…er dafür einzustehen, dass er über die für die Übernahme der Geschäftsführungsfunktion erforderlichen Kenntnisse verfügt (vgl. z. B. VwGH 10.10.1996, 94/15/0122). Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig, weil ihm bewusst sein muss, dass er der gesetzlichen Sorgfaltspflicht des § 25…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. A und die weiteren Mitglieder Dr. B, Dr. C und Mag. D im Beisein des Schriftführers E über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. H., vom 23. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck…
…2002 (nach Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion) fällig, sodass die Haftung hiefür jedenfalls zu entfallen hat. Hinsichtlich dieser Abgaben war der angefochtene Bescheid daher gemäß § 289 Abs. 2 BAO (ersatzlos) aufzuheben. Da der angefochtene Bescheid schon aufgrund der Aktenlage aufzuheben war, war von der Durchführung einer mündlichen…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - die Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Zu den die…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine…
…dass der Bw. im Zeitraum vom 8. September 2001 bis 21. März 2007 (Übernahme der Gesellschaft durch S.B. sowohl als Gesellschafter als auch als Geschäftsführer) alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der R-GmbH war. Die Behauptung der früheren Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion im Zeitpunkt der Schließung…
…als Geschäftsführerin aufscheine. Der steuerliche Vertreter gab dazu an, dass ihm dieser Umstand bis dato nicht bekannt gewesen sei. Es verstärke jedoch den Eindruck, dass hier offenbar die Bw. in untergeordneter Funktion lediglich Sekretariatsarbeiten verrichtet habe und offenbar die Geschäftsführungsfunktion keiner wesentlichen Zusatzarbeit bedurft habe…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine…
…die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei…
…die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei…
…anlässlich der Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion durch den Mehrheitseigentümer infolge dessen Pensionsantritts, bestellt worden. Der wegen der Ungewissheit über eine Anteilsabtretung gleichzeitig neu bestellte Geschäftsführer hätte nur über die Gewerbeberechtigung Betriebsberatung verfügt. Sollte die Behörde in der Bestellung des neuen Geschäftsführers den Tatbestand einer organisatorischen Änderung…
…Geschäftsführung der Firma tätig gewesen sei. Ein solcher Nachweis wurde jedoch nicht erbracht, zumal auch eine allfällige Protokollierung des Handelsgerichtes Wien der Stellungnahme des Bf., dass er die Firma nicht mehr vertrete, untauglich gewesen wäre, da eine im Widerspruch zum Firmenbuch stehende Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-,Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine…
…Pflichten der Gesellschaft oblag. Nach seinem Vorbringen habe der Bw. seine Geschäftsführungstätigkeit bereits mit März 2000 zurückgelegt und dies auch gegenüber den Gesellschaftern erklärt. Da Geschäftsführer gemäß § 16a GmbHG ihren Rücktritt gegenüber allen Gesellschaftern erklären können, ist mangels entgegenstehender Feststellungen von einer Beendigung der Geschäftsführungsfunktion…
- die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
… - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten; - andere Personen (Angestellte), die er mit den steuerlichen Agenden betraut, zu kontrollieren (Auswahl- und Kontrollpflichten); - sich bei Geschäftsübernahme zu informieren; - Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion bei Behinderung/Beschränkung der Befugnisse. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten…
…Allerdings erhob sich die Frage, inwiefern der Bw. im Zeitraum bis zur Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion (Antrag auf Löschung im Firmenbuch am 5. November 2004 eingelangt) an der Erfüllung dieser Pflichten (insbesondere der weiterhin bestehenden Zahlungspflicht) gehindert war. Dazu konnte der Bw. keine ausreichenden Angaben machen…
…von der Geschäftsführungsfunktion zu erklären. Dieser Vorwurf kann ihm allerdings auch nicht gemacht werden, weil bereits am 3. April 2009, daher zu einem Zeitpunkt, zu dem er noch in stationärer Behandlung stand, die Konkurse über das jeweilige Vermögen der beiden Gesellschaften eröffnet wurden. In der…
…die Inanspruchnahme als Haftender an der erforderlichen Voraussetzung der Kausalität für die Uneinbringlichkeit fehlen. Denn auch eine sofortige Zurücklegung der Geschäftsführungsfunktion hätte aufgrund der gegebenen Verhältnisse nichts an der Nichtentrichtung der Abgabenschuldigkeiten geändert. Es liegt auch keine Pflichtverletzung vor, wenn der Vertreter überhaupt keine liquiden…