…hat. Ob die Zinseinkünfte einkommensteuerrechtlich der Erblasserin zuzurechnen sind, ist aus den oa Gründen für die Anwendbarkeit des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG unmaßgeblich, da für die Einkommensteuer der Zufluss im Lauf des Kalenderjahres, für die Erbschaftssteuer hingegen die Zurechnung im Todeszeitpunkt maßgeblich ist…
…habe. Das Vertragsobjekt sei vor dem Tod der Erblasserin bereits übergeben, der Kaufpreis auf dem Treuhandkonto erlegt gewesen. Der Vertrag war daher zum Todeszeitpunkt beiderseits zur Gänze erfüllt. Somit sei der auf dem Treuhandkonto erlegte Kaufpreis der Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes zuzurechnendes Vermögen. Treuhandgut…
…Erblasserin zurechnen wollte, steht aber fest, dass nach der Sachlage dieser Vermögenswert erst einige Monate nach dem Todesfall Zug um Zug mit der Übergabe der Liegenschaft mit Einzahlung auf das Treuhandkonto entstanden ist; erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt von endbesteuertem Vermögen gesprochen werden. Zum…
…war, und dass der Kaufpreis mit dem Zeitpunkt der Vertragserrichtung fällig war, sind die Erträge aus dem Guthaben zum Zeitpunkt des Todes einkommensteuerrechtlich der Erblasserin zuzurechnen. Da es sich somit bei dem auf dem Treuhandkonto erliegenden Guthaben um endbesteuertes Kapitalvermögen im Sinne des § 15 Abs…
…Im Vorlageantrag vom 26. April 2006 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor: Die Alleinerbin habe nach dem Tod des Erblassers bis zum Ableben der Übergeber die Reallast allein zu tragen gehabt und dies auch bis zum Ableben der Übergeber zur Gänze erfüllt. Wie sie die…
…bis zum 30. September (=Übergabestichtag) verfügen. Sie war verpflichtet, den Kaufgegenstand an diesem Tag in den Besitz der KG zu übertragen, ohne dass es hierzu weiterer rechtsgeschäftlicher Vereinbarungen bedurft hätte. Obwohl der Kaufvertrag im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur…
…sondern wären sämtliche zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vermögenswerte bei beiden Erben mit einer Hälfte zu berücksichtigen. Vorausvermächtnisse hingegen sind nach der ständigen Judikatur des VwGH nur beim Erwerb des jeweils letztwillig Begünstigten zu berücksichtigen und sind nur die restlichen Vermögensgegenstände, für die der Erblasser kein Vermächtnis…
…Gewinnanteile vorgenommen. Andererseits geht aus dem Schätzgutachten und auch den übermittelten Beilagen zur Steuererklärung der X-Apotheke hervor, dass der bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers im Jahr 2009 noch zugestandene aliquote Gewinnanteil (in Höhe von € 34.280,44) privat entnommen wurde, sodass…
…Todes des Erblasser, dem der Kaufpreis letztlich zustand, zuzurechnen waren. Lag diesem Fall auch eine offene Treuhand zu Grunde, so geht aus dem Erkenntnis klar hervor, dass ausschließlich die einkommensteuerrechtliche Zurechnung der Erträge zum Zeitpunkt des Todes maßgeblich ist. Zur Frage der Zurechnung von Einkünften…
…37 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich lediglich um eine Verteilungsbegünstigung (Progressionsermäßigung) und damit um eine Bestimmung zur steuerlichen Erfassung des Aufgabegewinnes. An der einmal erfolgten Zurechnung des Aufgabegewinnes (diesfalls beim Erblasser AA) vermag diese Bestimmung nichts zu ändern. Im Übrigen sind Veräußerungsgewinne iSd §…
…anstelle der Aufstellung einer Bilanz zum Todeszeitpunkt (Übergabezeitpunkt) die Einkünfte auf den Erblasser (Rechtsvorgänger) und die Erben (Rechtsnachfolger) zeitanteilig zuzuordnen. In den Fällen der Voll- oder Teilpauschalierung bestehen keine Bedenken, die Einkünfte zwischen Übergeber und Übernehmer zeitanteilig zuzuordnen; zur Land- und Forstwirtschaft siehe Rz 5154…
…verstorbenen Gesellschafters Mag. S ergebende Veräußerungsgewinn dem Erblasser zugerechnet. Der Veräußerungsgewinn errechnete sich aus der Summe des an die Erben bezahlten Abfindungsbetrages in Höhe von € 260.000,00 und dem zum Todeszeitpunkt ausgewiesenen negativen Eigenkapital in Höhe von -€ 41.233,56, wobei dieser…
…Aufstellung einer Bilanz zum Todeszeitpunkt die Einkünfte auf den Erblasser und die Erben zeitanteilig zuzuordnen. Eine für erbschaftssteuerliche Zwecke errichtete Todfallsbilanz hat für die Einkommensbesteuerung keine Bedeutung. Im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Einkünfte bzw. außerbetriebliche Einkünfte, die noch vom Erblasser erwirtschaftet worden sind…
…welcher Vermögenswert zum Todeszeitpunkt bestanden hat: eine Kaufpreisforderung aus einer noch zu Lebzeiten erfolgten Veräußerung einer Liegenschaft, die keinen Freibetrag nach § 15 ErbStG zur Folge hat, oder ein freibetragsfähiges Guthaben auf einem dem Erblasser zurechenbaren endbesteuerten Konto. Dazu ist folgender Sachverhalt festzustellen: Der Erblasser hat…
…welcher Vermögenswert zum Todeszeitpunkt bestanden hat: eine Kaufpreisforderung aus einer noch zu Lebzeiten erfolgten Veräußerung einer Liegenschaft, die keinen Freibetrag nach § 15 ErbStG zur Folge hat, oder ein freibetragsfähiges Guthaben auf einem dem Erblasser zurechenbaren endbesteuerten Konto. Dazu ist folgender Sachverhalt festzustellen: Der Erblasser hat…
…außerbetriebliche Einkünfte, die noch vom Erblasser erwirtschaftet worden sind, aber erst nach seinem Tod zufließen, sind nach dem Zuflussprinzip den Erben zuzurechnen (VwGH 27. 6. 2000, 99/14/0281). Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 und § 5 ist grundsätzlich zum Todeszeitpunkt eine Schlussbilanz aufzustellen. Erfolgt…
…Sonderbetriebsausgaben des Jahres 2018 ausscheiden. Im Streitjahr 2018 wurde RA ***7*** laut Rechnung erst ab 1.7.2018 tätig. Im Juli 2018 war RA ***5*** bereits zum Masseverwalter bestellt und zur Vertretung der Gesellschaft berufen. Soweit daher die Tätigkeit in der "Vermeidung einer Insolvenz bzw…
…der am 3.8.2016 von der damaligen steuerlichen Vertretung StB Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., eingereichten Bankunterlagen für das Jahr 2011 von der belangten Behörde zum Vergleich zur Schätzung im wiederaufgenommenen Einkommensteuerbescheid, eine Berechnungstabelle erstellt worden. Bis 31.8.2011 sei das InvFG 1993 in…
…dass von den zuständigen Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Bestimmung auf die zuvor verwirklichten Tatbestände, das heißt auf Fälle, bei denen der Todeszeitpunkt des Erblassers vor dem 1. August 2008 liegt (§12 Abs.1 ErbStG 1955) - mit Ausnahme der im angeführten Erkenntnis genannten Anlassfälle und jener Rechtssachen…
…in der Höhe von ***EHW_2 EUR*** festgestellt (Zurechnung zur Gänze an den Bf.). Die Feststellung erfolgte laut Bescheidbegründung aufgrund der Erklärung und der Aktenlage. Der vor dieser Hauptfeststellung festgestellte Einheitswert hatte ***EHW_1 ATS*** (***EHW_1 EUR***) betragen. Mit Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2014…