…ein Anteil von 25.164,40 Euro. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Streitgegenstand ist ein Zinshaus in Wien, dessen einer Hälfteeigentümer (in der Folge L genannt) im Zuge des unentgeltlichen Erwerbes seines…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Brüder ***AB*** und ***CB*** schlossen am 19.12.2014 einen Kaufvertrag über den Erwerb eines Zinshauses ab. Die Vermietungen erfolgten ab 1.1.2015 im Namen der Käufer als Vermietungsgemeinschaft (Bf). Über…
…€ 2.332,32 festgestellt wurden. Begründend wurde ausgeführt, dass sich gemäß der Aktenlage in den nächsten Jahren aufgrund der hohen Zinsaufwendungen kein Gesamtüberschuss ergeben werde. Die Prognoserechnung vom 18.2.2004 sei nicht korrekt erstellt worden und daher ungültig. Ab der Veranlagung liege bezüglich…
…KEG), erwarb mit Kaufvertrag vom 19. März 1997 um den fremdfinanzierten Kaufpreis von ATS 93.516.476 zwei Grundstücke samt darauf befindlichen Zinshäusern, welche sie in der Folge gemeinschaftlich durch (Weiter-)Vermietung bewirtschaftete. Das Finanzamt hat die in den Streitzeiträumen verlustbringende Tätigkeit bloß vorläufig als…
Die genannten Aufwendungen betreffen den Abschluss des Kaufvertrages vom 19.12.2014 über den Erwerb des Zinshauses. Da im Bereich der außerbetrieblichen Einkunftsarten aufgrund der Bestimmung des § 16 Abs. 1 zweiter Satz EStG 1988der Vermögensstamm grundsätzlich nicht erfasst wird, führen Aufwendungen für den Vermögensstamm nur…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Eigentümer des aus einer Wohnung und Geschäftslokalen bestehenden Zinshauses A-Platz 2 in A-Stadt. Nach Angaben des Bf. zu dem Gebäude sind rund 300m2…
…Frau NN_M stelle sehr wohl abzugsfähige Werbungskosten dar. Bei unentgeltlicher Übertragung könnten ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr restliche „Zehntelbeträge“ vom Rechtsnachfolger fortgesetzt werden. Da das Zinshaus verschenkt worden sei, sei die Unentgeltlichkeit wohl unbestritten. Der Rechtsnachfolger übernehme alle Buchwerte und AfA-Basen sowie…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Eigentümer des Zinshauses in Wien, A-Straße. Der Altbau wird von der Immobilienverwaltung A-OHG betreut. Angefochten sind a) die in den gemäß § 303 Abs…
…so ist sie dazu verpflichtet, im Rahmen ihres Fachgebietes Feststellungen zu treffen und diese in einem zweiten Schritt dem Vollmachtgeber=Hauseigentümer zu vermitteln. Waren Wohnungen in dem in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Zinshaus des Bf., das von einer den Anforderungen des § 117 GewO 1994 entsprechenden…
…Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009 wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren einerseits die Zuordnung der Anschaffungskosten von zwei Mietwohnobjekten ("Zinshäusern") zu den Grundstücken bzw. Gebäuden…
…Eigentums ist daher diese Einkunftsquelle Wohnung dennoch der KEG zuzurechnen. Liebhabereiprüfung: a. Beurteilungseinheit Die KEG vermietet drei in einem "Zinshaus" gelegene Eigentumswohnungen. Beurteilungseinheit bei einer Vermietung ist grundsätzlich jedes Mietobjekt gesondert. Dies gilt insbesondere für verschiedene Eigentumswohnungen (auch wenn sie sich im selben Haus befinden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Hausgemeinschaft G. und V. A. , 1000 Wien, A-Straße 1-3, vertreten durch Werner Mixan, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7/2/7, vom 20. August 2009 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen…
| 1.175,00 | 1.175,00 | Steigleitung: Verlegen von vier Steigleitungen in Isolierrohr 63, biegsam, einstemmen, verlegen und Leitungen einziehen. | 1 | 55 m Steigleitung 1 (5 x 35 mm²) Stiegenaufgang EG-3.OG | EP | 63,20 |…
…Jahren erfolgen. Aufgrund der Einlage der Wohnung der Eltern würde sich der Privatanteil für die Liegenschaft ***5*** von 44,45 % auf 33,24 % verringern. Prüferfeststellung: Bei der gegenständlichen Liegenschaft ***5*** in ***6*** würde es sich um ein dreistöckiges Zinshaus mit mehreren vermieteten Wohnungen handeln. Der…
Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf die vom Finanzamt Österreich mit Vorlagebericht vom 16.1.2024 vorgelegten Urkunden, die als Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung vom ***17***1995 zwischen dem Bf. und seinen Eltern sowie auf die Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 7.3.2011 betreffend den Zeitraum…
…Euro vermindert worden sei. Der Gesamtverlust aus der Vermietung des Objektes: G sei zum Wesentlichen auch in der gänzlichen Fremdfinanzierung begründet. So habe zB im Jahr 1998 der monatliche Zinsaufwand 14.372,00 S betragen. Bei einem monatlichen Nettomietertrag von 22.397,00 S inkl…
…näher der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (§ 2 Abs. 3 LVO), gemessen am Idealbild eines Zinshauses, oder näher der Bewirtschaftung eines Wirtschaftsgutes, das sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO 1993)…
Hierbei handle es sich ebenfalls um ein Zinshaus, erbaut um die Jahrhundertwende. Vorgelegt werde die Zinsliste per 1. Februar 2003 - hieraus sei ersichtlich, dass die Mieten für sechs vermietete Wohnungen mit einer Nutzfläche von 247,90 m² 327,31 Euro betragen hätten - dies entspreche einem…
N.N. hat im Jahr 2000 von seinen Eltern im Weg einer Schenkung das Zinshaus in Wien , Adresse2 übernommen. Da zum Großteil Wohnungen der Kategorie D vorhanden waren, wurden Umbau- und Sanierungsarbeiten geplant und 2008 durchgeführt. Neben der Vermietung von Wohnungen an Hauptmieter werden die…
…Entgelt (Zif. 5) entfallenden Steuerbetrag. Im vorliegenden Berufungsfall geht der unabhängige Finanzsenat von dem Sachverhalt aus, dass A. als Besitzer mehrerer Liegenschaften in Wien die Wohnungen der darauf befindlichen Zinshäuser über die Hausverwaltung teilweise an die Bw. vermietete, die manche dieser Wohnungen wieder untervermietete. Ein…