Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Komm.Rat Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 2011 hätte A als steuerlich Verantwortlicher der B-KG bis zum Ablauf des 16. August 2011 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 914,05 zu entrichten gehabt; überdies wäre von ihm bis zum selben Zeitpunkt per FinanzOnline die diesbezügliche…
…dass der Bf. in seiner Stellungnahme anlässlich der oben angeführten USt-Sonderprüfung persönliche und finanzielle Probleme als Gründe für seine steuerlichen Verfehlungen angegeben hat; für eine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG ergeben sich auch daraus keine Anhaltspunkte. Wenn in der Beschwerdeschrift auf…
…(vgl. VwGH 21.12.1993, 89/14/0299). Da sich schon aus dem Beschwerdevorbringen ergibt, dass keine Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG vorliegt, erübrigt sich auch - jedenfalls für Zwecke des gegenständlichen Rechtsmittelverfahrens - die beantragte Einholung eines medizinischen Gutachtens. Weiters ist darauf zu…
…tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, handelt nicht schuldhaft. Zurechnungsunfähigkeit iSd § 7 Abs. 1 FinStrG kann nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Dr. Peter Wassermann als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MQ, geb. 19XX, zuletzt whft. in L, vertreten durch Mag. Roman Schmied, Rechtsanwalt, 4782 St. Florian, St. Florian 50, wegen des…
…gehobenen] und depressiven Verstimmungen. Dennoch sei er im gesamten Tatzeitraum 2003 bis 2008 sowohl diskretions- als auch dispositionsfähig gewesen. Seine Zurechnungsfähigkeit wäre zwar durch Befindlichkeitsauslenkungen im Rahmen hypomaner oder depressiver Episoden beeinträchtigt gewesen; jedoch sei er durchwegs in der Lage gewesen, seine steuerlichen Pflichten bezüglich…
…Finanzstrafakt Bl. 170). Der Beschuldigte war daher im strafrelevanten Zeitraum - so die Schlussfolgerung des Bundesfinanzgerichtes in Übereinstimmung mit dem Gutachten - sowohl diskretions- als auch dispositionsfähig, wenngleich seine Zurechnungsfähigkeit durch allfällige hypomane bzw. depressive Episoden beeinträchtigt gewesen ist; ein Umstand, der schuldmildernd bei der Strafbemessung zu…
…Kopfschmerzen, die Notwendigkeit des Konsums von Tabletten sowie der Alkoholabusus - keine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG begründen können: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann eine das Verschulden ausschließende Zurechnungsunfähigkeit im Sinne des § 7 Abs. 1 FinStrG nur dann angenommen werden, wenn…
…vorsätzlichem Handeln vorliegen; dies trifft allerdings nur dann zu, wenn besondere Umstände bei der Begehung der Tat diesen Schluss rechtfertigen, wie z.B. verminderte Zurechnungsfähigkeit, Unbesonnenheit usw. (VwGH 23.10.2002, 2002/16/0151). Von einem geringfügigen Verschulden kann nur die Rede sein, wenn das…
…des Pensionsanspruchs nicht vorgesehen, weil es sich um einen Maßnahmenvollzug bei Straflosigkeit der Anlasstat aufgrund eines die Zurechnungsfãhigkeit ausschließenden Zustands handle und dieser Anhaltung der Strafcharakter fehle (vgl OGH 23.1.2018,10 ObS 150/ 17g mit Verweis aufObS 96/i3k, SSV-NF 27/56…
…abgewiesen, dass die in der Beschwerde angeführten Gründe an der im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe beim VfGH entstandenen Gebührenschuld nichts ändern könnten. Das beigelegte Gutachten zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit im Sinne des § 11 StGB im Zeitraum 01.01.2017 bis 18.08.2017 bzw…
…in Bezug auf das Parkometergesetz sei daraus allerdings nicht ableitbar. Die Zurechnungsfähigkeit in Bezug auf die verübten Verwaltungsübertretungen sei im vollem Umfang gegeben. Aufforderung zur Rechtfertigung Am 10.6.2015 übermittelte der Magistrat der Stadt Wien an den Sachwalter des Bf. eine Aufforderung zur Rechtfertigung …
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
…einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sei, und er nur deshalb nicht bestraft werden könne, weil er sie unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes begangen habe, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhe, so hätte ihn das Gericht in…
…Diagnose einer affektiven Psychose im LK R.C. in stationärer Behandlung, nachdem sie in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand ein schweres Delikt (versuchte Brandstiftung, gefährliche Drohung) gesetzt hatte und deswegen nach Paragraph 21/1 STGB eingewiesen worden war. Hier an der Station hat sie eingeschränkten…
…eine Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und kann er nur deshalb nicht bestraft werden, weil er sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, so…
… 35 [StGB]. Hat der Täter in einem die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand gehandelt, so ist dies nur insoweit mildernd, als die dadurch bedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit nicht durch den Vorwurf aufgewogen wird, den der Genuß oder Gebrauch des berauschenden Mittels den Umständen nach begründet." Der…
…bereits zum Zeitpunkt der Anlasstaten als schwerwiegend und nachhaltig zu beurteilen war - Justiz Anstalt Wien Joseph Stadt vom 27.9.22 Laut aktuellem Urteil vom 2.9.21 hat (der Bf.) unter Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes nämlich einer komplexen Hirnorganischen Gesamtstörung mit Psychosyndrom…