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KStR 2013 Rz 130922.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…

UFSL RV/1522-L/02Aussetzungszinsen bei formeller Berufungserledigung und Rechtswidrigkeit der als Zinsenbemessungsgrundlage herangezogenen Abgabenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003Teil 1/2

…dem diesem Bescheid angeschlossen gewesenen Zinsenberechnungsblatt ergibt sich, dass im gesamten Bemessungszeitraum als Zinsenbemessungsgrundlage der vom Aussetzungsantrag und Aussetzungsbewilligungsbescheid umfasst gewesene ESt-Nachforderungsbetrag 1995 von 91.130,64 € (1.253.985,-- S) zugrunde gelegt worden ist. Gegen diesen Nebengebührenbescheid legte der Bw. am 18…

UFSL RV/1522-L/02Aussetzungszinsen bei formeller Berufungserledigung und Rechtswidrigkeit der als Zinsenbemessungsgrundlage herangezogenen Abgabenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003Teil 2/2

…21.7.1998, 98/14/0101). Dass dieser als Zinsenbemessungsgrundlage herangezogene Einkommensteuerbetrag 1995 im Anlassfall auf rechtswidriger Vorschreibung basierte, weil er von einem gar nicht rechtswirksam ergangenen Grundlagenbescheid abgeleitet wurde, steht der Rechtmäßigkeit des bekämpften Zinsenbescheides aus bereits oben dargestellten Gründen schon deshalb nicht entgegen…

BFG RV/3101140/2016Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Aussetzungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerde­sache Bf, Adr, vertreten durch V., Wirt­schafts­treuhänder und Steuerberater, Adr1, über die Be­schwer­de vom 9. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 24. September 2015, betreffend Aussetzungszinsen, zu Recht erkannt…

KStR 2013 Rz 130922.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…

2026-0.751.362Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.751.36211.09.2026

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…

BFG RV/7100016/2013Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…

BFG RV/7103507/2012Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22…

BFG RV/5300023/2013Bemessungsgrundlage für Stundungszinsen bei nachträglicher Anerkennung einer weiteren Ratenzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2014

Bahnhofplatz 7 4020 FA www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R1 in der Finanzstrafsache gegen Bf, geboren am 19XX, whft. in L , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des…

BFG RV/1100479/2015Bedingter Vorsatz hinsichtlich einer durch Nichtoffenlegung ausländischer Kapitaleinkünfte bewirkten Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…

BFG RV/4100230/2019Zinsen aus Privatdarlehen als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem § 27 Abs 2 Z 2 EStG im Zusammenhang mit einem betrügerischen "Veranlagungskonzept", kein besonderer Steuersatz gem § 27a Abs 2 EStG, Zufluss, kein Fremdvergleich, kein Glücksvertrag, Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022Teil 2/2

Die belangte Behörde hat daher im Jahr 2012 einen Betrag iHv 80.000,- Euro; im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus…

BFG RV/5100313/2022Anspruchszinsen - Höhe Basiszinssatz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.01.2022 betreffend Anspruchszinsen 2013 Steuernummer ***BFStNr*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…

BFG RV/7100021/2013Anspruchszinsen; Einwendungen gegen die Stammabgabenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse_Bf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011…

BFG RV/7100018/2014Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2014

IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…

UFSL RV/2210-L/02Aussetzungszinsen bei Antragsabweisung bzw. behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…bis 17. November 2000 (43 Tage) ein Zinsenbetrag von 2.122,68 S berechnet wurde. Als Zinsenbemessungsgrundlage legte die Erstbehörde dabei im gesamten genannten Zeitraum einen Abgabenbetrag von 342.810,-- S zugrunde. Dieser für die Berufungswerberin ergangene Aussetzungszinsenbescheid datiert aktenkundig vom 17. November 2000. Da…

UFSW RV/3013-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 15. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Februar 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…

UFSW RV/0926-W/12Anspruchszinsen bei bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des RS, vertreten durch WS, vom 29. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 3. Juni 2009 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden…

BFG RV/5101019/2013Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 26.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 25.02.2013, StNr betreffend Anspruchszinsen 2011 zu Recht: Die Beschwerde…

BFG RV/7103349/2018Fristverlängerung bis zum Abschluss einer Außenprüfung - Zulässigkeit dieses Antrages und Bestimmung dieser Fristdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.05.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…

BFG RV/7102699/2013Anspruchszinsen, keine Änderung bei Abänderung des Grundlagenbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.03.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Bf., Adresse, Ort, vertreten durch Ecovis Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH, Schmalzhofgasse 4, 1040 Wien, über die Beschwerde…