…als (ehemaliger) Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Y-OEG vom 18. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt vom 9. September 2003 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig zurückgewiesen…
…Neustadt) beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…Neustadt) beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den…
…2009 kommt damit keine Bescheidqualität zu, weshalb die dagegen erhobene Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen ist. Anzumerken ist, dass, wenn die Abgabenbehörde zweiter Instanz über eine bei ihr anhängige Berufung in der Sache entscheidet, obwohl die bekämpfte Erledigung keine…
…sodass die Berufung des Bw. vom 19. November 2012 gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen ist. Zur Wahrung seines Rechtsschutzinteresses wird der Bw. darauf hingewiesen, dass er nach Maßgabe des § 201 BAO die Erlassung eines Festsetzungsbescheides betreffend den auf sein gegenständliches…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Christian Schöffthaler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Zurückweisung einer Berufung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291…
…188 BAO für die Jahre 1999 bis 2001 beschlossen: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten, denen Einkünfte zugerechnet werden (§ 191 Abs. 3 BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach …
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…Berufungsvorbringens. Liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung vor, ist diese zwingend zu erlassen. Der Behörde ist eine inhaltliche Auseinandersetzung bzw. Erledigung verwehrt (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, § 273, S. 2681). Eine Berufung ist u.a. dann als unzulässig, zurückzuweisen, wenn eine abgesonderte Berufung unzulässig ist. Dies…
…Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…
…Jahr 2002 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…siehe Ritz, BAO3, § 273, Tz 14 sowie die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes). Da der Jahres-Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1999 vor der Erledigung der Berufung gegen den Vorauszahlungsbescheid Oktober 1999 erlassen wurde, war die Berufung als unzulässig geworden zurückzuweisen. Wien, am 3. Juli 2006
…22. Jänner 2013 wies das Finanzamt Salzburg Stadt die Berufung des Berufungswerbers (Bw) A vom 17. Dezember 2012 gegen drei Bescheide wegen Pfändung einer Geldforderung je vom 4. Juli 2008 (2x) und vom 22. Juli 2008 gem. § 273 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unzulässig zurück…
…Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs. 1 BAO ordnet an, dass die Berufung (§ 243…
…Dezember 2005 betreffend Zurückweisung der Berufungen gegen die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1996 bis 2003 und Haftungs- und Abgabenbescheid 1996 bis 2004 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die berufungswerbende GmbH (Bw.) betreibt ein Cafe Restaurant. Im Zuge einer bei der…
…Zl. kkk, vom 000 betreffend Zurückweisung einer Berufung gemäß § 85 lit.a ZollR-DG iVm § 273 Abs.1 lit.a BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Spruch des Bescheides des Zollamtes X. (Zollstelle Y) vom xxx wurde gemäß § 221 Abs…
…273 Abs.2 BAO darf eine Berufung nicht deshalb als unzulässig zurückgewiesen werden, weil sie vor Beginn der Berufungsfrist eingebracht wurde oder weil sie unrichtig bezeichnet ist. Im Sinne des § 85 Abs.1 BAO ist das Rechtsmittel der Berufung als Anbringen zur Geltendmachung von Rechten…
…weil für die Einbringung der Berufung bereits eine letztmalige Frist bis 15.08.2011 gewährt wurde. Diese Frist bis 15.8.2011 war sehr großzügig und erstreckte sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monate. Die angeführten Mängel sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart…
…a BAO als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318). Da die seitens des Bw. in seiner Berufung gegen die Zurückweisung der Berufungen gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2006 und Umsatzsteuer 01 bis 09/2007…
…ein Bescheid mit der ehemaligen Gesellschaft als Bescheidadressat im Spruch, so vermag dieser keine Rechtswirkungen mehr zu entfalten. Der Bescheid geht ins Leere. Entsprechend ist eine gegen eine derartige Erledigung gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 16.5…