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BFG RV/3100151/2026COFAG-NoAG: Zinsenlauf beginnt mit Auszahlung und nicht erst mit Entstehung des Rückerstattungsanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2026

…Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die bfP brachte gegen den Verzinsungsbescheid lediglich vor, der Zinsenlauf könne frühestens mit dem Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruchs, sohin zufolge § 13 COFAG-NoAG frühestens mit 1.8.2024 begonnen haben. Diese Ansicht widerspricht dem klaren Wortlaut…

UFSI RV/0544-I/12Kein paralleler Zinsenlauf bei Aussetzung der Einhebung nach bewilligter Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2012

…in der Folge eine Aussetzung der Einhebung des den Gegenstand der Zahlungserleichterung bildenden Abgabenbetrages bewilligt. Die Berufungsvorentscheidung hat dem Umstand, dass bei einer solchen Sachverhaltskonstellation kein paralleler Zinsenlauf eintritt, dadurch Rechnung getragen, dass Stundungszinsen nur für die Zeit bis zur Einbringung des Aussetzungsantrages festgesetzt wurden.…

BFG RV/3100145/2026COFAG-NoAG: Eine allfällige Säumnis der Behörde hat keinen Einfluss auf den Zinsenlauf
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2026

…am 28.1.2026 rechtzeitig Beschwerde. Zur Verzinsung wurde darin ausgeführt, dass der Bf. durch den seiner Ansicht nach falschen Zinsenlauf beschwert sei. Er habe Anspruch darauf, dass über seine Ansprüche innerhalb angemessener Frist entschieden werde. Die Entscheidungsfrist der Behörde habe 27.9.2022 - mit…

UFSW RV/1022-W/04Anspruchszinsen im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2004

…Neustadt vom 9. April 2003 stellt die Körperschaftsteuer 2001 zweifelsohne eine Konkursforderung dar. Nach § 14 Abs. 2 KO gelten betagte Forderungen im Konkurse als fällig, daher endet bei verzinslichen betagten Forderungen der Zinsenlauf mit Konkurseröffnung (vgl. Holzhammer, Österreichisches Insolvenzrecht, 5. Auflage, 35). Damit können Anspruchszinsen…

UFSW RV/0044-W/03keine Vorschreibung von Anspruchszinsen nach Konkurseröffnung; jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…2000, entsteht, die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, diesfalls mit Bescheid vom 29. Mai 2002, erfolgt. Gemäß § 205 BAO ist der maßgebliche Zeitraum für den Zinsenlauf der 1. Oktober des auf die Entstehung des Abgabenanspruches folgenden Jahres, somit der 1. Oktober 2001, bis…

BFG RV/7103637/2024Ist § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG hinsichtlich der Verzinsung der Rückerstattung ab dem Zeitpunkt der Auszahlung verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2025

…Zinsen sind Nebengebühren iSd § 912 ABGB, die regelmäßig das Schicksal des Kapitals teilen (Akzessorietät): Die Entstehung einer Zinsenschuld setzt eine Kapitalschuld voraus und der Zinsenlauf endet auch gemeinsam mit der Kapitalschuld. Soweit der steuerliche Vertreter in seinem ergänzenden Schreiben vom Jänner 2025 vorbringt, § 1000 Abs…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen zu entrichten sind, 2. für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird. Maßgeblicher Zeitraum für den Zinsenlauf: 1. Juli (für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000: 1. Oktober) des Folgejahres bis zur Erteilung des Bescheides…

UFSL RV/0294-L/11Heilung eines Zustellmangels durch tatsächliches Zukommen des Bescheides; Festsetzung von Aussetzungszinsen für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…2004 vom 23.09.2009 wurden in dieser Berufungssache Anspruchszinsen in Höhe von € 2.010,77 ab dem Zeitraum 01.10.2005 bis einschließlich 31.03.2009 festgesetzt. Der Zinsenlauf für die entsprechende Festsetzung von Anspruchszinsen wurde mit BGBl I 2002/84 mit 1…

UFSL RV/1332-L/10Rechtswidrigkeit der Berufungsvorentscheidung bei Unterlassung eines notwendigen Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…2004 vom 23.09.2009 wurden in dieser Berufungssache Anspruchszinsen in Höhe von € 2.010,77 ab dem Zeitraum 01.10.2005 bis einschließlich 31.03.2009 festgesetzt. Der Zinsenlauf für die entsprechende Festsetzung von Anspruchszinsen wurde mit BGBl I 2002/84 mit 1…

UFSI RV/0390-I/11Behauptete Verjährung der Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 1/2

…Zinsen, noch dazu mit einem vor über 17 (!!!) Jahren beginnenden Zinsenlauf, festzusetzen. 2 .) Weiters darf ich vorausschicken, dass ich, als mir nach rund 20 Jahren durch eine mir vom Finanzamt vorgelegte Kontoaufstellung Anfang 2009 bewusst wurde, dass Steuern aus dem Jahr 1988 noch unbeglichen aufscheinen…

UFSW RV/2661-W/09Bindungswirkung des Anspruchszinsenbescheides an Stammabgabenbescheid, Verschulden, Dauer der Verzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)26.11.2009

…der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Bekanntgabe der Zinsen über die Jahre 2002 und 2003 sei mit Bescheiden vom 27. Jänner 2009 erfolgt. Somit wäre der Zinsenlauf zumindest bis 28. Jänner 2009 zu berechnen gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs…

UFSW RV/0342-W/08Ablauf der Aussetzung der Einhebung im Falle einer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…dass sie für die von den Finanzbehörden verschuldete Säumnis Aussetzungszinsen bezahlen müsse. Auch wäre ihr nie ein Bescheid über die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung zugestellt worden, weshalb der Zinsenlauf noch gar nicht begonnen haben könnte. Weiters erscheine der Zinssatz ungerechtfertigt hoch gegriffen. Überdies ersuche…

UFSW RV/4539-W/02jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst einen Anspruchszinsenbescheid aus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2003

…2000, entsteht, die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten, diesfalls mit Bescheid vom 7. März 2002, erfolgt. Gemäß § 205 BAO ist der maßgebliche Zeitraum für den Zinsenlauf der 1. Oktober des auf die Entstehung des Abgabenanspruches folgenden Jahres, somit der 1. Oktober 2001, bis…

BFG RV/3100020/20251. Fixkostenzuschuss I - keine Überkompensation, wenn im Vergleichszeitraum eine Anzahlung für einen Bäderumbau geleistet wurde 2. Zinsen nach § 16 Abs. 1 COFAG-NoAG nicht verfassungswidrig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2025Teil 2/2

…durch die COFAG bestanden haben, in welchem die beschwerdeführende Partei durch die Erlassung des COFAG-NoAG hätte enttäuscht werden können. Auch der Beginn des Zinsenlaufes mit dem Zeitpunkt der Auszahlung entspricht in jeder Hinsicht den zivilrechtlichen Bestimmungen. Dass die Verzinsung gemäß § 16 COFAG-NoAG bezüglich…

BFG RV/7103918/2023Anspruchszinsen wegen langer Bearbeitungsdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2024

…bzw. Gutschrift führenden Bescheides bedeutungslos sei. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe daher Zinsen, unabhängig von einem Verschulden des Abgabenpflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. Vorlageantrag Am 11.7.2023 langte bei der belangten Behörde ein Schreiben ein, in…

BFG RV/3100375/2015Anspruchszinsen iZm Zahlungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2016

…7. Jänner 2015 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidung hat die Abgabenbehörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde Zinsen zur Folge. Das Zuflussprinzip werde durch eine ISEG-Zahlung durchbrochen…

UFSW RV/1024-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011

…begünstigt worden. Der diesbezügliche Beweis sei aber an Hand des Anmeldungsverzeichnisses nicht möglich, da dieses nach dem Programm "Winsolvenz" erstellt worden sei, welches keine Zinsenläufe ausweise. Aus diesem Grund sei auch die in der Eingabe vom 13. Juni 2007 angebotene Vorlage des Anmeldungsverzeichnisses unterblieben. Zum…

UFSG RV/0665-G/10Anspruchszinsenbescheid ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…den Zeitpunkt der Erlassung des zur Nachforderung führenden Bescheides sei bedeutungslos. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgebenden Termin habe daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. Im Vorlageantrag ersuchte die Bw. um eine positive Erledigung…

UFSW RV/4204-W/09Rückwirkende Pensionsauszahlung an Gattin iSd § 19 Abs. 1 EStG 1988 stellt ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO iVm § 205 Abs. 6 BAO dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2010

…Erlassung des zur Nachforderung führenden Bescheides sei bedeutungslos. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgeblichen Termins habe daher Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde zur Folge. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 14. April 2009 verweist der Bw…

UFSW RV/1255-W/09Anspruchszinsen trotz "stehen gelassenem" Guthaben am Abgabenkonto, da nach Veranlagung keine entsprechende "weitere" Verrechnungsweisung erteilt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum gleichen Zeitpunkt entstehe, die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolge. Eine Bescheiderlassung nach dem für den Beginn des Zinsenlaufes maßgeblichen Termin habe gemäß § 205 BAO Zinsen unabhängig von einem Verschulden des Abgabepflichtigen oder der…