…II.Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Rechtslage Gemäß § 256 Abs. 1 BAO, BGBl. Nr. 194/1961, hier und im Folgenden in der hier maßgebenden Fassung, können Beschwerden bis…
…Beschwerdeführerin (Bf.) betreffend Körperschaftsteuer der Jahre 2014, 2015 und 2016 im wiederaufgenommen Verfahren auf und setzte die betroffenen Abgaben mit Sachbescheiden vom selben Tag neu fest. Am 18. Dezember 2019 erging der Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2018. Am 23. März 2021 brachte die Bf. einen…
…Da der Beschwerdeführer somit gewöhnlich in seiner Eigentumswohnung in ***W*** zu nächtigen oder sich sonst aufzuhalten pflegt, stellt diese seine Wohnung iSd § 2 Z 4 ZustG dar, und wird der gegenständliche Beschluss daher an diese Abgabestelle zugestellt. Zur Unzulässigkeit einer Revision Da im gegenständlichen Fall…
…985,51 € beantragt, obwohl nur Ausgaben In Höhe von 4.639,26 € nachgewiesen wurden. Im Rahmen der Beschwerdeerledigung wurden die vorgelegten Rechnungen und Honorarnoten einer neuerlichen Prüfung unterzogen. Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen können nur für das Kalenderjahr berücksichtigt werden, In dem sie gezahlt…
…diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Rechtslage Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde im Sinn des…
…b BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein Sozialhilfverband. Die am 19.07.2021 von ihm…
…erklärt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Sicherstellungsauftrag vom 18.12.2015 ordnete die Abgabenbehörde gemäß § 232 BAO die Sicherstellung folgender Abgabenansprüche in das Vermögen des Beschwerdeführers (Bf) an…
…Beschwerde vom 05.10.2013 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 wurde im Finanz-Online-Verfahren am 19.04.2018 zurückgezogen und war daher gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos zu erklären. Hieraus ergibt sich, dass das Beschwerdeverfahren einzustellen ist. Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Christine Smolle in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., betreffend Zurückweisung eines Bescheides vom 22. März 2016 des Magistrats der Stadt Wien MA 67, MA*******, beschlossen: I.) Das Verfahren wird gemäß § 28 VwGVG i. V. m. § 50 VwGVG, § 24…
…damit erzielten Einkünften konkret zuzuordnen. Sie können die Beschwerde auch zurücknehmen." Mit Eingabe vom 16. März 2020 erklärte der Bf. er wolle die Beschwerde gegen den Bescheid zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 zurückziehen. Wurde eine Beschwerde zurückgenommen, so ist sie gemäß § 256 Abs. 3 BAO mit Beschwerdevorentscheidung (…
…1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 4. Jänner 2016, betreffend Abrechnungsbescheid beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit der Zurückziehung einer Beschwerde wird…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung einer Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung einer Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung einer Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO…
…274 Tz 3 mit zahlreichen Judikaturnachweisen). In der verfahrensgegenständlichen Beschwerde vom 17.9.2018 war zwar ein solcher Antrag gestellt worden, der aber mit Eingabe vom 10.1.2020 zurückgezogen worden war. Diese Zurückziehung kann nicht durch einen neuerlich gestellten Antrag zurückgenommen werden (vgl. Ritz…
…deswegen - nach Übermittlung der Zurückziehung meiner Bescheidbeschwerde vom 27.06.2020 - in einem separaten Schreiben erklärt, dass ich den Vorlageantrag doch aufrecht erhalten möchte. Leider wurde dieses Schreiben heute nicht mehr rechtzeitig beachtet, sondern davor die Zurückziehung der Beschwerde bearbeitet und dadurch der Vorlageantrag vom…
…vergleichbar, weil diesem Erkenntnis eine rechtzeitig eingebrachte Beschwerde und Vorlageantrag zu Grunde liegt. Das Beschwerdebegehren wurde während der Bearbeitung durch das Bundesfinanzgericht vom Beschwerdeführer zu einer Zurückziehung der Arbeitehmerveranlagung abgeändert. Ihr Antrag auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 Bundesabgabenordnung ist mangels Vorliegen einer Rechtswidrigkeit als unbegründet abzuweisen…