…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…Hoheitsgewalt. Entscheidend für die Zurechnung von Vollzugsmaßnahmen zu vor den Verwaltungsbehörden nicht bekämpfbarer Akten richterlicher Hoheitsgewalt ist dabei die Übereinstimmung des von dem Vollzugsorganen gesetzten Handelns mit dem Wortlaut des richterlichen Befehls, wobei die rechtliche Zurechnung zur Justizgewalt auch nicht schon dadurch unterbrochen wird, dass…
…die ihrem Inhalt und Umfang nach in der staatsanwaltlichen Anordnung keine Deckung mehr finden. Die rechtliche Zurechnung des Vollzugshandelns zur Justizgewalt wird nicht schon dadurch unterbrochen, dass im Vollzug des richterlichen Befehls Gesetzwidrigkeiten hinsichtlich der bei einem solchen Akt zu wahrenden Förmlichkeiten unterlaufen (für die…
- „Wenn ja, lässt sich eine solche Festsetzung der steuerlichen Bemessungsgrundlage als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht rechtfertigen, wenn im betreffenden EU-Mitgliedstaat nur allgemeine Missbrauchsabwehrvorschriften (GAAR) gelten, die selbst keine eindeutigen gesetzlichen Kriterien für die Abgrenzung von rein künstlichen Gestaltungen definieren, und es keine…
…Unterstützungseinrichtungen ist Voraussetzung, dass die Kapitalanlagen (von vornherein) dem begünstigten Zweck gewidmet sind. Dem Erfordernis der "nachweislichen Zurechnung" wird nur durch eine eindeutige Zuordnung des Kapitals zur Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung Genüge getan. Diese ist entsprechend zu dokumentieren (etwa in Form eines gesonderten Rechnungskreises). Eine nachträgliche…
…funktionslosen liechtensteinischen Aktiengesellschaft“ bzw. „funktionslosen liechtensteinischen Domizilgesellschaft“. Er verneine die Zurechnung der Einkünfte zu einer derartigen Gesellschaft unter Hinweis auf das vorgenannte VwGH-Erkenntnis vom 10.12.1997, 93/13/0185. In diesem Sinne sei in den erstinstanzlichen Bescheiden vom 8. Juni 2004 denn auch…
… 101 Abs. 4, 103 Abs. 1 StPO) Ermittlungen durchzuführen. Dies bedeutet zwar eine funktionelle Zurechnung der Tätigkeit der Kriminalpolizei zur Strafrechtspflege, heißt aber nicht, dass sie in der Staatsfunktion Gerichtsbarkeit tätig wird (siehe auch Kommentar zur StPO, Fuchs/Ratz, Manz online-Bibliothek, www.rdb.at…
…der Justizverwaltung. Fest steht, dass es sich sohin um eine von der Justizverwaltung einzuhebende Gebühr für die Intabulation ua. des Eigentums an Grundstücken handelt, welche - abgesehen von der dortigen Bemessung, die an die von der Abgabenbehörde festgestellte Gegenleistung anknüpft - ansonsten in keinerlei Konnex zur Grunderwerbsteuer…
…der Justizverwaltung. Fest steht, dass es sich sohin um eine von der Justizverwaltung einzuhebende Gebühr für die Intabulation ua. des Eigentums an Grundstücken handelt, welche - abgesehen von der dortigen Bemessung, die an die von der Abgabenbehörde festgestellte Gegenleistung anknüpft - ansonsten in keinerlei Konnex zur Grunderwerbsteuer…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist mit Ausnahme betreffend die Frage, ob auch eine Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes zur Entscheidung über eine Beschwerde gegen den durch die Finanzstrafbehörde angeordneten Vollzug einer (anteiligen) finanzstrafbehördlichen Ersatzfreiheitsstrafe besteht, nicht zulässig. Entscheidungsgründe Den vom Einschreiter angesprochenen Finanzstrafakten ist folgender Sachverhalt…
…passiert sind. Gem. § 99 Abs. 2 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde u.a. befugt, zur Klärung des Sachverhaltes Prüfungen iSd Abgabenvorschriften anzuordnen. Solche Prüfungen sind vor allem, wie auch in diesem Fall, Außenprüfungen (§ 147 BAO). Findet die Finanzstrafbehörde nach Einleitung des Finanzstrafverfahrens, dass für die Ahndung…
…und für 2005 und 2006 diese infolge Unkenntnis der Behörde von der Entstehung des Abgabenanspruches nicht bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten, sowie b. unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, welche er nicht abgegeben hat…
…hinterlegt am 20.03.2024) erging eine Erinnerung an das Ergänzungsersuchen vom 21.11.2023. Darin wurde der Bf eine weitere angemessene Frist zur Beantwortung bis zum 18.03.2024 eingeräumt sowie die Konsequenz, die Festsetzung einer Zwangsstrafe in der Höhe von 150,00 Euro…
…Zustellung - von einer im Sinne des § 9 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 5/2008 rechtswirksamen Zustellung auszugehen. Zur Frage der fehlenden Rechtsmittelbelehrung ist auf § 140 Abs. 2 FinStrG hinzuweisen. Danach wird die Rechtsmittelfrist in dem Fall, dass eine Erkenntnis keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angaben…
…eigenen Angaben über kein Vermögen, hat demgegenüber jedoch Schulden im Gesamtausmaß von € 500.000‚00. In Österreich ist der Beschuldigte bislang (finanzstrafrechtlich) unbescholten. Zur Sache: Im Jahr 2005 mietete H.W. von der unter dem Einfluss des R.H. stehenden I.GmbH zwei Geschäftsräume…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über den von der Beschuldigten B, vertreten durch V, im Bescheidbeschwerdeverfahren zur Zahl RV/7501619/2015, betreffend Vollstreckung einer Geldstrafe von € 60,00 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde der Beschuldigten…
…März 2005 bis 15. März 2007 unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner 2005 bis Jänner 2007 eine Verkürzung an Vorauszahlung von Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 471.656,30 dadurch bewirkt und dies nicht nur…