…ein im Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer, welches von einem ledigen Arbeitnehmer zu Wohnzwecken benützt wird nicht als "eigener Haushalt" bzw. "eigene Wohnung" angesehen werden (vgl. VwGH 22.09.1987, 87/14/0066, 18.12.1997, 96/15/0259). Ein Steuerpflichtiger, der lediglich ein Zimmer…
…werden, Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Wohnmöglichkeit am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259); ein abgeleiteter Wohnsitz, wie zB ein Zimmer im Haushalt (Wohnungsverband) der Eltern…
…Nach den Feststellungen des Finanzamtes, die der Bw. nicht entkräften konnte, hat dieser im Wohnungsverband mit seinen Eltern in Kühnsdorf ein Zimmer inne; lediglich bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen mit einer Wohnung im Heimatort stellen Familienheimfahrten absetzbare Werbungskosten dar, weil diesem zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen…
…werden. Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten "Haushaltsführung" ist - wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Bleibe am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259); ein abgeleiteter Wohnsitz, wie zB ein Zimmer im Haushalt (Wohnungsverband) der Eltern…
…Wohnungsverband der Eltern gelegenes Zimmer nicht als "Haushalt" angesehen werden. Bewohnt ein lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. In der…
…er dort im maßgeblichen Zeitraum keine abgeschlossene Wohnung innehatte sondern dass ihm, wie für volljährige Kinder durchaus üblich, im Wohnungsverband der Eltern zwei Zimmer zur Alleinbenutzung zur Verfügung gestanden waren und er im Übrigen die (insbesondere Nutz-) Räumlichkeiten des Hauses mit den Eltern geteilt hatte…
…2005 wurden als Werbungskosten u.a. Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer in Höhe von € 1.978,65 für 2004 (Aufstellung Blatt 10/04) und in Höhe von € 2.081,01 für 2005 (Aufstellung Blatt 7/05) geltend gemacht. Der Bf. beantragt…
…ein Lediger oder ein allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…werden. Erstens stellt die Nutzung eines Zimmers im Wohnungsverband der Eltern, wenn auch gegen Kostenbeteiligung, keine eigene Wohnung und auch keinen eigenen Haushalt dar. Dies auch deshalb, da von einer getrennten Haushaltsführung zwischen dem Bw. und seinen Eltern im Gegenstandsfalle nicht die Rede sein kann…
…für Familienheimfahrten zu. Der Umstand, dass dieser Steuerpflichtige für sein Zimmer im elterlichen Wohnungsverband (im Einfamilienhaus oder in der Wohnung der Eltern) u.U. "Haushaltsgeld" oder Miete zahlt, ändert nichts an dieser Beurteilung. Erhebungen des Unabhängigen Finanzsenates ergaben, dass der Bw. an seinem Hauptwohnsitz in…
…lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten lediger Steuerpflichtiger als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor, und zwar auch dann nicht, wenn dafür "Haushaltsgeld" oder Miete bezahlt wird. Im vorliegenden Fall führte der Bw. aus, dass der…
…lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten lediger Steuerpflichtiger als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…keine Werbungskosten für diese Wohnung am Arbeitsort bzw. für Familienheimfahrten zustehen. Der Umstand, dass dieser Steuerpflichtige für sein(e) Zimmer im elterlichen Wohnungsverband "Haushaltsgeld" oder Miete zahle, ändere nichts an dieser Beurteilung. Bei den gegenständlichen vom Bw. als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung…
…Ersuchen um Ergänzung an den Bf. Um beurteilen zu können, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliege, möge er folgende Fragen beantworten: "Verfügen Sie in Adr über einen eigenen Haushalt oder befindet sich Ihre Wohnung (Zimmer) im Wohnungsverband der Eltern? Adresse? Leben Sie alleine oder in Partnerschaft…
…Bewohnt ein lediger und allein stehender Steuerpflichtiger nur ein Zimmer im Wohnungsverband seiner Eltern, liegt - in Bezug auf die Geltendmachung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten - kein eigener Haushalt vor. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründet…
…kein Mehraufwand vor, sodass eine steuerliche Berücksichtigung der Aufwendugnen nicht Platz greifen könne. Der Berufungswerber werde daher ersucht, hiezu Stellung zu nehmen und bekanntzugeben, wie die Wohnsituation am Heimatort gelegen sei: Liege eine eigene Wohnung vor oder lediglich ein Zimmer im Wohnungsverband der Eltern? Falls…
…einem anderen Wohnsitz) ein Zimmer im Haus der Eltern / Großeltern dauerhaft bewohnen somit im Wohnungsverband der Eltern / der Großeltern keinen Familienwohnsitz (vgl Zorn, a.a.O. Rz 118 dritter Absatz). Ein Familienwohnsitz liegt nach der Maßgabe der Definition des § 4 Pendlerverordnung im Beschwerdefall nicht vor…
…Wohnsitz) ein Zimmer im Haus der Eltern / Großeltern dauerhaft bewohnen somit im Wohnungsverband der Eltern / der Großeltern keinen Familienwohnsitz (vgl. Zorn, a.a.O. Rz 118 dritter Absatz). Nach dem festgestellten Sachverhalt ist genau jener Tatbestand des § 4 Abs. 2 PendlerVO erfüllt, der das Vorliegen…
…Ein Zimmer im Wohnungsverband des Vaters stellt unzweifelhaft keine Wohnung dar, die den Lebensbedürfnissen des Bf entspricht. Im Vorlageantrag behauptet der Bf nunmehr, im ausgebauten Dachboden der Eltern zu wohnen. Dass es sich hierbei um eine abgeschlossene Wohnung handeln solle behauptete auch der Bf nicht…