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EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…das sind 1 Mio. S100.000 Euro; nur die darauf entfallenden Zinsen sind als nachträgliche Ausgaben abzugsfähig. Rz 1439: Nach der Beendigung der betrieblichen Tätigkeit aufgenommene Kredite bilden keine Betriebsschuld mehr (VwGH 6.3.1984, 83/14/0107), es sei denn, sie finanzieren nachträgliche Betriebsausgaben.

UFSK RV/0127-K/11Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…bis 2009 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Berufungswerbers (Bw.) zum Abzug zuzulassen sind. Der Bw…

UFSI RV/0940-I/10Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…zur Gänze nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn die gänzliche Tilgung des Kredites zumutbar gewesen ist. Ist hingegen von der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe bis zum Streitjahr lediglich die teilweise Tilgung zumutbar gewesen, führt ein Teil der auf diesen Kredit entfallenden Zinsen zu nachträglichen Betriebsausgaben (VwGH…

UFSF RV/0512-F/10Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…Der Einkommensteuerbescheid 2007 wurde wie der Einkommensteuerbescheid 2008, in dem unter Verweis auf die Begründung des Vorjahres ebenfalls keine Zinsen mehr als nachträgliche Betriebsausgaben (negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb) anerkannt wurden, nicht angefochten. In der Begründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend den nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2009 hat das…

UFSG RV/0946-G/09Zinsen als (nachträgliche) Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…vom 21. Jänner 2011 geht es hier nur mehr um die Frage der Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen in Höhe von 2.049 Euro als (nachträgliche) Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang vertrat das Finanzamt zunächst die Ansicht, dass diese Zinsen deshalb nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, weil…

UFSL RV/1274-L/04Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…Schreiben vom 19. Oktober 2004 der Sparkasse Oberösterreich über die getroffene Ratenvereinbarung. Im gegenständlichen Fall werden Zinsen und Spesen in Höhe von 11.540,72 € für das Konto mit der Kto.Nr. xy bei der Sparkasse als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht, da der Bw…

UFSF RV/0520-F/07Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2008

…vom 6.7.2005) entstanden. Er ersuche daher, wenigstens die Hälfte der anfallenden Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben anzuerkennen. Durch den Vorlageantrag galt die Berufung wiederum als unerledigt. Über die Berufung wurde erwogen: Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988…

UFSF RV/0245-F/03Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…Da sämtliche infolge der Betriebsaufgabe erzielten Einnahmen für die Abdeckung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet worden seien, seien die Voraussetzungen für die Anerkennung der Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben gegeben. Den Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, es sei weder eine Betriebsaufgabebilanz vorgelegt worden noch seien Angaben über…

UFSF RV/0110-F/03Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Schulden gemacht hat und die im Jahr 2000 bezahlten Zinsen daher nicht als nachträgliche Betriebsausgaben anerkannt werden können. Einer Vorhaltsbeantwortung wird binnen drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens entgegengesehen. Für den Fall der Nichtbeantwortung beabsichtigt der UFS die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit Eingabe vom…

BFG RV/7100905/2013Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben für eine mittels Fremdmittel finanzierte Einlage als Bürgin und Kommandististin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.04.2016

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der zu lösenden Rechtsfrage, ob die Zinsen für die - mittels Fremdmittel finanzierte - im Jahr 2010 getätigte Einlage der Bf als Bürgin und Kommandistin als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind, handelt es sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…

UFSK RV/0147-K/07Zinsen und Steuerberatungskosten als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…bei der VK unter der Konto Nr. 111 einen Kredit aufgenommen und seien die daraus resultierenden Zinsen und Spesen nunmehr als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Wenn das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung ausführe, bei den strittigen Steuerberatungskosten (€ 1.000,-) handle es sich um "Rechtsanwaltskosten…

UFSG RV/0094-G/02Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Zurechnung einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft zum Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2004

…Zeitpunkt der Betriebsaufgabe nicht durch Aktiva des Betriebes abgedeckten Verbindlichkeiten (40.000,- S) machten rund 4,7% der gesamten zu diesem Zeitpunkt bestehenden betrieblichen Verbindlichkeiten (850.000,- S) aus. In den Streitjahren sind daher jeweils 4,7% der geltend gemachten Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben anzuerkennen…

BFG RV/5101652/2017Keine Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben bei fehlender zumutbarer Tilgung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2024

…Mieteinnahmen zur Abdeckung der Verbindlichkeiten die wirtschaftlich beste Lösung für die Bank sowie auch für unseren Mandanten. Wir beantragen daher die Anerkennung der Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben." Mit 06.09.2017 wies das Finanzamt die Beschwerde mittels Beschwerdevorentscheidung ab und begründete diese wie folgt: "Wie…

UFSF RV/0266-F/02Zinsen aus vormaligen Betriebsschulden als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…nach Abzug des Wertes der entnommenen Aktiva, reduziere sich der maximale Betrag, auf Basis dessen (falls keine weiteren Tilgungen zumutbar gewesen wären) die Absetzung von Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben möglich sein könnte, zunächst auf 432.833,00 S. Das Finanzamt hat in der Berufungsvorentscheidung weiters…

UFSW RV/0680-W/2003Zinsen nach Betriebseinstellung als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2003

…Grunde nicht als nachträgliche Betriebsausgaben Berücksichtigung finden, selbst wenn ein betrieblicher Zusammenhang bejaht werden müsste, was im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben ist. Beizupflichten ist dem Bw. dahingehend, dass durch das EStG 1988 die Fassung des § 32 Z 2 verändert worden ist und Zinsen aus…

UFSL RV/0629-L/03Zinsen aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005Teil 1/2

…erlassen. Im Sinne einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise werde angeregt, dem Antrag im Rahmen einer zweiten Berufungsvorentscheidung stattzugeben. Zur Begründung werde ausgeführt: a. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben: Das Finanzamt gehe im Wesentlichen in seiner Begründung davon aus, dass bereits der Verdienst 1997 ausgereicht hätte, das Darlehenskonto auszugleichen…

UFSL RV/0629-L/03Zinsen aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005Teil 2/2

…anteiligen Kosten in Höhe von rd. 15% sind daher bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzugsfähig. 3. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben in den Jahren 1998 bis 2002: Zum 31. Dezember 1997 hafteten noch 258.412,00 S auf dem bestehenden Darlehenskonto aus. Der Bw…

UFSK RV/0100-K/02Entnahme von Aktiven und Passiven bei einer Einbringung - Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den entnommenen Passiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…hätte sich möglicherweise der oben unter Punkt a.) geschilderte Sachverhalt herausstellen können. Dies hätte zum Anerkenntnis der strittigen Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben führen können. 2.) a.) Es erscheint ebenso möglich, dass das BG Z einer Veräußerung der am 29.9.1993 mit Wirksamkeit vom 31…

UFSF RV/0358-F/101. Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2013

…überführtem Wirtschaftsgut und übernommenen Schulden bestehe. Auf umfassenden, auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verfahrenswiederaufnahme sowie zur Berücksichtigung von Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben Bezug nehmenden Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte die steuerliche Vertretung mit Schreiben vom 28. Februar 2013 im Wesentlichen Folgendes vor: Das…

UFSF RV/0483-F/09Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2010

…wird, geschieht dies in der Regel aus privaten Motiven. Auf einen solchen Fall treffen die Aussagen der genannten Rechtsprechung auch zu, wonach Zinsen aus zurückbehaltenen Verbindlichkeiten nicht als nachträgliche Betriebsausgaben angesetzt werden können. Dies hat den Grund darin, dass der Geschenkgeber keineswegs dazu verhalten ist…