…Fahrtdauer von 26 Minuten - 21,1 Kilometer. Anzumerken ist diesbezüglich dass die Autobahn. einen erheblichen Teil dieser Route darstellt. Die in den beiden vorigen Absätzen angegebenen Fahrtzeiten stellen laut ÖAMTC Richtwerte, die weder Stopps noch Staus beinhalten, dar. Im Falle der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist…
…4.2 Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln (§ 2 Pendlerverordnung) 5.4.2.1 Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. a Pendlerverordnung) Rz 253: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder…
…bei Teilzeitbeschäftigten - nicht an allen Tagen der Arbeitswoche gearbeitet wird) überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels zumutbar, dann werden nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 zusätzlich bestimmte Pauschbeträge (so genanntes "kleines" Pendlerpauschale) berücksichtigt: Von 1…
…die Abhängigkeit von den Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel aus Sicht des jeweiligen Arbeitnehmers unbefriedigend sein kann, doch liegt dies im - dem Gesetzgeber bekannten - Wesen öffentlicher Verkehrsmittel und führt diese Abhängigkeit allein noch nicht zur Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Für die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel…
…Die in Streit stehende Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmittel für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und damit des Sachverhaltes. Es wurde daher nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung entschieden und ist…
…€ Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist nach der Verwaltungspraxis (vgl. Sailer/Bernold/Mertens, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 2010, Frage 16/23 zu § 16 EStG 1988; vgl. auch Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 253 ff) nur dann gegeben, - wenn auf der gesamten Fahrtstrecke kein…
…Benützung von Massenverkehrsmitteln im Sinne der Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 lag im gegenständlichen Fall somit nicht vor. Aus den oben angeführten Gründen ist dem Bw. für das Jahr 2009 das sog. "kleine" Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke von…
…mehr als 90 Minuten beträgt. Kann auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrtzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Die Benützung von Massenverkehrsmitteln ist demnach auch dann unzumutbar, wenn die Fahrt mit…
…da zum einen Unzumutbarkeit der Benützung der Massenverkehrsmittel aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit vorliege (Wegstrecke Bahnhof A bis Wohnadresse werde um 23:25 Uhr nicht mehr von Massenverkehrsmitteln bedient) und zugleich die Unzumutbarkeit aufgrund langer Anfahrtszeit zur Geltung komme (Rückfahrzeit vom Arbeitsplatz B nach A Wohnadresse betrage…
…unabhängig von den tatsächlichen Kosten zu. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für jene Arbeitnehmer, die weitere Strecken zurücklegen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht möglich ist bzw. nicht zugemutet werden kann, einen besonderen Werbungskostenpauschbetrag (Pendlerpauschale) vor, der der Art…
…Fall sind folgende Kriterien für die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels maßgeblich: 1. Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit 2. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit Zu Punkt 1.: Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur…
…Verhältnisse sind gemäß § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung auch der Beurteilung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zugrunde zu legen. Dies wird auch von der Finanzverwaltung so gesehen. So bestehen den LStR 2002 Rz 262 zufolge bei Schichtdienst keine Bedenken, auf die voraussichtlich überwiegend…
…j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 idgF steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro (Absetzbetrag) in Höhe von jährlich…
…vermeint, dass ihr die Benützung des Massenbeförderungsmittels unzumutbar sei. Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist dann gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (zB bei Nachtarbeit) verkehrt. Die Bw. ist bei der BH in B. beschäftigt…
…unabhängig von den tatsächlichen Kosten zu. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für jene Arbeitnehmer, die weitere Strecken zurücklegen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht möglich ist bzw. nicht zugemutet werden kann, einen besonderen Werbungskostenpauschbetrag (Pendlerpauschale) vor, der der Art…
…wie aus den vorgelegten Dienstplänen ersichtlich ist - diese Abweichungen lediglich an 12 (!) von insgesamt 130 (!) Arbeitstagen. Abgesehen davon würde sich hinsichtlich der Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auch durch (tatsächlich) häufigere "Abweichungen" nichts ändern, wenn - wie in vorliegenden Fall - auch bei abweichenden Dienstzeiten (zB…
…sich die strittigen Voraussetzungen für die gegenständlich vorliegende Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und daran anknüpfend für die Berücksichtigung des großen oder kleinen Pendlerpauschales unmissverständlich aus den dargestellten Bestimmungen des EStG 1988 sowie aus der Pendlerverordnung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt daher nicht vor.…
…ausgeführt: "Zur Frage der Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wegen langer Anfahrtszeit ist Folgendes zu sagen: Geht man davon aus, dass für die Bw. die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - wie oben dargelegt - ca. 34 km beträgt, dann stünden ihr entsprechend der obigen Zeitstaffel…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001) und Teilen der Entscheidungspraxis des UFS (zuletzt UFS 24. 2. 2010, RV/0394-I/09) ist - unter Hinweis auf Doralt, EStG, 9. Auflage, § 16 Tz. 105, und die Gesetzesmaterialien - die Benützung von Massenverkehrsmitteln…
…der vom Bw. zitierten und mit Amtsbeschwerde beim VwGH zur Zahl 2006/15/0319 angefochtenen Berufungsentscheidung (UFS [Wien], Senat 17 [Referent], 20.9.2006, RV/2256-W/05), - unter Hinweis auf Doralt, 9. Auflage, § 16 Tz. 105, und die Gesetzesmaterialien - Auffassung vertreten, die Benützung von…