…wahrgenommen habe, habe sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit belastet. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat ist im fortgesetzten Verfahren an die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes gebunden. Aus diesem Grund war er verpflichtet, die Berufung - wie im Spruch angeführt - wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Wien, am 3…
…Oberwart) beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…Neustadt) beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…Neustadt) beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…7.3.1991, 90/16/0043). Gemäß § 264 Abs 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Laut § 278 BAO erfolgt die Zurückweisung mittels Beschlusses. Schon zur älteren Rechtlage wurde judiziert, dass zur Einbringung einer Berufung gem. § 246 Abs…
…vom 6. März 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 23. Jänner 2002, Zl. 500/20267/2/2001, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird hinsichtlich des Tagesauszuges Nr. 1999/0012 vom 30. Dezember 1999 zu Abgabenkonto Nr. 010-1125 als…
…abschließenden Bescheid - welcher auch in einem eine Berufung wegen Fristversäumung zurückweisenden Bescheid zu sehen wäre - geltend gemacht werden. Da im vorliegenden Fall das Finanzamt über die Berufung gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid 1996 bis 2004 einen die Angelegenheit abschließenden Bescheid in Form einer Zurückweisung nach …
…weshalb hinsichtlich dieser Bescheide die Berufung wegen rechtswirksamen Rechtsmittelverzichts als unzulässig zurückzuweisen war. Hinsichtlich der Bescheide betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis Juli 2002 ist der Rechtsmittelverzicht hingegen nicht wirksam geworden, da die Besteuerungsgrundlagen nicht bekannt gegeben wurden. Hinsichtlich dieser Bescheide wird eine gesonderte Berufungsentscheidung ergehen. Wien…
…selbst seien jedoch nicht vorgebracht worden und wären wegen längst eingetretener Verjährung für eine Festsetzung von Einkommensteuer für das Jahr 1995 auch "völlig aussichtslos". Daraufhin erhob der Bw am 6. September 2007 - Berufung gegen diesen Zurückweisungsbescheid (die Berufung ist nach abweisender Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes und…
…der Eingabe vom 23.1.2007 (auch) ein gegen die Wiederaufnahmebescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 9.1.2007 gerichtetes fristgerecht eingebrachtes Rechtsmittel (Berufung gem. § 243 f BAO) vorliegt. Für den Unabhängigen Finanzsenat erweist sich der bekämpfte, die Unzulässigkeit der Berufung wegen Verfristung iSd …
…a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Ein der Erledigung in der Sache entgegenstehendes formalgesetzliches Hindernis liegt dann vor, wenn der angefochtenen Erledigung Bescheidcharakter nicht zukommt. Die Behörde ist diesfalls verpflichtet, durch Zurückweisung zu entscheiden (vgl…
…in dem sie nochmals auf die Unzulässigkeit der Zurückweisung infolge Ergehens des Umsatzsteuerjahresbescheides hinwies, beantragte die Bw die Entscheidung über ihre Berufung vom 15. Juli 2005 durch den unabhängigen Finanzsenat. Begründend wandte die Bw § 274 BAO ein, wonach eine Berufung nur dann als gegenstandslos zu…
…zu den Ergebnisses der Beweisaufnahmen zur (beabsichtigten) Zurückweisung seiner Berufung eine Stellungnahme abzugeben. Die Übersendung von bereits im Akt aufliegender Aktenteile an die Rechtsmittelbehörde, wie unter anderem die Bestätigungen der Gebietskrankenkasse sowie einen Lohnzettel für das Jahr 1999 und Bestätigungen des Arbeitsmarktservice über seine Ansprüche…
…zu den Ergebnisses der Beweisaufnahmen zur (beabsichtigten) Zurückweisung seiner Berufung eine Stellungnahme abzugeben. Die Übersendung von bereits im Akt aufliegender Aktenteile an die Rechtsmittelbehörde, wie unter anderem die Bestätigungen der Gebietskrankenkasse sowie einen Lohnzettel für das Jahr 1999 und Bestätigungen des Arbeitsmarktservice über seine Ansprüche…
…zu den Ergebnisses der Beweisaufnahmen zur (beabsichtigten) Zurückweisung seiner Berufung eine Stellungnahme abzugeben. Die Übersendung von bereits im Akt aufliegender Aktenteile an die Rechtsmittelbehörde, wie unter anderem die Bestätigungen der Gebietskrankenkasse sowie einen Lohnzettel für das Jahr 1999 und Bestätigungen des Arbeitsmarktservice über seine Ansprüche…
…das Finanzamt einen diesbezüglichen Zurückweisungsbescheid mit der Begründung, dass die Zurückweisung deshalb erfolgt sei, da für den beantragten Zeitraum bereits ein rechtskräftiger Abweisungsbescheid vorläge. Die Bw. erhob mit Schreiben vom 24. April 2006, eingelangt beim Finanzamt am 28. April 2006, gegen diesen Zurückweisungsbescheid Berufung und…
…2003" bekämpft wurde. In diesem Schreiben wurde ausgeführt, die Bw. erhebe Berufung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung; moniert wurde erneut - wie in der "Beilage zur Jahressteuererklärung" (siehe oben)- die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit im Zusammenhang mit der Regelung des § 10 Abs. 2 Z 4 lit…
…Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs. 1 BAO ordnet an, dass die Berufung (§ 243…
…1)[hier: A] angefochtenen Zurückweisungsbescheid: Meiner Ansicht nach hat die Zurückweisung der gegen die vermeintlichen Feststellungsbescheide eingebrachten Berufung vom 5. März 2010 nicht wegen abgelaufener Berufungsfrist, sondern wegen Unzulässigkeit infolge rechtlicher Nichtexistenz der angefochtenen Bescheide zu erfolgen. Mit der Entscheidung über Ihre Berufung vom 18…
…Mai 2012 wörtlich eine "Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz" beantragte, besteht kein Zweifel daran, dass sich das Anbringen gegen die Zurückweisung der ersten Berufung wegen Rechtsmittelverzichtes richtet und damit die ersatzlose Behebung dieses Zurückweisungsbescheides begehrt wurde. Das vom FA zitierte Erkenntnis VwGH…