschaft zur Zusammenlegung und Zuweisung von Wohnungseigentum vor. Einen nahezu identen Sachverhalt hat der VwGH bereits einmal entschieden (VwGH 29.1.1996…
…aus privaten Grundstücksveräußerungen. Das Tauschgeschäft im Rahmen eines Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahrens sei zur Gänze steuerpflichtig gestellt worden. Dabei sei als Steuerbasis von der Abgabenbehörde ein Übertragungswert in Höhe von € 500.000 des hingegebenen Grundstückes entsprechend dem Punkt 4 des Tauschvertrages vom 15. Jänner 2014…
…Deswegen wurde keine Immobilienertragsteuer berechnet und vom Bf. der Befreiungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 (Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens) in Anspruch genommen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Außenprüfung wurden unter Tz. 2 "Tauschvertrag" und Tz. 3 "Betriebliche Grundstücksveräußerung" des Berichtes…
…Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens wie auch im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 (FlVfGG), BGBl Nr. 103…
…Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens wie auch im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 (FlVfGG), BGBl Nr. 103…
…3 direkt über der Wohnung top Nr. 1. Die Zusammenlegung erfolgte durch einen Deckendurchbruch und Errichtung einer wohnungsinternen Stiege. Bei diesem Vorhaben wurde die Raumeinteilung und Raumwidmung in der Wohnung top Nr. 3 geringfügig geändert. Auch wurde vom Unabhängigen Finanzsenat durch Einsicht in den Veranlagungsakt…
…Benützungs- oder Bewirtschaftungsverhältnisse in einem kleineren Gebiet oder bei einer kleineren Anzahl land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder lediglich durch einzelne Maßnahmen verbessert oder neu gestaltet werden. Weiters stellt die Durchführung von Flurbereinigungsmaßnahmen eine Zwischenlösung bis zur späteren Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens dar. Die Eigentümer der Grundstücke…
…siehe Rz 1038); Einkünfte auf Grund von Entschädigungen für einen (drohenden) behördlichen Eingriff (siehe dazu Rz 6651) und Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland (siehe dazu Rz 6652). sowie ab…
…vorgeschrieben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Die gegenständlichen Berufungen richten sich somit gegen die Versagung der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG 1987. Nach dieser Gesetzesstelle sind der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt…
…4.2 Eine Vorlage der Abgabenerklärung und deren elektronische Übermittlung durch einen Steuerschuldner selbst ist nur bei den gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 (Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren) und § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 (bessere Gestaltung von Bauland) steuerbefreiten Erwerbsvorgängen zulässig.  …
…des § 7 Z 3 GrEStG beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 3 Abs.1 Z 4 GrEStG ist von der Besteuerung der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahren im Sinne des I. Hauptstückes, I Abschnitt…
…1 Z. 4 GrEStG 1987. Ein Bescheid der Agrarbehörde, wonach der Erwerb des Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens oder im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens erfolgt sei, konnte jedoch vom Bw. nicht beigebracht werden. Mit Bescheiden je vom 17. Oktober 2002 hat das Finanzamt für Gebühren und…
…1 Z. 4 GrEStG vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z. 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens im Sinne des I. Hauptstückes, I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs…
21.4.6 Herstellungsaufwand Rz 6476: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Umstellung der Wärmeversorgung von Öl, Gas oder einem festen Brennstoff auf Fernwärme (VwGH 2.10.2014, 2011/15…
2.4. Dass die Wohnung Top (9 und) 10, nach Zusammenlegung und umfassender Sanierung ab 1995 auf Kategorie A gebracht, zunächst (bis 12/1999) an H und auf Grund des Mietvertrages vom 10.1.2000 ab 2000 an E vermietet wurde, war dem Finanzamt bei…
…Lösung: 1. Fall A - Anerkennung des neuen Einfamilienhauses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikat): Sofern keine berechtigten Zweifel am Vorliegen eines Superädifikates bestehen, sind die wirtschaftlichen Einheiten beizubehalten. Eine Zusammenlegung der wirtschaftlichen Einheiten nach § 2 iVm § 24 BewG 1955 ist nicht vorzunehmen, weil…
…ist den Begriffsbestimmungen und dem EU-Leitfaden zu entnehmen. Eine Wiederausfuhrabsicht ist nicht mehr erforderlich, was eine systematische Voraussetzung für die Zusammenlegung von aV und Umwandlung im UZK war. Hinzu kommt daher im Vergleich zu bisher die Möglichkeit die zur Be- oder Verarbeitung von in…
…a und b EStG 1988 als Sonderausgabe abgesetzt werden. Rz 535: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Zusammenlegung von Wohnungen, Versetzen von Zwischenwänden, Versetzen von Türen und Fenstern, erstmaliger Einbau von Zentralheizungsanlagen, Einbau von Badezimmern und Toiletteanlagen, erstmaliger Einbau von Aufzugsanlagen. Rz…
…oder zu über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen führt (vgl. VwGH vom 24.09.2007, 2006/15/0333). Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Aufstockung eines Gebäudes, Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen, erstmaligem Einbau von Zentralheizungen, Aufzugsanlagen usw., Versetzung von Zwischenwänden…