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UFSW RV/0066-W/06Rechtmäßigkeit von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (311 BlgNR 21.GP, 196). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO…

BFG RV/2100333/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2021

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/2100627/2019Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2019

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/2100633/2016Anspruchszinsen: Objektive Anspruchsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2016

… 205 BAO (BGBl. I Nr. 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen…

BFG RV/7102677/2015Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2015

…Anspruchszinsen ergab für 2008 eine Abgabenschuld von 103,11 € und für 2009 eine solche von 207,31 €. 3. Rechtliche Würdigung: Die in § 205 BAO normierten Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (Ritz, BAO 5 , …

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 1/4

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, PLZ A /Fluss, Straße, vertreten durch UV, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, PLZ A /Fluss , Stadtplatz, vom 24. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A-B-C vom 14. November 2006 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…einen ersten groben Überblick über die Anspruchszinsen vermitteln. Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen, Gutschriftszinsen) gelten für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2000. Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht…

BFG RV/6100250/2020Keine Nachsicht für abgeleitete Bescheide, wenn der Feststellungsbescheid ein Nichtbescheid war, zumal der VwGH darin keine sachliche Unbilligkeit sieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2022Teil 2/2

…Nachsicht für Anspruchszinsen: Der Zweck der Anspruchszinsenregelung besteht darin, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben, auszugleichen. Entscheidend ist dabei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen, nicht, ob tatsächlich Zinsen in Höhe der festgesetzten Anspruchszinsen lukriert werden…

BFG RV/4100230/2019Zinsen aus Privatdarlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem § 27 Abs 2 Z 2 EStG im Zusammenhang mit einem betrügerischen "Veranlagungskonzept", kein besonderer Steuersatz gem § 27a Abs 2 EStG, Zufluss, kein Fremdvergleich, kein Glücksvertrag, Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022Teil 2/2

… 205 BAO zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen iSd § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175). Sie sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Die beschwerdeggst Anspruchszinsenbescheide sind damit…

BFG RV/5100233/20131. Kein Vorliegen qualifizierten Vermögens im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG bei Abspaltung von vermieteten Liegenschaften mangels Teilbetriebseigenschaft 2. Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven bei nicht qualifiziertem Vermögen mangels Geltung der Rückwirkungsfiktion laut § 6 Z 14 lit. b EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2017Teil 3/3

…1 sinngemäß." 2. Erwägungen: Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für den Abgabepflichtigen dadurch entstehen, dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt entsteht, die Abgabenfestsetzung aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Wie der Verwaltungsgerichtshof…

UFSW RV/3451-W/10Nachsicht von Anspruchszinsen, Gehaltsnachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2011

…205 und 236 BAO im Wesentlichen aus, dass Anspruchszinsen mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen sollten, die sich aus den unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben würden. Entscheidend sei die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO sei es daher…

UFSW RV/1162-W/10Anspruchszinsen auch dann, wenn der Abgabepflichtige keine Möglichkeit einer Anzahlung hatte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2010

…aus, dass Zweck der Anspruchszinsen sei, die (möglichen) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Verzinsung von Nachforderungen soll Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie weiters der Tendenz entgegenwirken, zu Nachforderungen führende Abgabenerklärungen möglichst spät…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 2/2

…BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte (Ritz, BAO5, Tz 2 zu §…

BFG RV/5100413/2022Anspruchszinsen, objektive Rechtsfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2026

…I. (Abweisung) Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl I Nr 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn…

BFG RV/7101642/2026Nachsichtsersuchen - Anspruchszinsen - weder anormale Belastungswirkung noch atypischer Vermögenseingriff
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2026

…darauf verwies, im Bereich der Anspruchszinsen komme es nicht auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen an. Sie seien vielmehr eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergäben. Die Einhebung von Anspruchszinsen sei daher nicht sachlich unbillig. Eine…

BFG RV/3100249/2026Nachzahlung wegen Freibetragsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2026

…Finanzamt vorgelegten Akten und kann als erwiesen angenommen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die Erlassung eines Freibetragsbescheides nach § 63 EStG 1988 bezweckt, die Zinsnachteile für Lohnsteuerpflichtige zu vermeiden, die mit einer Berücksichtigung von Abzugsposten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Freibeträge nach §…

BFG RV/7102536/2021Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2026

…wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die in § 205 BAO normierten Anspruchszinsen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Für die Anwendung des § 205 BAO sei daher bedeutungslos…

BFG RV/1100065/2024Festsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2025

…nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Die Festsetzung von Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO ist eine sich aus dem Gesetz ergebende objektive Rechtsfolge und soll (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (vgl. VwGH 24.9.2008, 2007/15…

BFG RV/5100800/2025Festsetzung von Anspruchszinsen ist an den Grundlagenbescheid gebunden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2025

…gemäß § 240 Abs. 3 oder 4 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Die Anspruchszinsen sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen bzw. Zinsnachteilen. Für die Anwendung des § 205 ist daher bedeutungslos, aus welchen…

BFG RV/5100272/2025Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.07.2025

…01.2025 | 1.497,00 | 0,00 | 1.497,00 | 28 | 0,0124 | 5,20 | Abgabenschuld | | | | | | 109,08 Anspruchszinsen gleichen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus, die für einen Abgabe-pflichtigen dadurch entstehen…