…Arbeitsstätte - wie oben dargelegt - ca. 34 km beträgt, dann stünden ihr entsprechend der obigen Zeitstaffel für die Hin- oder Rückfahrt zwei Stunden zur Verfügung. Unter Berücksichtigung einer ca. fünf Minuten dauernden Fahrt mit dem Pkw - wie oben bereits erwähnt, ist nach der Verwaltungspraxis eine optimale…
…zu lösen ist. In Übereinstimmung mit der Lehre wird - wie oben bereits dargelegt - in der Verwaltungspraxis (vgl. Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255) seit jeher der unbestimmte Gesetzesbegriff der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit nach der obigen Zeitstaffel, abhängig von der jeweiligen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, geprüft (vgl…
…Nach der in der Praxis angewendeten Zeitstaffel (Rz 255 der LStR 2002) führte die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB) auf dem Weg zur Arbeit somit nicht zu einer unzumutbar langen Wegzeit. Anders verhält es sich hinsichtlich des Rückwegs von der Arbeit: Dass der von der…
…Normbestimmung iSd § 16 Abs. 1 Z 6 lit c EStG 1988 eine Zeitstaffel oder eine mathematische Formel für die Berechnung der Unzumutbarkeit jedenfalls nicht entnehmen lasse. Eine schlüssige Fragenbeantwortung einer „zumutbaren oder unzumutbaren maßgeblichen Fahrtdauer“ ergibt sich, entgegen der Ansicht des Finanzamtes, im Beschwerdefall daher…
…drei Anknüpfungspunkte dar: • Zeitstaffel gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 • Absolute Unzumutbarkeitsgrenze in der Höhe von 3 Stunden Gesamtwegzeit • Verhältnis der Tageswegzeit zur Arbeitszeit bzw. Erholungszeit 3.1 Zeitstaffel gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 Die aktuelle Fassung der Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 sehe eine Zeitstaffel vor…
…BS, zu den nachgewiesenen Arbeitszeiten überwiegend im Sinne des § 16 EStG 1988 die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in Kombination mit Individualverkehrsmitteln möglich und zumutbar (innerhalb der Zeitstaffel von 2,5 Stunden) gewesen sei. Mit dem am 31. Mai 2007 beim Finanzamt eingelangten Schriftsatz erhob die Bw…
…langen Anfahrtszeit oder einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels auch durch eine Gehbehinderung begründet sein. Hinsichtlich der Dauer der zumutbaren Fahrtzeit geht die Verwaltungspraxis von einer entfernungsabhängigen Zeitstaffel aus. Bei einer Entfernung von mehr als 60 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt danach eine…
…langen Anfahrtszeit oder einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels auch durch eine Gehbehinderung begründet sein. Hinsichtlich der Dauer der zumutbaren Fahrtzeit geht die Verwaltungspraxis von einer entfernungsabhängigen Zeitstaffel aus. Bei einer Entfernung von mehr als 60 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt danach eine…
…privaten Pkw. Daraus ließe sich ableiten, dass sich die Zeitstaffel an den Gesetzesmaterialien orientiere und diese Zeitstaffel den unbestimmten Begriff der "Unzumutbarkeit" für die Allgemeinheit praktikabel festlege, ohne dass in jedem Einzelfall genaue Vergleiche von Fahrzeiten angestellt werden müssten. Die Lohnsteuerrichtlinien (Rz.255), sind dieser…
…privaten Pkw. Daraus ließe sich ableiten, dass sich die Zeitstaffel an den Gesetzesmaterialien orientiere und diese Zeitstaffel den unbestimmten Begriff der „Unzumutbarkeit“ für die Allgemeinheit praktikabel festlege, ohne dass in jedem Einzelfall genaue Vergleiche von Fahrzeiten angestellt werden müssten. Die Lohnsteuerrichtlinien (Rz.255), sind dieser…
…an die Ansicht der LStR nicht gebunden sei. In der erwähnten Entscheidung wird weiter ausgeführt, dass sich die Interpretation eines unbestimmten Gesetzesbegriffes nicht auf die Lösung einer Rechenaufgabe (Zeitstaffeln oder mathematische Gleichungen) beschränken kann, sondern versuchen muss, den Intentionen des Gesetzgebers möglichst gerecht zu werden…
…FJ 2006, Seiten 271 ff). In diesem Sinne wurde auch die von der Verwaltungspraxis bis dahin angewandte entfernungsabhängige Zeitstaffel (danach wurde bei einer Fahrtstrecke von unter 20 km eine Zeitdauer von 1,5 Stunden, für eine Fahrtstrecke von 20 bis 40 km eine Zeitdauer von…
…FJ 2006, Seiten 271 ff). In diesem Sinne wurde auch die von der Verwaltungspraxis bis dahin angewandte entfernungsabhängige Zeitstaffel (danach wurde bei einer Fahrtstrecke von unter 20 km eine Zeitdauer von 1,5 Stunden, für eine Fahrtstrecke von 20 bis 40 km eine Zeitdauer von…
…FJ 2006, Seiten 271 ff). In diesem Sinne wurde auch die von der Verwaltungspraxis bisher angewandte entfernungsabhängige Zeitstaffel (danach wurde bei einer Fahrtstrecke von unter 20 km eine Zeitdauer von 1,5 Stunden, für eine Fahrtstrecke von 20 bis 40 km eine Zeitdauer von 2…
…Seiten 271 ff). In diesem Sinne wurde nunmehr auch die von der Verwaltungspraxis bisher angewandte entfernungsabhängige Zeitstaffel (danach wurde bei einer Fahrtstrecke von unter 20 km eine Zeitdauer von 1,5 Stunden, für eine Fahrtstrecke von 20 bis 40 km eine Zeitdauer von 2 Stunden…
…1988 idgF nicht näher geregelt und ist somit im Wege der Gesetzesinterpretation zu lösen. Übereinstimmung mit Lehre wird in der Verwaltungspraxis die Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit anhand einer entfernungsabhängigen Zeitstaffel geprüft, wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen werden…
…gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988) und ab dem Jahr 2014 durch Erlassung der Pendlerverordnung abermals geändert. Entgegen der in Rz 255 LStR für die Beschwerdezeiträume als sachgerecht erachteten Zeitstaffel wurde jüngst sowohl in der Literatur (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG13…
…außerhalb des Nahbereiches hingegen nicht (vgl. VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 wiederum gehen in Rz 255 von einer (zusätzlichen) Zeitstaffel aus, wonach die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels dann nicht mehr zumutbar ist, wenn bei Strecken unter 20 km eine…
…EStG 1988 nicht näher geregelt und ist somit im Wege der Gesetzesinterpretation zu lösen. In Übereinstimmung mit Lehre wird in der Verwaltungspraxis die Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit anhand einer entfernungsabhängigen Zeitstaffel geprüft, wobei nachstehende Zeiten für die Zurücklegung der einfachen Wegstrecke durchschnittlich als zumutbar angesehen…
…dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrtzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. In diesem Sinne wurde nunmehr auch die von der Verwaltungspraxis bisher angewandte entfernungsabhängige Zeitstaffel (danach wurde bei einer Fahrtstrecke von unter 20 km eine Zeitdauer von 1,5 Stunden…