RIS AI
11 045 Treffer152 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…103/2005 ist die Zusammenfassende Meldung ab 1. Jänner 2006 statt bisher vierteljährlich nunmehr monatlich abzugeben. Nicht geändert bzw. angepasst wurde mit 1. Jänner 2006 Art. 21 Abs. 9 UStG 1994. Bezieht sich die Höchstgrenze des Verspätungszuschlages von 2.200 Euro nunmehr auf einen Monat…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 1/2

…neben anderen Feststellungen, die im Folgenden unter Punkt 1) - 4) angeführten Feststellungen hinsichtlich der Körperschaftsteuer 1993 - 1996, der Kapitalertragsteuer 1993 - 1995 sowie Verspätungszuschlägen zu den Zusammenfassenden Meldungen der Jahre 1995 - 1997 getroffen. Punkt 1) Verschmelzungsmehrwert - Firmenwert, 1993- 1995 Im August 1992 erwarb die Bw. 100%…

BFG RV/5100358/2013Zwangsstrafe und Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2015

…August | 34.800,00 | September | 36.800,00 | Bemessungsgrundlage | 142.400,00 | festgesetzter Verspätungszuschlag in Höhe von 1% | 1.424,00 Die Festsetzung sei erfolgt, weil die Bf trotz Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden Meldung diese nicht bzw…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…ein Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO verhängt werden. 121.3.3. Betroffene Unternehmer Rz 4153: Gemäß Art. 21 Abs. 10 UStG 1994 in Verbindung mit § 1 der VO des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 512/2006 idgF (FOnErklV), hat die Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung elektronisch…

UFSW RV/2660-W/02Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung, Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003

…ergänzt durch die Verpflichtung der Unternehmer, den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten vierteljährlich Angaben über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten zu melden. Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist in Art. 21 Abs. 3 bis 10 UStG 1994 geregelt und ist im Zusammenhang mit dem MIAS…

UFSG RV/0696-G/11Aufhebung eines an den GmbH-Geschäftsführer adressierten Verspätungszuschlagsbescheides nach Art. 21 Abs.9 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2013

…dem verfahrensgegenständlichen Bescheid festgesetzten Verspätungszuschlag aufgenommen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. Art. 21 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jeden Kalendermonat folgenden Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben…

UFSW RV/0025-W/06Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…einer Steuer. Sinn und Zweck der zusammenfassenden Meldung liegt darin, im Zusammenhang mit dem MIAS- Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem den Wegfall der Binnengrenzen zu kompensieren, Kontrollmöglichkeiten bezüglich des Umsatzsteueraufkommens zu schaffen und Steuerausfälle in den anderen Mitgliedstaaten zu vermeiden. Der Verspätungszuschlag im Fall der Bestimmung des Art. 21…

UFSW RV/1321-W/02Firmenwertabschreibung nach Fusion (Art. I UmgrStG); Empfängernennung nach § 162 BAO; Gesellschafterdarlehen - Zinsaufwand verdeckte Ausschüttung; Verspätungszuschlag iVm ZM
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004Teil 2/2

…war somit spruchgemäß zu treffen. Punkt 4) Verspätungszuschlag - Zusammenfassende Meldungen 1995 - 1997 Gem. Art. 21 Abs. 3 UStG 1994 hat der Unternehmer bis zum Ablauf des auf jedes Kalendervierteljahr folgenden Kalendermonats, in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausgeführt hat, beim Finanzamt eine Meldung (Zusammenfassende Meldung) abzugeben…

UFSI RV/0176-I/10Spruchbestandteile eines Verspätungszuschlages betreffend Zusammenfassende Meldungen (Sammelbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Meldezeitraum (iSd Art. 21 Abs. 3 UStG) nicht der Kalendermonat, sondern das Kalendervierteljahr. Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 BAO ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe aller nach Art. 21 Abs. 6 Z 1 lit. b und Z…

UFSI RV/0204-I/10Spruchbestandteile eines Verspätungszuschlages betreffend Zusammenfassende Meldungen (Sammelbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Meldezeitraum (iSd Art. 21 Abs. 3 UStG) nicht der Kalendermonat, sondern das Kalendervierteljahr. Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung. § 135 BAO ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe aller nach Art. 21 Abs. 6 Z 1 lit. b und Z…

BFG RV/7103862/2023Verspätungszuschlag wegen verspätet eingebrachten Zusammenfassenden Meldung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.05.2024

…5, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 4. September 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. August 2023 betreffend Verspätungszuschlag wegen der verspätet eingebrachten Zusammenfassenden Meldung für den Zeitraum 12/2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 7. Mai 2024, in…

UFSS RV/0513-S/02Verhängung und Bemessung des Verspätungszuschlages bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…die Zusammenfassende Meldung als Steuererklärung, auf die die Bestimmungen des § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1% der zu meldenden Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen, maximal S 30.000,00 nicht übersteigen darf. Nach § 135 BAO kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag…

UFSW RV/3864-W/08Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2009

…in die er Gegenstände verbracht hat und b) die darauf entfallende Summe der Bemessungsgrundlagen. Nach Abs. 9 gilt die Zusammenfassende Meldung als Steuererklärung, wobei § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Summe aller nach Abs. 6 Z 1 lit…

UFSW RV/1391-W/07Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2009

…einen Verspätungszuschlag bis zu 10 % der festgesetzten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 gilt die Zusammenfassende Meldung als Steuererklärung. § 135 BAO ist sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Verspätungszuschlag 1% der Summe aller nach Abs…

BFG RV/4100606/2011Verspätungszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2014

…Zusammenfassenden Meldungen der Jahre zuvor ebenfalls verspätet, erst nach Aufforderung durch das Finanzamt abgegeben worden wären (Niederschrift über die Nachschau gemäß § 144 BAO vom 23.08.2011, ABNr. 123x1 , Tz. 1). Mit Schriftsatz vom 1. September 2011 ersuchte die Beschwerdeführerin um Nachsicht der verhängten Verspätungszuschläge…

BFG RV/4100049/2025Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.07.2025

…1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Oktober 2024 über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung für die Zeiträume 09/2022, 10/2022, 02/2023 und 05/2023, Steuernummer ***BF1StNr1***…

BFG RV/2100443/2014Verspätungszuschlag wegen Nichtabgabe Zusammenfassender Meldungen infolge nichtberechtigter Verwendung einer Spediteurs-UID
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2015

…keineswegs geringfügige, sondern vielmehr um große Beträge. Gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG gelte die Zusammenfassende Meldung (ZM) als Steuererklärung, wobei § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Summe aller nach Abs. 6 Z 1 it. b, Z 2…

UFSW RV/0786-W/11Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…Zentrale Meldung ermöglicht die Zurverfügungstellung der Daten über innergemeinschaftliche Lieferungen und versetzt die anderen Mitgliedstaaten in die Lage ihre Erwerbsteuer zu kontrollieren. Der Verspätungszuschlag im Fall der Bestimmung des Art. 21 UStG 1994 stellt ein geeignetes Mittel dar, um die rechtzeitige Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen…

UFSW RV/0322-W/10Verspätungszuschlag bei Nichtabgabe Zusammenfassender Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2011

…und b) die darauf entfallende Summe der Bemessungsgrundlagen. Nach Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 gilt die Zusammenfassende Meldung als Steuererklärung, wobei § 135 BAO sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass der Verspätungszuschlag 1 % der Summe aller nach Art. 21 Abs. 6 Z 1 lit…

UFSW RV/3726-W/09Verspätungszuschlag iZm Zusammenfassenden Meldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2010

…Adr2, vom 10. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 9. Juli 2009 betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich der Zusammenfassenden Meldung für die Zeiträume 2005, 2006, 2007, 2008, Februar 2009 und April 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…